Anpassungsgeld im Steinkohlebergbau

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus, die aus Anlass einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigten Stilllegungs-, Teilstilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme entlassen wurden und die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Anpassungsgeld erfüllen, können bis zum Erreichen der frühestmöglichen Versorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung - längstens für fünf Jahre - monatlich Anpassungsgeld bekommen.

Gem. §3 Ziffer 60 EStG handele es sich beim Anpassungsgeld um einen steuerfreien Bezug.
Wie sieht es eigentlich mit der Rentenversicherung aus? Ist das Anpassungsgeld RV-pflichtig? Wie sind eventuelle Zuschüsse des AG zu beachten? Werden hierauf Rentenversicherungsbeiträge fälltig?
Wie ist es eigentlich nach Ablauf von 5 Jahren, wenn der Arbeitnehmer noch nicht in die Regelaltersrente wechseln kann (Annahme: Beginn APG mit 50, Ende mit 55 Jahren)?

Hallo wurm260480,

vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei Ihren detaillierten Frage bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge nicht weiter helfen.

Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, natürlich auch beim Thema Schulden und Unfallrecht. Allerdings bedarf es für fundierte Antworten mehr Details zum vorliegenden Vertrag.

Mit besten Grüßen
proConcept AG

Hallo!

Ich mach mich diesbezüglich gerne schlau und melde mich dann unverzüglich!

LG

sorry - da kann ich nicht weiterhelfen

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo wurm260480,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen, ich musste mich hier in Schleswig-Holstein auch noch nicht mit diesem Thema auseinandersetzen.

Vielleicht hat jemand anderes `ne Ahnung?

Beste Grüße
tripleZ

habe ich leider keine Ahnung von!!

Sorry

Hallo Wurm260480,

Deine Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Zur letzten Frage vermute ich, daß sich der Betreffende bis zu dem Zeitpunkt dann eine neue Arbeit gesucht haben müßte.

Schöne Grüße

Bernhard Maurer

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus,

die aus Anlass einer durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie genehmigten Stilllegungs-,
Teilstilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme entlassen
wurden und die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von
Anpassungsgeld erfüllen, können bis zum Erreichen der
frühestmöglichen Versorgung aus der knappschaftlichen
Rentenversicherung - längstens für fünf Jahre - monatlich
Anpassungsgeld bekommen.

Gem. §3 Ziffer 60 EStG handele es sich beim Anpassungsgeld um
einen steuerfreien Bezug.
Wie sieht es eigentlich mit der Rentenversicherung aus? Ist
das Anpassungsgeld RV-pflichtig? Wie sind eventuelle Zuschüsse
des AG zu beachten? Werden hierauf Rentenversicherungsbeiträge
fälltig?
Wie ist es eigentlich nach Ablauf von 5 Jahren, wenn der
Arbeitnehmer noch nicht in die Regelaltersrente wechseln kann
(Annahme: Beginn APG mit 50, Ende mit 55 Jahren)?

Hallo, ich kenne mich damit nicht aus, aber bitte hier nachsehen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_5DE754…
oder sich bei der Knappschaft beraten lassen.http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Knappschaf…
vielleicht kommt dann ja diese Rente in Frage: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Die vorzeitige Altersrente nach 25 Jahren unter Tage

Die Anspruchsvoraussetzungen
Diese Altersgrenzen gelten
Das können Sie hinzuverdienen
Wir sind gerne für Sie da

Foto: Drei Bergleute lehnen an einer WandWenn Sie ab oder nach dem 60. Lebensjahr die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben, haben Sie Anspruch auf diese Altersrente. Auch hier steigt die Altersgrenze schrittweise auf 62.
Die Anspruchsvoraussetzungen

Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden Ihnen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Zeiten angerechnet, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben. Sie müssen dafür vor dem Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt haben. Daneben werden Ihnen auch Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagezeiten aus der Zeit vor 1968 angerechnet, die ähnlich den Wartezeitalternativen der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ermittelt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft auf Antrag, ob Sie die Wartezeit erfüllen.
Gruß
Marot

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten Viele Gruesse desmeralda

Hallo,

da kenne ich mich leider nicht aus, aber die Deutsche Rentenversicherung gibt sicherlich Auskunft.
Gruß
Franjo