Hallo liebe Experten und Forenmitglieder,
ich bin neu dabei und habe auch gleich eine brennende Frage bzgl. einer anonymen Meldung ans Jugendamt.
Angenommen es reicht jemand eine anonyme Meldung beim Jugendamt ein. Sei es der Fall einer Kindeswohlgefährdung. In diesem Brief würde detailliert auf die Lebensweise etc. der betroffenen Familie hingewiesen werden.
Ist es der betroffenen Familie denn möglich, notfalls mit Rechtsbeistand, einsicht in dieses Schreiben zu bekommen ?
Sprich, dürfen die gemeldeten den Brief lesen ? Egal jetzt ob per mail oder Papierpost…
Ich frage nur, weil in der näheren Umgebung höchstwahrscheinlich ein o.g. Fall eingetreten ist. Messi, zumüllen, Alkohol usw.
Eine anonyme Kontaktaufnahme zu einem Sachbearbeiter des Jugendamtes ist bereits erfolgt. Jedoch bekam ich bisher keine ganz klare Aussage dort auf meine Frage. Irgendwie hab ich das Gefühl man will sich dazu nicht gerne äußern.
Ich hoffe sehr auf Eure Meinung
Danke und Grüße
macplein
Das ist spätestens in einem Gerichtsverfahren nicht auszuschließen. Dort könnte der Anwalt das Schreiben einsehen, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen würden. Die Betroffenen selbst dürfen es nicht einsehen.
Was ist eigentlich Kern der Frage ?
Anonyme Anzeige, aber sie ist so detailliert dass die Beschuldigten auf den Anzeigenden(Familienmitglied, Nachbar) schließen könnten ?
MfG
duck313
Hallo,
wenn dem Jugendamt eine mögliche Kindesmisshandlung gemeldet wird, dann ist das Amt verpflichtet, das zu überprüfen.
In der Regel wird es mit den betroffenen Personen einen Termin in der Wohnung/ im Haus machen.
Bis dahin bleibt man allemal anonym!
Auch während des Gesprächs.
Dann hängt es vom JA ab, wie die Geschichte weiterläuft.
Bevor es zum Gericht geht, gibt es noch andere Hilfestellungen.
Mao
Hallo duck313,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, leider ist es so das nur ganz wenige die wahre Lebenssituation kennen. Mich inbegriffen.
Es ist nur so das ich absolut nicht verdächtigt zu werden, wäre jedoch möglich wenn der Betroffene das Schreiben lesen dürfe.
Und Du bist Dir absolut sicher das die Familie keine Einsicht in das Schreiben bekommen dürfen, nur der Anwalt (in Anwesenheit eines Bearbeiters damit er kein Foto davon machen kann ?
Grüße
macplein
Und du meinst, dass der Betroffene nicht auch ganz ohne Einsicht in das Schreiben drauf kommen könnte, wer ihn denn da „angeschwärzt“ hat?
Hast du Angst vor Konsequenzen?
Gruß,
Kannitverstan
Während des normalen Ablauf kann keiner das Schreiben einsehen, auch kein Anwalt- der ja vom Ablauf her noch gar nicht eingeschaltet sein wird.
Erst vor Gericht könnte die Frage nach dem Schreiben aufkommen (aber warum eigentlich ?), wie die Sache ins Rollen kam.
Inzwischen hat doch hoffentlich eine Überprüfung vor Ort durch das Jugendamt usw. stattgefunden, und je nach Schwere der Vorwürfe doch mehrfach.
Entweder man hat nichts festgestellt, dann spielt das Schreiben doch keine Rolle mehr. Es hat sich erledigt.
Hat es sich aber bewahrheitet, dann erfolgen Schritte, am Schluss auch vor Gericht. Auch da muss das Schreiben keine Rolle spielen, da durch die Besichtigung eigene Erkenntnisse vorliegen. Die zählen.
Wer einmal anonym angezeigt hatte ist doch unwichtig.
Was sein kann, die Vorwürfe werden bestritten und auch die Überprüfung des Jugendamtes findet keine Verstöße. Dann könnten die Beschuldigten strafrechtlich gegen den anonymen Anzeiger vorgehen (über die Polizei, Staatsanwaltschaft). Aber auch nur wenn sich Anhaltspunkte für eine falsche Verdächtigung finden, nicht etwa eine falsche Bewertung von Vorgängen oder Beobachtungen.
Also wenn man bewusst gelogen hat um den Beschuldigten zu schaden !
