Anrede im Brief bei Titeln

Hallo Wolfgang,

„Dr.“ sogar Namensbestandteil

Nein! Es wird nicht richtiger, je häufiger es wiederholt wird.

Doch! […]

nein.
Da du die „Meinung“ der Juristen offensichtlich nicht teilst, zitiere ich aus „Protokollarischer Ratgeber“ (begründet von Theodor Graf Finck von Finckenstein (verstorben), Protokollbeauftragter im Innenministerium a.D., fortgeführt von Ricarda Redeker, stellvertretende Referatsleiterin Protokoll im Auswärtigen Amt), 4., neubearbeitete Auflage, Bundesanzeiger Verlag, Seite 13, letzter Satz:

„Akademische Grade sind keine Bestandteile des Familiennamens.“

Auch wenn du diese Tatsache - warum auch immer - weiterhin bestreitest, ändert sich nichts.

Gruß
Birgit

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„Dr.“ sogar
Namensbestandteil.

Quack! Sogar bundesdeutsches Recht- nebenbei: Schau
mal ins
Telephonbuch!

http://de.wikipedia.org/wiki/Doktor#Deutschland

Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der ‚Doktor‘ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“).

Ins Telefonbuch kannst du auch dein Pizzageheimrezept neben deinen Namen schreiben lassen.

MfG:smile:
René

Hallo Sharon,

das ganze Hin und Her, das du hier ausgelöst hast, lässt sich doch kurz und bündig so lösen, wie es auch Susanne bereits beschrieben hat:

‚Sehr geehrter Herr Dr. XXX,‘

Man würde ihn doch auch nicht ‚Guten Tag, Herr Privat-Dozent…‘ ansprechen.

Sein Titel, bzw. akademischer Grad ist übrigens keinesfalls fester Bestandteil des Namens. Das trifft lediglich auf Adelsprädikate zu.

Schönen Abend und Gruß,
Jochen

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