Angenommen ich weiss davon, dass jemand jeden Tag ohne Führerschein fährt und dadurch auch indirekt mich gefährdet, da ich von der Person beruflich abhängig bin. Die einzige Möglichkeit das zu stoppen wäre, dass die Person von der Polizei kontrolliert wird und dann zwar Ärger kriegt, es dann aber endgültig sein lässt. Würde ich die Polizei jedoch informieren, kriegt der Beschuldigte mit, dass irgendwer der Polizei einen Tipp gegeben hat. Dies wird dann sofort auf mich zurückfallen und mir noch mehr Probleme einfahren, da ich von dieser Person abhängig bin (Geschäftspartner) und ich der einzige bin, dem er es zutrauen würde, zur Polizei zu gehen (bin der einzige Mitwisser, der versucht ihm das auszureden). Gibt es also einen Weg, die Polizei zu informieren, ohne dass dies in den Akten vermerkt wird und später rauskommt, dass es einen anonymen Hinweis gab? Es müsste nur zu einer bestimmten Uhrzeit mal eine Streife eine zufällige Verkehrskontrolle machen… Aber wie kriege ich die Polizei dazu, ohne später der Buhmann zu sein?
Also ich würde die Polizei anonym anrufen und behaupten, dass diese Person offensichtlich betrunken Auto fährt. Die Polizei wird ihn dann anhalten und kontrollieren. Sie werden einen Alkoholtest durchführen und auch seinen Führerschein sehen wollen.
Diesen kann er nicht vorzeigen und die Sache nimmt Ihren Lauf. Ich würde der Polizei nicht erzählen, dass diese Person keinen Führerschein hat, das bekommen die dann schon selbst heraus!
Hallo,
Die Antwort auf die Frage am Ende des Textes lautet: gar nicht. So wie Du es schilderst, wird axein Geschäftspartner immer vermuten, dass es auf Dich zurückzuführen ist, wenn er von der Polizei kontrolliert wird. Du wirst Dich entscheiden müssen…
Gruß
Helmi
Hallo und ein gesundes neues Jahr.
Ok du hast ein echtes Problem. Es ist einfach zu sagen du musst dich entscheiden, zwischen deiner Verantwortung und deiner beruflichen Abhängigkeit. Aber am Ende, wie soll es dann gehen. Schau mal in deinem Freundeskreis ob einer mit dir diese Aktion durchziehen würde. Denn eins ist und bleibt Fakt. Wenn die Polizei nicht selbst mitbekommt, was da so fährt bleibt das Risiko für die Allgemeinheit und im speziellen für Kinder und andere Personen.
Denn irgendwann kann es eine Situation geben, dass es zum Alptraum kommt. Richtig problematisch wird es erst, bei einem Unfall und dann geht’s um Geld und nur ums Geld, auch wenn Personen geschädigt wurden. Es bleibt eine Gewissensfrage, wenn objektiv nichts passiert was den Fahrer entlarvt. Also schau halt, wie du es in die Wege leitest. Wenn nichts hilft, anonym anrufen und die Situation erklären hilft oft, dann sind es halt Eigenfeststellungen der Polizei. Mehr kann ich, dazu nicht sagen. Bedenke was ist besser einen Fahrer ohne gültigen Führerschein fahren zu lassen und abzuwarten, dass etwas passiert, oder seinem persönlichen Rechtsempfinden nach zu geben.
Wer sagt so was ist einfach, aber du musst irgendwann Position beziehen. Ok wenn er Auto fahren kann und es Jahre lange schon gemacht hat, wird er wenn es keine Situation geben wird das er auffällt, noch Jahre weiterfahren. Da besteht dann aber ein Risiko. Es ist und bleibt eine Straftat und moralisch verwerflich und unverantwortlich, aber wenn keiner es merkt……. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
es gibt nur die möglichkeit, dass du zur polizei gehst und das mit denen besprichst. dabei aber ausdrücklich sagst, dass dieser tipp nicht an die person gelangen darf. bei dem gespräch kann man ja das thema des arbeitsweges besprechen um eine zukünftige verdachtsunabhängige verkehrskontrolle durch zu führen. bei einem gespräch ist es immer vertraulicher für beide seiten. denn so gehts mir immer denn der kontakt zum bürger an der theke ist nicht so annonym wie am telefon oder per brief. wenn du nach fragen hast dann schreib einfach nochmal.
schwierig…ggf nur ein anonymer Hinweis…
wie gesagt ggf. ein anonymer Hinweis bei der Polizei.
Dann wird das auch so in den Akten vermerkt, manchmal aber auch nicht, je nachdem , wie die Umstände der Feststellung sind.
Wenn er bei ner Kontrolle erwischt wird, wird teils ein anonymen Hinweis nicht erwähnt, weil es in der Sache unwichtig ist.
Als Zeugen treten dann die Beamten auf.
Ansonsten kann die Vertraulichkeit der Personalien nur die AA oder STA zusagen, nicht die Polizei.
Wie Du schon geschrieben hast, wende Dich an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Vielleicht kennst Du dort ja jemanden. Ich kann nur von unserer Dienststelle sprechen. Dort werden solche Hinweise vertraulich behandelt und es kommt nicht auf.
