Anrechnung nicht-hochschulischer Leistungen

Hallo ihr Lieben :smile:,

gerade schreibe ich meine Bachelor-Arbeit, in der es unter anderem um die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium geht. Grundlage davon sind ja die zwei Beschlüsse der KMK (2002 und 2008), die der Umsetzung in Landesrecht bedarfen. Da es in meiner Arbeit um Niedersachsen geht, ist für mich das NHG wichtig. Nun bin ich mir gerade unsicher, ob die Hochschulen diese Kenntnisse anrechnen müssen oder ob die Hochschulen darüber selbst entscheiden können… Und wo findet man das dann? Denn im NHG finde ich leider keinen Hinweis…
Vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht :wink:.

Ich freue mich auf jeden Fall seeeeeeeeeehr über Eure Antworten :smile:!!

Schonmal vielen Dank :wink:!!

LG, Kerstin