Hallo, ich frage wegen meines Mannes.
Er hat leider nur noch ein Sehvermögen von ca. 30%
Nun darf er kein Auto mehr fahren.
Leider ist seine Arbeitsstelle nur mit dem Auto erreichbar.
Nun gibt es von seiner Arbeit auch bei uns im Ort eine Filiale. Arbeiten kann er, nur Auto fahren darf er nicht mehr.
Gibt es ein Gesetz oder etwas, das ihm eine Versetzung zu gesteht?
Ich bedanke mich schon jetzt für die Antwort.
Hallo,
wenn Dein Mann ein Restsehvermögen von (beidseitig) 30 % hat, sollte er ja einen Schwerbehindertenausweis haben.
Dann kann er u. U. gem. § 164 Abs. 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html
eine entsprechende Versetzung verlangen.
Dein Mann sollte sich - soweit vorhanden - an den BR oder die Schwerbehindertenvertretung seines Betriebes wenden.
Gibt es keine Arbeitnehmervertretung, dann kann auch der örtlich zuständige Integrationsfachdienst (IFD) helfen:
https://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienste/88c51/
&Tschüß
Wolfgang
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Wir haben noch keinen Ausweis. Daran habe ich noch nicht gedacht. Aber das werden wir sofort in Angriff nehmen. Und wenn er diesen hat, geht er zum BR. Nochmal danke auch für die Links.
Hallo,
auch wenn eine Schwerbehinderung/Gleichstellung noch nicht festgestellt ist, kann sich der AN bereits jetzt unmittelbar nach antragstellung - die so schnell wie möglich erfolgen sollte - an den Integrationsfachdienst wenden, da es für die gesetzliche Zuständigkeit idR ausreichend ist, wenn ein vorläufiger Rechtsschutz (durch Antragstellung) besteht.
&Tschüß
Wolfgang