Hallo an Alle,
ich studiere an einer FH. Davor war ich an einer Akademie und habe dort zwei Prüfungen abgeschlossen. Diese Akademie ist nicht staatlich anerkannt. Allerdings ist sie aufgrund einer Kooperation mit einer Universität in London auf internationaler Ebene anerkannt. Die Prüfungen und die jeweiligen Unterrichtseinheiten waren identisch, sogar umfangreicher als an meiner jetzigen FH.
Mein Antrag auf Prüfungsanerkennung wurde abgelehnt mit folgender Begründung:
" Am 31.12.2017 stellten Sie einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen, die Sie im Zuge Ihres Ausbildung als Veranstaltungskaufmann erbracht haben. Als Nachweis reichten Sie Ihre Zertifikate der Akademie Deutsche POP ein.
Laut § 5 Punkt 5 der Ordnung zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen der Hochschule für Kunst, Design und Populäre Musik Freiburg entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anrechnung von Studienleistungen und sonstigen Kompetenzen.
Der Prüfungsausschuss hat Ihren Antrag angesichts abgelehnt, da die Akademie Deutsche POP keine staatlich anerkannte Universität ist."
Gilt grundsätzlich die Voraussetzung, dass die vorherige Ausbildung eine staatlich anerkannte Hochschule sein muss ? Man kann sich dieses Wissen doch auch im Rahmen einer Ausbildung angeeignet haben ?
Ein Kommilitone hat zum Beispiel seine Prüfungen anerkannt bekommen, obwohl diese Leistung im Rahmen einer schulischen kaufmännischen Ausbildung erbracht worden.
Beide Kurse habe ich mit einer Note 1 absolviert und mir hart erarbeitet und es wäre zu schade, diese Noten zu verschenken.
Mit welchen Paragraphen etc. könnte ich Wiederspruch leisten ?
Vielen Dank !
Sabrina