Anrecht auf einen neuen Rollstuhl

Hallo,

habe heute mal eine Frage an die Experten unter euch. Meine Schwiegermutter sitzt seit einigen Jahren im Rollstuhl (GdB 100%) nach wievielen Jahren hätte sie ein Anrecht auf einen neuen Rollstuhl?? Gibt es hierfür irgendwelche Richtlinien oder Regelungen.

Ich danke für eure Antworten.

Yvonne

Hallo,
habe in meinen Unterlagen diesen Artikel dazu gefunden.
Vielleicht hilft der dir!

Rollstuhl: Kostenerstattung vorab mit der Krankenkasse klären

Senioren sollten bei der Anschaffung eines Rollstuhls vorab klären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wer sich auf eigene Faust nach einem Modell umsieht und sich erst danach um die Erstattung kümmert, könne leicht Probleme mit der Kasse bekommen, sagte Christoph Kranich von der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg dem dpa/gms-Themendienst. Im Gegensatz zu Einlagen oder Bandagen müssten Rollstühle vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt werden. Dabei prüften Kassen bei Hilfsmitteln nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern auch, ob diese zweckmäßig und wirtschaftlich seien.

Kassenpatienten hätten keinen Anspruch auf einen neuen Rollstuhl, sagt Kranich. Häufig stellten die Kassen zunächst gebrauchte Modelle aus ihren Depots zur Verfügung. Bei Neugeräten müssten Patienten zudem den Festbetrag für die Erstattung beachten. Liegt der Preis für ein Gerät darüber, müssten Patienten die Differenz in der Regel selber zahlen. Grundsätzlich müssten Erwachsene bei Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl einen Eigenanteil von fünf bis zehn Euro zuzahlen. Bei chronisch Kranken sei die Höhe der jährlichen Zuzahlungen auf ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt.

Um bei einem Antrag die Notwendigkeit eines Rollstuhls zu belegen, könnten Patienten sich zusätzlich zur ärztlichen Verordnung die Empfehlung eines Pflegers geben lassen. Kontaktadressen für Beratungsstellen bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Gruß

hallo yvonne,
ich bin normaler kassenpatient und habe seit 2jahren einen rollstuhl mit einem e-fix elektroantrieb der fa. alber, soweit ich weiss kann man nach 10jahren einen neuen beantragen, sprecht aber mal mit dem behandelnden arzt ob er nicht einen bericht verfassen kann, in dem er einen wichtigen grund für einen rollstuhlwechsel angeben kann, z.b. der schwiegermutter fällt es mittlerweile zu schwer mit dem alten rolli klarzukommen um am gesellschaftlichen leben problemlos
teilnehmen zu können einkäufe etc., hat sie einen e-rolli? wenn nicht, dann könnte vorhergesagtes grund für einen solchen sein, vorausgesetzt sie hat keine anderen gesundheitlichen einschränkungen wie eingeschränktes gesichtsfeld o.ä. das war bei mir nach einem schlaganfall so, wurde aber in der reha behoben.
Grüsse und alles gute für deine Schwiegermutter
PALLEX

Hallo Yvonne,

grundsätzlich kann man den Anspruch auf einen neuen Rollstuhl nicht „pauschal“ festlegen.
Das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab (Kostenträger, Diagnose, Veränderung des Patienten, Zustand des jetzigen Himis usw.)
So etwas wie „nach Jahren X steht mir ein neuer STuhl zu“ gibt es nicht.

LG

Jan

Guten Tag,

Liebe Leserinnen und Leser,
wenn Sie selbst nicht genau wissen welches Hilfsmittel für Sie das Richtige ist, sollten Sie wie folgt vorgehen.

Es ist immer ein Vorteil wenn Sie in Therapeutischer Behandlung sind und Ihren Hilfsmittelwunsch mit Ihrer/Ihrem erfahrenen Therapeutin/Therapeut besprechen.

Lassen Sie z.B. die richtige Sitzbreite ausmessen und achten Sie auf die richtige Sitzposition. Es gibt viele verschiedene Modelle, lassen Sie sich diese vorführen.

Es ist wichtig in einem Rollstuhl länger zu sitzen um festzustellen, dass dieser wirklich für einen geeignet ist.

Fragen Sie aktiv nach Vor- und Nachteilen der verschiedenen Modelle und Konzepte.
In diesem Zusammenhang und bei e-Rollstühlen,ist z.B. die Batterien-Art und die Reichweite von Interesse.

Vielfach stimmen die im Prospekt angegebenen Reichweiten ( Sind Testbedingungen, keine Steigung, kein Gefälle, kein Gegenwind, kein Rückenwind ) mit der Realität nicht überein.

Achten Sie auch auf eine Beleuchtungseinrichtung und auf die Gesamtbreite des Rollstuhls. Die Bedienteile sollte an richtiger Stelle verbaut und abklappbar sein.

Bevorzugen Sie einen Hersteller der schon Jahrzehnte Erfahrung im Rollstuhlbau hat.
Kinderkrankheiten und die Gefahr, dass das Hilfsmittel öfter in der Werkstatt steht wird damit gemindert. Ich empfehle Hilfsmittel anlässlich eines längerem stationären Reha zu beantragen.

Die entsprechenden Therapeuten und Ärzte können die Notwendigkeit, oder ggf. Einsprüche stichhaltig begründen. Es gibt gute Sanitätshäuser und sehr Gute, mit Hilfsmittel in der Ausstellung, bestehen Sie auf eine mindestens dreitägige Probefahrt.

Ein sehr gutes Sanitätshaus wird einen Weg finden und Ihnen dies ermöglichen. Lassen Sie sich ein Rezept detailliert auf das Hilfsmittel mit Zubehör von Ihrem Arzt attestieren. Ich wünsche viel Erfolg bei der Beantragung.
Gruß
Ehrenamtliche Kfz-Hilfsmittelberatung
in der Behindertenhilfe Mittlerer Oberrhein e.V.PBN.
Tel.015156636563 k.SMS.
behindertenhilfe-rastattbaden.de

Johann Buschmann