Anmietung Garage durch Firma an Hauptwohnsitz zulässig bei 2.-Wohnsitz? (Wochenend-Arbeitspendler)

Hallo alle zusammen,

ich hätte da eben mal eine Frage. Ich weiß nicht so recht, ob die Frage zulässig ist oder nicht. Deshalb fang ich einfach mal an:

Situation:
Ich bin Berufs-Wochenend-Pendler. Sprich, unter der Woche habe ich einen 2. Wohnsitz in dem Ort, wo meine Arbeitsstätte ist, fahre jedoch am Wochenende immer zurück an den Ort, wo mein Lebensmittelpunkt ist (Hauptwohnsitz). Ich fahre einen Firmenwagen, der entsprechend der 1%-Regel versteuert wird. Jetzt überlege ich, an meinem Hauptwohnsitz eine Garage anzumieten.

Weiß jemand, ob diese Garage von meinem Arbeitgeber angemietet werden darf (dieser diese auch bezahlt), weil ich ja einen Firmenwagen fahre?

Normalerweise ist das ja ohne Weiteres möglich, wenn man nur den Hauptwohnsitz hätte. Die Begründung dafür liegt wohl unter anderem darin, dass man ggf. firmensensible Daten im Auto aufbewahren könnte, die gestohlen werden könnten. Das würde wohl schon einen Stellplatz, den der Arbeitgeber zahlt, rechtfertigen. 

Nur frag ich mich, ob das in der oben beschriebenen Konstellation noch zulässig ist. Theoretisch könnte ich auch am Wochenende z.B. meinen Firmenlaptop im Auto haben, so dass das Auto durch eine Garage geschützt werden sollte. Hinzu kommt, dass man einen Stellplatz nur monats- und nicht tageweise anmieten kann. 

Weiß da zufällig jemand mehr drüber bzw. hatte jemand diesen Fall bereits bei sich selbst und weiß, ob diese Handhabe zulässig ist?

Danke für Eure Antwort(en).

zuerst einmal der Hinweis, bei Rechtsfragen muss FAQ:1129 beachtet werden.

Nur mal so zum nachdenken!

Situation:
Ich bin Berufs-Wochenend-Pendler. Sprich, unter der Woche habe
ich einen 2. Wohnsitz in dem Ort, wo meine Arbeitsstätte ist,
fahre jedoch am Wochenende immer zurück an den Ort, wo mein
Lebensmittelpunkt ist (Hauptwohnsitz). Ich fahre einen
Firmenwagen, der entsprechend der 1%-Regel versteuert wird.
Jetzt überlege ich, an meinem Hauptwohnsitz eine Garage
anzumieten.

Weiß jemand, ob diese Garage von meinem Arbeitgeber angemietet
werden darf

Ein AG trifft seine Entscheidung immer selbst - also einfach ihn fragen!

Normalerweise ist das ja ohne Weiteres möglich, wenn man nur
den Hauptwohnsitz hätte. Die Begründung dafür liegt wohl unter
anderem darin, dass man ggf. firmensensible Daten im Auto
aufbewahren könnte, die gestohlen werden könnten. Das würde
wohl schon einen Stellplatz, den der Arbeitgeber zahlt,
rechtfertigen. 

Nein - es müsste doch möglich sein diese Unterlagen nach beendeter Fahrt in die verschlossene Wohnung mitzunehmen.

Hallo Merger,

Danke für Deine Antwort.

Klar kann ich die Dinge aus meinem Wagen nehmen. Das könnte ich aber auch, wenn ich nur einen Hauptwohnsitz hätte. Dennoch ist das wohl einer der Gründe, weshalb ein Unternehmen eine Garage anmieten darf. Warum auch sonst? Sonst könnte der AN doch grundsätzlich selbst eine Garage anmieten. Also sollte sowas doch auch für’s Wochenende gelten. Also, das wäre jetzt meine logische Schlussfolgerung. Zumindest würde sich mir etwas entgegengesetztes unter der Argumentation nicht logisch erschließen. Oder sehe ich das falsch?

Hallo teassaiga1001,

Klar kann ich die Dinge aus meinem Wagen nehmen. Das könnte
ich aber auch, wenn ich nur einen Hauptwohnsitz hätte. Dennoch
ist das wohl einer der Gründe, weshalb ein Unternehmen eine
Garage anmieten darf.

Ein Unternehmen DARF immer eine Garage anmieten, dazu brauch es keinen „Grund“. Wer oder was sollte es daran hindern?

Warum auch sonst? Sonst könnte der AN
doch grundsätzlich selbst eine Garage anmieten.

Auch ein Arbeitnehmer KANN GRUNDSÄTZICH eine Garage anmieten. Warum auch nicht?

Also sollte
sowas doch auch für’s Wochenende gelten.

Es ist schlichtweg schnuppe ob für’s Wochenende oder für unter der Woche.

Also, das wäre jetzt
meine logische Schlussfolgerung. Zumindest würde sich mir
etwas entgegengesetztes unter der Argumentation nicht logisch
erschließen. Oder sehe ich das falsch?

Ich vermute mal, der Fahrer des Wagens will seinen AG dazu bringen ihm zwei kostenlose Garagen zur Verfügung zu stellen - eine in Arbeitsplatznähe (für Mo-Fr), die zweite am Hauptwohnsitz (für’s Wochenende).

Ich wüsste nicht, dass für AGs die Pflicht besteht einem AN für den Firmenwagen eine kostenlose Garage zur Verfügung zu stellen. Und dann gleich zwei?!?

Und die Argumentation, dass die zweite Garage zum Schutz des Firmenlaptops im Auto benötigt wird ist sowas an den Haaren herbeigezogen!
Ich als AG würde einen so argumentierenden AN schlichtweg auslachen.
Ein Auto ist kein Safe! Sensible Firmendaten sind dort nicht zu lagern. Punkt.

Grüßle,
Tinchen

1 Like

Ein Unternehmen DARF immer eine Garage anmieten, dazu brauch
es keinen „Grund“. Wer oder was sollte es daran hindern?

Das stimmt, allerdings sollte er sich schon mal über die Tatsache des geldwerten Vorteil Gedanken machen.

Der Plem