Anonyme Beschwerde

Ein Jemand (der der Hausverwaltung (HV) aber persönlich bekannt ist) beschwert sich anonym bei der HV über einen Mieter. Die HV leitet die Beschwerde an den Wohnungseigentümer weiter, dieser wiederum an den Mieter ohne Nennung des Namens des Beschwerdeführers.

Muß die HV dem Mieter auf Verlangen den Namen des Beschwerdeführers nennen?

Hallo,

kurze Antwort: NEIN!

Gruß,
Peter

Hallo asmuc,
nein, muß der Vermieter gegenüber dem Mieter nicht. In einem gerichtlichen Verfahren sieht dies allerdings wieder anders aus, denn hier müßte der Vermieter dem Mieter einer Vertragspflichtverletzung beweisen und die bloße Behauptung einer Beschwerde zieht da nicht und anonyme Beschwerden auch nicht wirklich.

Viele Grüße, Theo