Annerkennung von Prüfungsleistungen Ablehnung

Hallo an Alle,

ich studiere an einer FH. Davor war ich an einer Akademie und habe dort zwei Prüfungen abgeschlossen. Diese Akademie ist nicht staatlich anerkannt. Allerdings ist sie aufgrund einer Kooperation mit einer Universität in London auf internationaler Ebene anerkannt. Die Prüfungen und die jeweiligen Unterrichtseinheiten waren identisch, sogar umfangreicher als an meiner jetzigen FH.

Mein Antrag auf Prüfungsanerkennung wurde abgelehnt mit folgender Begründung:

" Am 31.12.2017 stellten Sie einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen, die Sie im Zuge Ihres Ausbildung als Veranstaltungskaufmann erbracht haben. Als Nachweis reichten Sie Ihre Zertifikate der Akademie Deutsche POP ein.

Laut § 5 Punkt 5 der Ordnung zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen der Hochschule für Kunst, Design und Populäre Musik Freiburg entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anrechnung von Studienleistungen und sonstigen Kompetenzen.

Der Prüfungsausschuss hat Ihren Antrag angesichts abgelehnt, da die Akademie Deutsche POP keine staatlich anerkannte Universität ist."

Gilt grundsätzlich die Voraussetzung, dass die vorherige Ausbildung eine staatlich anerkannte Hochschule sein muss ? Man kann sich dieses Wissen doch auch im Rahmen einer Ausbildung angeeignet haben ?

Ein Kommilitone hat zum Beispiel seine Prüfungen anerkannt bekommen, obwohl diese Leistung im Rahmen einer schulischen kaufmännischen Ausbildung erbracht worden.

Beide Kurse habe ich mit einer Note 1 absolviert und mir hart erarbeitet und es wäre zu schade, diese Noten zu verschenken.

Mit welchen Paragraphen etc. könnte ich Wiederspruch leisten ?

Vielen Dank !
Sabrina

Ach Mädel,

auf dem Silbertablett wird Dir serviert

und Du hast sie noch nicht gelesen? Warum denn nicht? Ich denke, Du willst der Entscheidung des Prüfungsausschusses widersprechen? Da musst Du doch die Ordnung kennen, auf deren Grundlage der Ausschuss entscheidet?

Beiläufig: Wer hat denn die Prüfungen bei der kaufmännischen Ausbildung, von der Du sprichst, abgenommen? War das die lokal zuständige IHK oder die Carnevalgesellschaft Feuerio 1898 e.V.? Merkste was?

Schöne Grüße

MM

Da findet sich jemand selbst aber ganz toll !

Nun ja - welchen anderen Weg schlägst Du denn vor? Warum hast Du denn die Anerkennungsordnung nicht gelesen, auf die sich der Prüfungsausschuss bezieht? Welche Quelle hältst Du denn für besser, nützlicher oder sinnvoller?

Neugierich

MM

Hallo,

Ich hab mir mal die „Akademie Deutsche POP“ angesehen.

Das ganze ist weder eine staatlich zumindest genehmigte oder gar anerkannte Berufsfachschule oder Fachakademie.

Das Ganze wird schulrechtlich zumindest in Bayern als Fortbildungsinstitut bzw Anbieter von Lehrgängen gehandelt, und ob der Bachelor, der über eine Uni in London angeboten wird, überhaupt in Rest-Europa anerkannt werden würde, habe ich jetzt nicht nachgesehen.

Dass eine staatlich anerkannte Hochschule Prüfungen von privaten Instituten nicht anerkennt ist nicht unüblich.

Bei deinem Bekannten kann das anders sein, vielleicht hat er seine schulische Ausbildung an einer staatlich genehmigten bzw anerkannten Schule / Fachakademie ect. gemacht?

Grüße
miamei