Hallo,
eine Freundin von mir bekommt von einem Typen per Email Androhungen. Meine Freundin betreibt eine kommerzielle Webseite und er schreibt ihr, sie würde gegen das Gesetz verstoßen und droht mit einer Anzeige, wenn sie das nicht unterlässt. Sie hatte aber Bedenken und war jetzt beim Anwalt. Und der hat gesagt, dass sie gegen kein Gesetz verstößt und das wäre Nötigung StGB 240, was der Typ macht und hat Anzeige gegen ihn erstattet.
Doch der Typ benutzt eine anonyme Emailadresse (wahrscheinlich auch einen falschen Namen). Der Anwalt hätte gesagt, es wäre für den Staatsanwalt kein Problem den Provider wegen der IP anzuschreiben, um dann von der Telefongesellschaft die Daten von dem Typen rauszurücken. Dann hätten die ihn.
Geht das wirklich so einfach? Macht der Staatsanwalt (oder bei wem auch immer die Anzeige landet) mal schnell so eine Überprüfung? Machen die so etwas überhaupt wegen so einer Sache?
Oder macht der Anwalt ihr da zuviel Hoffnung (wie ich vermute).
Hat da jemand ein paar Erfahrungswerte?
Viele Grüße,
Marcel