Anrede in Kündigungsschreiben

hallo!

denke meine frage ist hier besser aufgehoben, als im brett „job & karriere“.

folgende situation: ich will das arbeitsverhältnis beenden und verfasse deswegen eine kündigung. es ist so, dass ich in einem kleinen betrieb (7 pers.) arbeite und ich mit allen per du bin - also auch mit den beiden chefs.
nun weiss ich nicht, ob ich in der anrede bei „sehr geehrte herren“ bleiben muss/soll oder ob etwas persönlicheres angebracht ist. es gibt keine differenzen zwischen dem arbeitgeber und mir.
was meint ihr? wie bin ich am besten beraten?

hat jemand eine gutes beispiel eines kündigungsschreibens, welches ich als inspiration brauchen kann?

mfg
christof

hi,
also in diesem fall würd ich dann beim „du“ bleiben. du soltest das ganze trotzdem offiziell (in überschrift und / oder betreff) als „kündigung“ bezeichnen und du aknnst dann mit „lieber franz, lieber josef“ das schreiben beginnen und im selben duktus weiterführen. rechtsgültig ist es und jede andere formulierung würde allenfalls zu spekulationen darüber führen, ob dich jemand beleidigt hat (- was aber , wie dus sagst, ja nicht der fall ist).
hth
m.

Hallo Christof,

und ich mit allen per du bin

  • also auch mit den beiden chefs.

ich finde, ein Kündigungsschreiben gehört in der „Sie“-Form
verfaßt.
Schließlich erwartest Du ja auch, daß Dein Arbeitszeugnis in der
korrekten Form geschrieben wird und Du dort mit „Herr xxx“ tituliert wirst und nicht mit „Der Christof hat bei uns das und das gemacht.“ :wink:

Wenn das Verhältnis zu Deinen Chefs so gut ist, dann solltest Du vielleicht das Kündigungsschreiben nicht einfach „auf den Tisch knallen“, sondern um ein persönliches Gespräch bitten und in diesem Rahmen das Schreiben übergeben und eventuell Deine Beweggründe mitteilen.

hat jemand eine gutes beispiel eines kündigungsschreibens,
welches ich als inspiration brauchen kann?

Da genügt ein Satz:

_Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr yyy,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.xx.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)_

Gruß Gudrun

ich finde, ein Kündigungsschreiben gehört in der „Sie“-Form verfaßt.

Warum? Die Sie-Form ist keine per se „gültigere“ Anredeform. Im konkreten Fall würde man grundlos den Rahmen verlassen, in dem die Kommunikation während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden hat, wie bereits richtig angeführt wurde. Ein formell korrekter Brief wird unter der vertraulichen Ansprache nicht leiden. Selbst wenn es wider Erwarten zu einem Rechtsstreit käme, würde sich wohl niemand an der Anrede stoßen, die alle Beteiligten als untereinander gängig angeben würden. Der Vergleich mit dem Arbeitszeugnis trifft die Sache übrigens nicht. Das Kündigungsschreiben ist interne Kommunikation zwischen Christoph und seinem Arbeitgeber, im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis.

Gruß
Christopher

Das Kündigungsschreiben ist interne
Kommunikation zwischen Christoph und seinem Arbeitgeber,

(Hervorhebung von mir)

Bist Du Dir da so sicher? In kleinen Firmen wird üblicherweise die (Lohn-)Buchhaltung außer Haus erledigt.
Das Kündigungsschreiben wird daher früher oder später bei der externen Lohnbuchhaltung vorliegen.

Gruß Gudrun

Bist Du Dir da so sicher? In kleinen Firmen wird üblicherweise
die (Lohn-)Buchhaltung außer Haus erledigt.

Sicher bin ich mir natürlich nicht. Allerdings würde ich eine solche Frage auch nicht in einem Forum zur Diskussion stellen. Christof weiß selbst am besten, was mit seinem Schreiben geschieht und wie bisher in (halb)offiziellen Schreiben formuliert wurde. Vielleicht lässt er uns ja wissen, wie er sich entschieden hat und wie er damit gefahren ist.

Gruß
Christopher

Hallo Christof,

offizielle Schreiben gehören sich in der „Sie“-Form. Es handelt sich ja nicht um einen Geburtstagsbrief, sondern um ein schreiben, das zu Deinen Akten kommt. Das persönliche Gespräch würde ich aber in jedem Falle zusätzlich suchen.

Liebe Grüße,

Susanne

Hallo,

es gibt ja durchaus auch noch eine Zwischenform, die ich hier ggf. wählen würde, um einerseits den offiziellen Stil zu wahren, andererseits aber auch deutlich zu machen, dass Du das bestehende gute Verhältnis durch deine Kündigung nicht belasten möchtest:

Sehr geehrter Herr Meier,
lieber Fritz,

Gruß vom Wiz

hallo!

also erstmal danke für eure antworten. ich sehe auch hier sind sich nicht alle einig.
in den nächsten tagen werde ich ein persönliches gespräch haben und bei dieser gelegenheit die schriftliche kündigung überreichen. als anrede habe ich nun die version „lieber x“ gewählt. ich denke, daran wird sich später bestimmt niemand stossen.

nun noch kurz eine andere frage: muss ich mir die übergabe des dokuments schriftlich bestätigen lassen?

ist mein erster solcher brief, deshalb diese fragerei. und mein umfeld ist sich auch nicht schlüssig… :smile:

mfg
christof

Entweder - Oder
Hallo Christof,

schade, daß Du uns diese Überlegung:

nun noch kurz eine andere frage: muss ich mir die übergabe des
dokuments schriftlich bestätigen lassen?

nicht schon von Anfang an mitgeteilt hast.
Meine frühere Antwort wäre ohnehin nicht anders ausgefallen.

„Müssen“ mußt Du gar nichts. Eine Bestätigung schafft Rechtssicherheit, und zwar für Dich.
Aus Deinem Wunsch nach einer solchen Bestätigung spräche aber gleichzeitig ein Hauch von Mißtrauen von Deiner Seite. Das läßt sich m.E. aber mit einer vertraulichen Brief-Anrede erst recht nicht mehr vereinbaren.

Ich plädiere nochmals: Kündigungsschreiben mit formeller Anrede, also „Sehr geehrter Herr xxx“, dann kannst Du Dir auch getrost die Übergabe quittieren lassen.

Und noch was zum Überlegen: die Antworter hier, die Dir zum „Du“ geraten haben, waren vielleicht noch gar nicht in der Situation, eine Kündigung schreiben zu müssen?

Gruß Gudrun

1 Like

hi,
keineswegs „entweder - oder“.
eine bestätigung gibt dir (etwas mehr) rechtssicherheit in die hand. insofern hat gudrun recht.
in bezug auf die anrede sagt das aber gar nichts. selbstverständlich kannst du duzen und eine bestätigung wünschen. kein problem.

und, doch, ja: ich hab auch schon erfahrung mit kündigungssschreiben. sowohl in der rolle als kündigender als auch in der rolle als eine kündigung entgegennehmender.

michael