Anrede im Brief bei Titeln

Hi!

Ich soll einen Brief an einen Priv.-Doz. Dr. med. habil. schreiben.
Fein, bloß, wie quatscht man den im Brief korrekt an?

Im Netz wird für einen Dr. habil. die Anrede Professor empfohlen, aber eigentlich ist der ja keiner…?

Soll ich nun Sehr geehrter Herr Privatdozent schreiben, oder Herr Professor oder gar Herr Doktor?

Wer weiß es?

Gruß,
Sharon

Hi Sharon

Im Netz wird für einen Dr. habil. die Anrede Professor
empfohlen, aber eigentlich ist der ja keiner…?

So isses. Und deshalb wollen wir mal schön auf dem Teppich bleiben und ihn nicht mit Professor anreden.

Soll ich nun Sehr geehrter Herr Privatdozent schreiben,
oder Herr Professor oder gar Herr Doktor?

Man sollte wohl immer den höchsten der erworbenen Titel nehmen, also würde ich durchaus „Sehr gehrter Herr Privatdozent“ vorschlaen, aber es geht natürlich auch „Sehr geehrter Herr Priv-Doz Dr. X“, da macht man nix falsch.
Gruß,
Branden

Hi,

ich würde ihn „sehr geehrter Herr Dr. xxx“ ansprechen. Den Dr. hat er sich erworben, der Privatdozent ist lediglich seine Funktion. Ich sage ja auch nicht „Guten Tag, Frau Hausärztin Dr. xxx“ …

Grüße,

Susanne

Hallo,

ich würde ihn „sehr geehrter Herr Dr. xxx“ ansprechen. Den Dr.
hat er sich erworben, der Privatdozent ist lediglich seine
Funktion. Ich sage ja auch nicht „Guten Tag, Frau Hausärztin
Dr. xxx“ …

Privatdozent kann auch ein Titel sein. Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatdozent

Sich für einen Brief über landestypische Spezialitäten zu informieren, würde aber m.E. etwas zu weit führen.

Gruß,
Christian

hi,

Ich soll einen Brief an einen Priv.-Doz. Dr. med.
habil.
schreiben.
Fein, bloß, wie quatscht man den im Brief korrekt an?

wenn du ihn nicht kennst, dann mit allem.
wenn du ihn kennst und er ist ein scheißer, dann mit allem.

wenn du ihn kennst und er ist normal, dann Herr Dr. XXX

PD=Priv.-Doz.=Privatdozent

mfg:smile:
rene

Hallo,

ich würde ihn „sehr geehrter Herr Dr. xxx“ ansprechen. Den Dr.
hat er sich erworben…

Genauso habe ich das gelernt.
Man kriegt nur das (als Anrede), was man sich verdient hat.
Also Herr Dr. xxx

Gruß Steffi

Hallo Susanne,

ich würde ihn „sehr geehrter Herr Dr. xxx“ ansprechen. Den Dr.
hat er sich erworben, der Privatdozent ist lediglich seine
Funktion
.

???

Den Titel (!) „Privatdozent“ hat sich dieser Mensch durch seine Habilitierung erworben und dann halt das Pech gehabt, daß grad keine Professorenstelle frei war.

Zur Ursprungsfrage schließe ich mich Branden an: alles hinschreiben hat noch nie geschadet.

Gruß Gudrun

1 Like

Hi,

wenn du ihn kennst und er ist normal, dann Herr Dr. XXX

Wenn du ihn näher kennst, dann Hallo Doc oder Hallihallo Heinzi, oder wie er eben heißt.

:smile:

Viele Grüße
WoDi

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„Professor“ ist ein gültiger Namenszusatz, „Dr.“ sogar Namensbestandteil. „P.D.“ lediglich ein Funktionsmerkmal. also, baw.: Herr Dr. XY

hmmm…
Hi!

Also wenn ich es recht überblicke, überwiegt momentan die Anzahl derer, die für „Privatdozent“ plädieren. Da ich nix falsch machen will, nehm ich jedoch noch den Doktortitel dazu.

Nun aber die Frage:
Normalerweise schreibt man in der Anrede den Titel schon aus, also Professor statt Prof. Ist es denn okay, wenn ich aber den Privatdozenten abkürze zu:
Sehr geehrter Herr Priv.-Doz. Dr. xy

Oder gehört sich das nicht wirklich in der Anrede?