Auf alle Fälle ist es nicht akzeptierbar, das so jemand ungestraft davon kommt.
Halte Dein Wissen nicht hinterm Berg, sondern rede mit den Beamten. Es sind auch nur Menschen und werden Dich sicher verstehen, wenn Du unerkannt bleiben möchtest. Ruf dort an und erklär Deine Situation…
Viel Glück.
C.
Garnicht^^
Selbst bei einem anonymen Hinweis wird das Vermerkt.
Hallo,
die Polizei hat nach Paragraph 163 StPO die Verpflichtung, Straftaten zu verfolgen und Beweismittel zu sichern, sobald sie davon Kenntnis erhält. Dazu gehören auch Zeugenaussagen.
Genau hier liegt Dein Problem. Wenn Du der Polizei Mitteilung über eine Straftat machst, haben sie keine andere Wahl, als der Sache nach zu gehen. Andernfalls würde der Beamte sich strafbar machen wegen Strafvereitelung und Begünstigung.
Etwas Anderes ist es bei Ornungswidrigkeiten. Hier hat die Polizei einen Ermessensspielraum. Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt allerdings eine Straftat dar.
Die Polizei wird daher Deine Angaben als Zeugenaussage behandeln und entsprechend Dich als Zeugen dieser Straftat benennen. Einen anderen Zeugen gibt es ja nicht. Einen anonymen Anruf kannst Du vergessen, da selbst bei Rufnummernunterdrückung Deine Nummer für die Polizei sichtbar ist.
Bekenne Dich also zu Deiner Aussage oder vergiss sie.
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Das ist in der Tat ein schwieriger Sachverhalt. Man kann die Polizei in jedem Fall auch anonym (Brief, Mail oder Telefonat) informieren und die Polizei muss den Wunsch nach Anonymität auch respektieren.
Anonymität heißt, dass die personenbezogenen Daten des Mitteilers nicht erfasst werden. Das es einen anonymen Hinweis gab, wird i.d.R. irgendwo (Einsatzprotokoll, Aktensystem der Kripo etc.) erfasst werden. Der zuständige Sachbearbeiter kann jedoch beauftragt werden, diesem Vermerk nicht in die Strafakte aufzunehmen, so dass es z.B. ein Anwalt bei seiner Akteneinsicht nicht zu lesen bekommt. Es würde z.B. der Vermerk reichen, dass es eine Feststellung im Rahmen der Verkehrsüberwachung war.
Ob das in der Praxis aber alles klappt, ist von den handelnden Personen abhängig und in der Tat eine Vertrauensfrage. Das beste wäre, man kennt einen Beamten persönlich.
hallo,
einfach eine anonyme Anzeige fertigen, mit den Infos…an die zuständige Polizeidienststelle senden…die werde sich darum kümmern…
Hallo,
kein problem.
Du gehst zu einer polizeidienststelle und sagst denen, daß herr , mit dem fahrzeug … gelmäßig um … uhr an dem ort … ist. Diesen hinweis gibst du, ohne jedoch deine personalien zu nennen.
Die beamten sollten dann einen feststellungs- und beobachtungsbericht schreiben und diesen an den zivil-dienst weiterleiten.
Der bericht beginnt so: Dienstlich wurde bekannt, daß herr … mit dem pkw … usw.
Gib deine personalien nicht heraus.
Der zivildienst freut sich, hat er so doch eine sichere festnahme nach fahren ohne fahrerlaubnis.
Liebe grüße
Karsti
Das geht ganz einfach.
Zum zuständigen Polizeiabschnitt gehen, den Fall genauso schildern, und darauf achten, dass ihre Daten NICHT aufgenommen werden. Egal was sie sagen, als Zeuge müssen sie NICHT ihre Personaldaten angeben. Wenn ein Polizeibeamter die aber aufschreibt landen die in der Akte, wo der gegnerische Rechtsanwalt auch ihren Namen liest.
Hallo gerson76,
entschuldige erst mal, dass ich jetzt erst antworten (kann).
Zu deinem Problem gibt es eigentlich keine befriedigende Lösung.
Sollest du anonym melden, wird, das hast du ja schon selbst ausgeführt, vermerkt, dass da anonym etwas gemeldet hat.
Einen Klarnamen angeben kommt auch nicht in Frage, obwohl § 68 Abs. 3 StPO als „Anonymisierungsparagraph“ vorhanden ist, trifft dies wohl eher nicht auf Dich zu.
Es bleibt m.E. nur die Möglichkeit a) über einen Dritten einen anonymen Tipp geben zu lassen, das würde eben bedeuten, einen Dritten ein zu weihen (auch riskant) oder b) gar nichts zu tun.
Andere Möglichkeiten sehe ich momentan nicht.
Ich hoffe, ich konnte helfen
Daniel
Sorry,
ich war leider für 1 Jahr im Ausland und schaue erst jetzt wieder hier herein…
Ich denke, Deine Frage hat sich durch Zeitablauf gelöst…
Gruß
Mike