Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus, die aus Anlass einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigten Stilllegungs-, Teilstilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme entlassen wurden und die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Anpassungsgeld erfüllen, können bis zum Erreichen der frühestmöglichen Versorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung - längstens für fünf Jahre - monatlich Anpassungsgeld bekommen.
Gem. §3 Ziffer 60 EStG handele es sich beim Anpassungsgeld um einen steuerfreien Bezug.
Wie sieht es eigentlich mit der Rentenversicherung aus? Ist das Anpassungsgeld RV-pflichtig? Wie sind eventuelle Zuschüsse des AG zu beachten? Werden hierauf Rentenversicherungsbeiträge fälltig?
Wie ist es eigentlich nach Ablauf von 5 Jahren, wenn der Arbeitnehmer noch nicht in die Regelaltersrente wechseln kann (Annahme: Beginn APG mit 50, Ende mit 55 Jahren)?