Anonyme Email zurückverfolgen

Hallo,

eine Freundin von mir bekommt von einem Typen per Email Androhungen. Meine Freundin betreibt eine kommerzielle Webseite und er schreibt ihr, sie würde gegen das Gesetz verstoßen und droht mit einer Anzeige, wenn sie das nicht unterlässt. Sie hatte aber Bedenken und war jetzt beim Anwalt. Und der hat gesagt, dass sie gegen kein Gesetz verstößt und das wäre Nötigung StGB 240, was der Typ macht und hat Anzeige gegen ihn erstattet.

Doch der Typ benutzt eine anonyme Emailadresse (wahrscheinlich auch einen falschen Namen). Der Anwalt hätte gesagt, es wäre für den Staatsanwalt kein Problem den Provider wegen der IP anzuschreiben, um dann von der Telefongesellschaft die Daten von dem Typen rauszurücken. Dann hätten die ihn.

Geht das wirklich so einfach? Macht der Staatsanwalt (oder bei wem auch immer die Anzeige landet) mal schnell so eine Überprüfung? Machen die so etwas überhaupt wegen so einer Sache?
Oder macht der Anwalt ihr da zuviel Hoffnung (wie ich vermute).

Hat da jemand ein paar Erfahrungswerte?

Viele Grüße,
Marcel

Doch der Typ benutzt eine anonyme Emailadresse (wahrscheinlich
auch einen falschen Namen). Der Anwalt hätte gesagt, es wäre
für den Staatsanwalt kein Problem den Provider wegen der IP
anzuschreiben, um dann von der Telefongesellschaft die Daten
von dem Typen rauszurücken. Dann hätten die ihn.

Geht das wirklich so einfach?

Ich kann Dir leider nur eine technische Antwort geben… Grundsätzlich ist es relativ leicht, das entsprechend zurückzuverfolgen, ABER: es ist nur wenig schwerer, die IP-Adresse (mit der alles steht und fällt) zu fälschen. Mit ein wenig geschickter Argumentation könnte niemand demjenigen nachweisen, daß er’s tatsächlich war.
Allerdings weiß ich nicht, wie die Gerichte das handhaben.

Gruß,

Doc.

Geht das wirklich so einfach? Macht der Staatsanwalt (oder bei
wem auch immer die Anzeige landet) mal schnell so eine
Überprüfung? Machen die so etwas überhaupt wegen so einer
Sache?
Oder macht der Anwalt ihr da zuviel Hoffnung (wie ich
vermute).

Solange hier keine ernst zu nehmende Morddrohung ausgesprochen wurde, wird die Staatsanwaltschaft so ein Schreiben sicher gern auf den bestehenden dicken Stapel packen und erstmal verstauben lassen.

Ist zwar nur meine persönliche Meinung aber: Anwälte machen gern etwas mehr Hoffung, dass bringt dann zusätzliche Gebüren. Ich selbst würde mir den Stress nicht antun, denn letzten Endes wird das nichts bringen außer Kosten.

Marian

Das interessiert leider keinen, …
Hallo Marcel,

bei mir hat einmal jemand mit meiner Kreditkarte in einem online Casino für US$ 5.000,- gespielt. Fand ich auch nicht lustig, meine KK Gesellschaft hat aber von sich aus meine KK gesperrt und mich benachrichtigt, sowie mir den Betrag gar nicht erst in Rechnung gestellt.

Darauf hin habe ich Anzeige gegen unbekannt erstattet (obwohl meine KK Gesellschaft und ich den Angestellten des Hilton-Hotels wo ich am selben Tag der Abbuchung gewohnt habe im Verdacht hatten und dies auch der Staatsanwaltschaft mitteilten) und auch den Weg der Identifizierung des Täters beschrieben. Nach mehreren Monaten kam dann die Einstellung des Verfahrens. Es hat sich tatsächlich niemand darum gekümmert. So geht es der Aussage verschiedener Anwälte nach mit den meisten dieser Fälle, …

Gruß
Falckus

Hallo,

eine Freundin von mir bekommt von einem Typen per Email
Androhungen. Meine Freundin betreibt eine kommerzielle
Webseite und er schreibt ihr, sie würde gegen das Gesetz
verstoßen und droht mit einer Anzeige, wenn sie das nicht
unterlässt. Sie hatte aber Bedenken und war jetzt beim Anwalt.
Und der hat gesagt, dass sie gegen kein Gesetz verstößt und
das wäre Nötigung StGB 240, was der Typ macht und hat Anzeige
gegen ihn erstattet.

Hat da jemand ein paar Erfahrungswerte?

Viele Grüße,
Marcel

Hallo Marcel,
ja, ich habe Erfahrungswerte. Jemand hat mal fleißig mit meiner E-Mail Adresse als Absender Mails verschickt. Mein Provider hat den Unhold auch ausfindig gemacht - ganz ohne Staatsanwalt.
Schreib einfach an "abuse@…(Dein Provider)
Kopier den Kopf der Mail da hinein und versende ihn mit, und zwar mit der erweiterten Ansicht der Kopfzeilen. Ansicht, Kopfzeilen,alle.
Wenn Du ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kannst, werden die dann auch aktiv. Allerdings teilen sie Dir den Absender nicht mit, sondern speichern das Ergebnis 90 Tage lang für den Staatsanwalt…