Gesetzt dem Fall, dass man eine Schulung an Ort x hat und der AG keinen Zug/Flug bucht. Kann man hier in jedem Fall die 30c/km ansetzen, auch wenn man anders dort hinkommt (Flugzeug, Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit)? Oder darf man nur absetzen, was man tatsächlich ausgegeben hat?
Hallo,
abrechnen darf man nur das, was man auch belegen kann.
Auf jeden Fall musst Du bei Deinem AG die Teilnahme an der Schulung genehmigen lassen und einen (Dienst-)Reiseantrag stellen. Auf der Genehmigung wird stehen, wie Du reisen darfst.
Das Du automatisch 30 ct/km bekommst, wenn Du mit Deinem Pkw fährst, ist nicht selbstverständlich. Auch hier musst Du dieses vorher beim Ag abklären. Einige AG zahlen nämlich nur 20 ct / km (z.B. Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung).