Hi!
Also: Für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt üblicherweise als Einschreibefrist der 30. September. Die Einschreibung wird (ebenfalls üblicherweise) Anfang Mai geöffnet. Letzteres ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, jedoch ist das ein Richtwert, an den du dich halten kannst.
Dir erwächst im Übrigen keinerlei Vorteil, wenn du dich bereits im Mai einschreibst. Genausowenig wie es zum Nachteil ist, wenn du dich erst im September immatrikulierst.
Doch Vorsicht! Es kann sein, dass dein gewünschter Studiengang im nächsten Jahr zulassungsbeschränkt ist. Dann gilt der 15. Juli als Bewerbungsfrist. Das Verfahren funktioniert nämlich so: Jede Hochschule muss beim Wissenschaftsministerium Zulassungsbeschränkungen beantragen. Aufgrund der Einschreibezahlen der vergangenen Jahre wird vom Ministerium festgelegt, ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Dies kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Verlasse dich also niemals darauf, dass ein Studiengang - wenn er jetzt auch zulassungsfrei ist - im Jahr darauf ebenfalls frei ist.
Grüße
Sarah
(arbeitet in BaWü bei einer Studienberatung)