Hallo zusammen,
stellen wir uns folgendes Szenario vor.
Jemand meldet ein Gewerbe an und ist als Selbstständiger tätig.
Für dieses Gewerbe kauft er Maschinen und Rohstoffe. Hierfür nimmt insgesamt drei zweckgebunden Darlehen auf, da er die Sachen nicht selber finanzieren kann. Die Darlehen werden zinslos und mit flexiblen Raten gewährt.
Nach zwei Jahren erkrankt er und kann der Tätigkeit nicht mehr nachgehen, sodass er Alg2 bekommt. Im Rahmen der Beantragung werden auch die Darlehensverträge vom Jobcenter eingefordert und entspreched vorgelegt. Hier erfolgte aber keine Übernahme, sodass die Ratenzahlungen ausgesetzt werden.
Da zunächst eine OP und dann eine Reha erfolgen, die jedoch auch nach Monaten nicht wirklich erfolgreich ist, bezieht er auch nach eineinhalb Jahren weiterhin Alg2.
In der Zwischenzeit wird familienintern entschieden, dass das Gewerbe auch nach seiner hoffentlich erfolgenden Genesung so nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die vorhandenen Maschinen und Rohstoffe (keine gefertigten Waren) haben einen realistischen Wiederverkaufswert von 3000€, welcher jedoch unter den noch offenen Restschulden bezüglich der Anschaffung liegt.
Wenn die Sachen nun verkauft werden, wird dann zunächst berücksichtigt, dass hiermit die Darlehen bedient werden und danach auch noch weitere Schulden bestehen oder sieht das Jobcenter die hier erzielten Einnahmen dann tatsächlich als Einnahme und rechnet diese auf den Bedarf an, sodass in dem Monat dann keinerlei Bezügeansprüche mehr bestehen bzw. bei nachträglicher Meldung sogar die ausgezahlten Bezüge zurückerstattet werden müssten?
Vielen Dank für Eure Antworten!