Genau da liegt der Hund begraben…
Ich habe Fotos der Wohnung und kenne sie sehr gut. Das allererste was der Vater tun wird, seinen „alten Freund“ den Rechtsanwalt einschalten. Und zwar noch bevor das Amt zur Einsicht da war. Ich kenne ihn, glaub mir. Ohne die Anwesenheit seines Anwaltes, wird er das Amt gar nicht erst rein lassen. Und zu einer Besprechung beim Jugendamt werden sie nur mit Anwalt an der Seite vortreten.
Hallo Mao,
also um eine Misshandlung geht es Gott sei Dank nicht. Wie gesagt, zumüllen und vor allem am Wochenende rund um die Uhr im Delirium
Huiuiui…Jetzt wird’s schmutzig.
Es gibt Familien, die renovieren und deren Wohnungen in den Zeitraum etwas wüst aussehen.
Es gibt auch Familien, die gelegentlich feiern und im verträglichen Rahmen Alkohol konsumieren, ohne dass Kinder gleich verwahrlosen…
In welcher Beziehung stehst du zur Familie, dass du „Beweisfotos“ hast?
Wie alt sind die Kinder?
Warum sollte sich das JA auf den Deal mit dem RA einlassen?
Kindeswohlgefährdung. Pardon. Mein Fehler!
Schmutzig ist gut. Durch den Hausflur muss man sich durchschlängeln. Die Möbel der Küche sind unter Essensresten, angebrochenen Verpackungen, Flaschen, Dosen nicht mehr zu erkennen. Überall Müll der sich stapelt. Und ein Mann der beim 2. Anlauf von der Sprudelfarm als nichteinsichtig entlassen wurde. Ebenso zweimal in diesem Zuge die Arbeit verlor. Ab Freitag nachmittag bis Sonntag abend dicht. Die Mutter kümmert sich um nichts, um gar nichts…
Moin,
ich kann dir nur berichten, wie es bei mir war. Da aber die Träger der Jugendämter die Kommunen sind, kann es bei dir anders sein.
Ich habe zweimal unsere Nachbarin angezeigt, mit meinem richtigen Namen, aber der Bitte, dass der Name bei den Ermittlungen rausgehalten wird. Dieser Bitte wurde entsprochen. Im Gegenteil, als ich nach einem halben Jahr das zweite Mal anrief, wurde mir nicht einmal mitgeteilt, ob bei meinem ersten Anruf etwas herausgekommen ist.
Da die Mutter des Kindes ziemlich, sagen wir mal, durch den Wind ist und schon sehr seltsame Aktionen gegen andere Nachbarn gestartet hat, war es mir wichtig, dass mein Name nicht erscheint.
Da ich immer noch keine zerstochenen Reifen (als Beispiel) habe, gehe ich davon aus, dass mein Name als Anzeigeerstatterin nicht gefallen ist.
Wie es dann während einer Gerichtsverhandlung ist, bei der du vielleicht sogar als Zeuge auftreten musst bzw. eine Aussage machen musst, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich wünsche dir viel Kraft und den anderen Threadteilnehmern etwas mehr Augenmaß. Wenn das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist, fragen wieder alle, wie es soweit kommen konnte.
Soon
Hallo,
und wie ist die Geschichte ausgegangen ? Ich meine wenn´s die direkte Nachbarin ist wird man doch bestimmt mal die eine oder andere Beobachtung gemacht haben. Ob da irgendwelche fremden Leute vor Ort waren usw…
Wenn Du schreibst das mehrere Meldungen über sie getätigt wurden, muss da bestimmt was passiert sein
Grüße
Wir sind beide voll berufstätig.
Ob es etwas geändert hat, wird sich zeigen, wenn es wieder wärmer geworden ist. Dann stehen die Fenster auf und man ist „live“ dabei.
Ich hoffe einfach, dass sich das Jugendamt der Familie etwas näher annimmt, im Interesse der Kinder.
Beim nächsten Vorfall werde ich die Polizei anrufen. Der Älteste ist Autist und wird dann im Sommer gern mal ins Auto gesperrt, damit man Rasen mähen kann (Spitze des Eisberges!)
Du musst halt schauen, inwieweit du dich einmischst. Es ist eine Gratwanderung. Wie @Maoming weiter unten schon schrieb, wann ist es „nur“ eine schlampige Haushaltsführung und wann ist das Kindeswohl gefährdet? Da du Zutritt zu der Wohnung hast, scheinst du auch persönlich involviert zu sein, noch schwieriger.
Ich wünsche dir eine gute Entscheidung
Soon