Abgesehen davon, dass ich ihm erklärt habe, wie er in der gegebenen Situation ganz leicht ohne 23er Einkünfte rauskommen kann.
Klar werden alle, die in den Krusten des öffentlichen Dienstes denken, dazu neigen, Sachwert und Verkehrswert zu verwechseln. Aber nur wenn man sie (ohne Not) drauflupft, und das ist im gegebenen Fall, wo es einen wundervoll schönen Verkehrswert für das veräußerte Grundstück gibt, von dem es ziemlich seltsam wäre, wenn er sich auf geheimnisvolle Weise innerhalb von zwei Jahren geändert hätte, so unnötig wie ein Kropf.
Dass Sachwerte und Verkehrswerte nicht weiter korreliert sind (Warum sollten sie auch? Wie käme man darauf, irgendetwas mit einer so unsinnigen Methode zu bewerten, wenn nicht im BewG von „Sachwert“ die Rede wäre?), kannst Du übrigens ziemlich leicht sehen, wenn Du beide mal für vielleicht zwanzig beliebig gewählte Objekte vergleichst. Du wirst dann sehen, was Sache ist, und brauchst Dir nicht mehr die Mühe zu machen, die Binsenweisheit zu verstehen, dass es einem Käufer meilenweit am Allerwertesten vorbei geht, was ein Objekt irgendwann mal früher gekostet hat.
Wie das bei den Gutachterausschüssen funktioniert, hab ich mal in den 1990er Jahren erlebt, wo ich einen Bodenwert für eine Teilwertabschreibung brauchte. Der Quadratmeterpreis stimmte auf den Pfennig mit dem überein, was ich in der Bilanz stehen hatte - und was tut Gott? Es war schlicht außer dem Kauf speziell dieses Grundstücks innerhalb von über zwanzig Jahren nichts Vergleichbares verkauft worden. Seriöserweise hätte man allerwenigstens auf die ausgesprochen schmale Datenlage hinweisen müssen.
So, und jetzt erklärst Du mir doch einfach mal, wie es zu der von Dir unterstellten märchenhaften Steigerung des verkauften Grundstücks gekommen sein soll - wenn nicht durch eine nicht sachgerechte Bewertung zum Zeitpunkt des Kaufs.
Schöne Grüße
MM