Hallo alle zusammen,
ich hätte da eben mal eine Frage. Ich weiß nicht so recht, ob die Frage zulässig ist oder nicht. Deshalb fang ich einfach mal an:
Situation:
Ich bin Berufs-Wochenend-Pendler. Sprich, unter der Woche habe ich einen 2. Wohnsitz in dem Ort, wo meine Arbeitsstätte ist, fahre jedoch am Wochenende immer zurück an den Ort, wo mein Lebensmittelpunkt ist (Hauptwohnsitz). Ich fahre einen Firmenwagen, der entsprechend der 1%-Regel versteuert wird. Jetzt überlege ich, an meinem Hauptwohnsitz eine Garage anzumieten.
Weiß jemand, ob diese Garage von meinem Arbeitgeber angemietet werden darf (dieser diese auch bezahlt), weil ich ja einen Firmenwagen fahre?
Normalerweise ist das ja ohne Weiteres möglich, wenn man nur den Hauptwohnsitz hätte. Die Begründung dafür liegt wohl unter anderem darin, dass man ggf. firmensensible Daten im Auto aufbewahren könnte, die gestohlen werden könnten. Das würde wohl schon einen Stellplatz, den der Arbeitgeber zahlt, rechtfertigen.
Nur frag ich mich, ob das in der oben beschriebenen Konstellation noch zulässig ist. Theoretisch könnte ich auch am Wochenende z.B. meinen Firmenlaptop im Auto haben, so dass das Auto durch eine Garage geschützt werden sollte. Hinzu kommt, dass man einen Stellplatz nur monats- und nicht tageweise anmieten kann.
Weiß da zufällig jemand mehr drüber bzw. hatte jemand diesen Fall bereits bei sich selbst und weiß, ob diese Handhabe zulässig ist?
Danke für Eure Antwort(en).