Hallo. Soweit ich weiß darf man als Wohngeldbezieher Erstattung von NK behalten. Wenn man nun beim Amt ein Darlehen bzgl Umzug stellen muss für Möbel usw. , Darf dann trotzdem die NK Erstattung als Einkommen angerechnet werden?
Hallo. Soweit ich weiß darf man als Wohngeldbezieher Erstattung von NK behalten. Wenn man nun beim Amt ein Darlehen bzgl Umzug stellen muss für Möbel usw. , Darf dann trotzdem die NK Erstattung als Einkommen angerechnet werden?