darf man sich bei einem Annäherung-Verbot trotzdem im Haus aufhalten
und im Garte um seinen Bruder zu besuchen?
meine Anwältin hat bei Gericht eine Einstweilige Verfügung bewirkt in
der klar steht das ER sich 20 Meter von mir fern halten muss…auch
ein Wohnung-Verbot wurde erteilt… ER war im Haus…darauf habe ich
die Polizei gerufen…die sagten mir aber ER würde ja nichts machen
und ich sollte dann halt in der Wohnung bleiben…zudem durfte ich
mir von einem Polizisten anhören weswegen ich so schnell diese
Verfügung bekommen hätte wunderte Ihn…und ich solle mich nicht so
anstellen…ich würde ja noch Leben…
Kann mir jemand sagen ob ich es dulden muss wenn ER sich im Haus und
Garten aufhält?..Ich fühle mich in meinem Persönlichen Umfeld
eingesperrt…
meine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss…ER geht also direkt an
meiner Tür vorbei…und wenn ER sich im Haus aufhält habe ich Angst
aus der Wohnung zu gehen…Verschanze mich regelrecht in der
Wohnung…
Hallo liebe Leser…
durch meine Anwältin wurde bestätigt das der Täter NICHT ins Haus darf,
allerdings weigert sich die Polizei dies zu Akzeptieren.
Jetzt muss durch das zuständige Gericht der Polizei erläutert werden das der Täter das Haus auch dann nicht betreten darf wenn ER nur seinen Bruder besuchen möchte.Der Täter kann zwar Widerspruch bei Gericht einlegen und es folgt dann in der Regel eine Mündliche Anhörung.In der Anhörung wird vom zuständigen Gericht abgewogen welche Rechte Vorrangig sind.Die Möglichkeit denn Bruder zu besuchen oder der Schutz einer Person der bereits eine Schutzanordnung erteilt worden ist.
Ich werde Euch in dieser Angelegenheit die Entscheidung des Gerichtes mitteilen.
lg