Gruß,
Sharon

„Professor“ ist ein gültiger Namenszusatz

Das ist zwar richtig, aber für unseren Fall bedeutungslos. »Professor« ist zunächst einmal in allen Fällen eine Amtsbezeichnung, in einigen Fällen auch eine akademische Bezeichnung (kein akademischer Grad!). Weil Bildung Ländersache ist, unterscheiden sich die exakten Regelungen je nach Bundesland natürlich. Als Beispiel sei das Thüringer Hochschulgesetz angeführt:

_ § 81: Bezeichnung »Professor«

  • (1) Professoren im Angestelltenverhältnis können für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die Amtsbezeichnung der entsprechenden Professoren im Beamtenverhältnis als Berufsbezeichnung führen.

  • (2) Für Professoren im Beamtenverhältnis ist ihre Amtsbezeichnung zugleich eine akademische Bezeichnung._

    (Quelle: http://www.thueringen.de/de/tkm/wissenschaft/thhsg/t…; Hervorhebung von mir)

„Dr.“ sogar Namensbestandteil

Nein! Es wird nicht richtiger, je häufiger es wiederholt wird. »Dr.« ist – wie beispielsweise Magister oder Diplom – ein akademischer Grad, jedoch weder ein Namensbestandteil noch eine Berufsbezeichnung. Auf Wunsch des Trägers kann dieser Grad in gewisse Urkunden aufgenommen werden. Ein Recht, mit diesem Titel angesprochen oder angeschrieben zu werden, existiert in Deutschland nach wie vor nicht.

Eine ausführliche Argumentation dazu findest du hier: http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltex…

„P.D.“ lediglich ein Funktionsmerkmal.

Wieder nein. Ich kann mich nicht ab morgen »Privatdozent« nennen, wie ich mich »Dozent« oder »Ayurvedischer Fachberater« nennen könnte.

Manche Universitäten verleihen nach Abschluss der Habilitation ›nur‹ den Zusatz »habil.« zu dem bereits erworbenen Doktorgrad als Nachweis der Lehrbefähigung (Facultas docendi). Der Habilitand erhält häufig die Bescheinigung der Lehrbefugnis (Venia legendi) direkt dazu, muss aber in der universitären Lehre tätig sein, um sich als »Privatdozent« bezeichnen zu dürfen:

Dies ist beispielsweise an der »Johannes Gutenberg-Universität Mainz« der Fall. Ich zitiere aus einer Habilitationsordnung:

_ § 11: Rechtsstellung des Habilitierten

  • (1) Der Habilitierte ist berechtigt, seinem Doktorgrad die Bezeichnung »habilitatus« (»habil.«) gemäß § 28 Abs. 4 HochSchG hinzuzufügen.

  • (2) Mit der Habilitation erhält er gemäß § 1 Abs. 2 das Recht, in dem in der Urkunde angegebenen Fach selbständig Lehrveranstaltungen abzuhalten (Lehrbefugnis, venia legendi). […]
    (3) Wenn der Habilitierte in jedem Semester wenigstens eine zweistündige Lehrveranstaltung an der Johannes Gutenberg-Universität abhält […], ist er berechtigt, sich »Privatdozent« zu nennen._

    (Quelle: http://www.uni-mainz.de/studlehr/ordnungen/Habilitat…; Hervorhebung von mir)

Manche Universitäten hingegen verleihen als akademischen Titel – nicht Grad! – »Privatdozent« nach Abschluss der Habilitation. In einem dritten Fall muss der Titel »Privatdozent« als Nachweis der Lehrbefugnis (Venia legendi) separat beantragt werden.

Dies trifft beispielsweise auf die »Technische Universität München« zu. In deren Habilitationsordnung heißt es:

_ § 1: Zweck der Habilitation

  • (1) Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung).

  • (2) Aufgrund der Feststellung der Lehrbefähigung erteilt die Technische Universität München auf Antrag der habilitierten Person gemäß Art. 92 Abs. 1 BayHSchG die Lehrbefugnis in dem Fachgebiet, auf das sich die Lehrbefähigung bezieht. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung »Privatdozent« bzw. »Privatdozentin« verbunden._

    (Quelle: http://portal.mytum.de/archiv/kompendium_rechtsangel…; Hervorhebung von mir)

Es gibt es bestimmt weitere Konstellationen, die an meinen grundsätzlichen Aussagen aber nichts ändern.

Gruß
Christopher

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Wenn du ihn näher kennst, dann Hallo Doc oder
Hallihallo
Heinzi, oder wie er eben heißt.

und noch näher, dann kannst du dir den brief sparen und ne kurze mail mit den worten schicken:

du, ich hab heut abend was mit dir zu besprechen*zeigefingerlutsch*.sag deiner frau, heute ist „lange nacht der wissenschaften“ in der uni.

3 Like

Ist es denn okay, wenn ich aber den
Privatdozenten abkürze zu:
Sehr geehrter Herr Priv.-Doz. Dr. xy

ja, kürze ab, aber schreibe alles.

Sehr geehrter (Herr) Priv.-Doz. Dr. XXX. Also wenn du ihn nicht kennst, dann alles. Man weiß ja nie.

Ich würde das HERR weglassen. Ich schreibe seit 4.5 Jahren hin und wieder Mails an Profs. Das HERR habe ich nie verwendet, trotzdem lagen sie mir zu füßen:wink:
Es sind ja alles nur Menschen. Es kommt vor allem auf den Ton an, den du in der Mail anwendest. Dir nützt die schleimigste Anrede nichts, wenn du ihn in der Mail als dilettantischen Deppen hinstellst:smile:
Du solltest dich daher vom Konjunktiv schwängern lassen und nicht weniger ungeschützten Verkehr mit Konditionalsätzen und Modalverben anstreben.

Wenn du 1000%ige Sicherheit willst, dann:
Sehr geehrter Herr Privatdozent Dr. habil. XXX

Es gibt keinen Dozenten, der nach so einem Satzbeginn aufhört zu lesen.

MfG:smile:
René

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„Dr.“ sogar
Namensbestandteil.

nur zu DDR-Zeiten

Keineswegs Thema verfehlt!

„Professor“ ist ein gültiger Namenszusatz, „Dr.“ sogar
Namensbestandteil. „P.D.“ lediglich ein Funktionsmerkmal.
also, baw.: Herr Dr. XY

Das Thema hast du eher verfehlt, Kollege.
Es ging hier nicht um juristische Tatbestände, sondern um die Gratwanderung zwischen angebrachter Höflichkeit und übertriebener Anbiederung bei der schriftlichen Anrede eines Mannes, der der Fragestellerin ganz offensichtlich wichtig war.
Gruß,
Branden

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hallo sharon,

soviel ich weiß, lässt man das herr in diesem fall auch weg. genau wie es ja auch heißt:" hat dr.branden schon den patienten angesehen?"
also, „sehr geehrter dr. sowieso“.

strubbel
T:open_mouth:)

Hi haron,

ohne überheblich sein zu wollen und weil die Anrede letztlich Deine Sache ist - aber Mehrheiten bedeuten nicht, dass etwass unbedingt in Ordnung sein muss … Und ich werde jetzt weder politisch noch liefere ich Redensarten, die das andeuten :wink:))

Grüße, Susanne

„Professor“ ist ein gültiger Namenszusatz, „Dr.“ sogar
Namensbestandteil. „P.D.“ lediglich ein Funktionsmerkmal.

Du hast es nur nicht verstanden: Gültige Namenszusätze können bei einer Anrede nicht peinlich sein- die Anrede „Herr Obermelker“ etc. eher doch!

„Dr.“ sogar
Namensbestandteil.

Quack! Sogar bundesdeutsches Recht- nebenbei: Schau mal ins Telephonbuch!

„Professor“ ist ein gültiger Namenszusatz

Das ist zwar richtig, aber für unseren Fall bedeutungslos.

Nee- weil es genau darum ging: Wie rede ich jemanden korrekt an?

nach Bundesland natürlich. Als Beispiel sei das Thüringer
Hochschulgesetz angeführt:

Andere sehen es anders: Auch ein Emeritus hat Anspruch auf den Titel

„Dr.“ sogar Namensbestandteil

Nein! Es wird nicht richtiger, je häufiger es wiederholt wird.

Doch! Dein eigener ink zeigt dies auf- nur wird diese Meinung eben nicht von allen geteilt- im Pers.Ausw. steht aber immer noch XY, Vorname, Dr. med. vet. o.ä.

Wieder nein. Ich kann mich nicht ab morgen »Privatdozent«
nennen, wie ich mich »Dozent« oder »Ayurvedischer Fachberater«
nennen könnte.

Wer hat das denn behazuptet? Die Anerkennung als PD erfordert die Habilitation- alles andere wäre unberechtigtes Führen eines akademischen Grades, aber es ist eben genau dies- ein Grad, kein Namensteil

Manche Universitäten verleihen nach Abschluss der Habilitation
›nur‹ den Zusatz »habil.« zu dem bereits erworbenen Doktorgrad

Das IST der PD: Sein "Titel ist: PD, Dr. xy habil.

als Nachweis der Lehrbefähigung (Facultas docendi). Der
Habilitand erhält häufig die Bescheinigung der Lehrbefugnis
(Venia legendi) direkt dazu, muss aber in der universitären
Lehre tätig sein, um sich als »Privatdozent« bezeichnen zu
dürfen:

Ich kenne genügend Gegenbeispiele- an einigen habe ich mitgewirkt :wink:

Es gibt es bestimmt weitere Konstellationen, die an meinen
grundsätzlichen Aussagen aber nichts ändern.

An meinen aber auch nicht-