Hallo miteinander,
ich bitte einmal um eine kurze Einschätzung des folgenden Sachverhalts:
Nachweislich ist einer Person einer Zahlungsverpflichtung über längere Zeit nicht nachgekommen, z.B. der Zahlung der Miete für eine Garage. Auf dem gutmütigen Weg geht es nicht voran, also wird eine Mahnung per Einschreiben verschickt, damit ggfs. durch ein gerichtliches Mahnverfahren ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann (soweit mir bekannt, liegt die Frist dabei bei 14 Tagen).
Wenn nun jedoch das Einschreiben nicht zugestellt werden kann, weil es der Schuldner einfach nicht entgegennimmt … Was dann?
Kann man dann ein gerichtliches Mahnverfahren sofort oder eben nach 14 Tagen einleiten?
Gibt es einen anderen (besseren) legalen und dennoch erfolgversprechenden Weg?
Freue mich über jede hilfreiche Rückmeldung
LG
Ralf