Anscheinend defekte rote Ampel

Hallo Gemeinde,

Bei mir in der Stadt werden alle Ampeln über Detektoren gesteuert. Eines Nachts (1:30 Uhr) fuhr ich auf so eine Ampelkreuzung zu und blieb an der Haltelinie stehen. Nach ca. 10 Minuten Rotphase, in der sonst kein weiteres Auto die Straße passierte, war für mich offensichtlich, dass die Ampel nicht richtig funktioniert. Ich also blinker rein und taste mich langsam in die Kreuzung hinein. Natürlich warten 2 Polizisten auf einem nahen Parkplatz und fangen mich prompt ab und verdonnern mich zu 260 Euro, 4 Punkte und einem Monat Fahrverbot. Ich habe jetzt mal Einspruch eingelegt. Am darauf folgenden Abend fuhr ich zur selben Ampel und habe ein Video mit dem Handy aufgenommen, aufdem ich wieder 10 Minuten stehen geblieben war. Was meint ihr, was ich da für Chancen habe. Zeugen gabs keine außer die beiden Polizisten.

Hallo Honso…
waren es echt 10 Minuten. ist ja nicht zu glauben… ich denke mit dem Video dürftest du erst vor Gericht eine Chance haben, es sei denn, deine Bußgeldstelle kennt die Stelle… aber glaube mir, sie werden max. die Wandelung des Fahrverbotes anbieten… obwohl ich der Meinung bin, dass ich ein Urteil gesehen habe, in dem in so einem Fall von Frühstart die Rede war und die mildere Variante mit weniger Geld und ohne FV ausgesprochen wurde…
LG
Conny

Hallo,

mit dem Handy-Video als Beweismittel sind deine Chancen nicht schlecht. Diese Induktionsschleifen sind gerade bei Kälte und Schnee/Eis sehr störanfällig. Ich würde meinen Einspruch entsprechend begründen - nämlich dass die Ampel nicht umschaltete und dann auf das Beweisvideo vom nächsten Tag hinweisen. Es kann sein, dass die Bußgeldbehörde dann das Verfahren schon einstellt. Wenn nicht, macht es das Amtsgericht.
Aber bitte dran denken, das Video vorsorglich mal auf den PC überspielen, falls es vom Handy verschwindet.
Für alle Fälle würde ich versuchen, den Vorgang noch einmal zu filmen, also abends nochmal hinfahren. Dabei dann immer schön langsam in alle Richtungen filmen, vor allem deutlich machen, wo dein genauer Standort bei der Aktion ist.
Du solltest Deinen Einspruch noch dahingehend ergänzen, dass du den entsprechenden Ampelschaltplan als Beweismittel anforderst. Es gibt für jede Ampel einen entsprechenden Schaltplan, auf dem ersichtlich ist, um welche Uhrzeit welche Ampel grün/gelb/rot hatte. Sollte es zu einem Gerichtstermin kommen, dann beantrage vor dem Termin bei Gericht diesen Schaltplan als Beweismittel. Auf diesem Plan ist zumindest die lange Rotphase ersichtlich und in Verbindung mit der Uhrzeit der Anzeige lässt sich der Ampeldefekt beweisen.
Viel Erfolg. Melde dich doch bitte mal mit dem Ergebnis!

Bei wirklich defekter Ampel hast Du alles richtig gemacht. Es sollte sich nachvollziehen lassen, dass die Ampel gestört ist, das Video gibt auch einen guten Hinweis darauf. Ich schätze die Chancen als gut ein.

Hallo,

ich denke, dass die Chancen sehr gut sind. Die Polizisten hätten die Einlassung, dass die Ampel nicht umschaltet, vor Ort überprüfen sollen/müssen.

Gruß

M. Stephan

Hi Honso,

auf alle Fälle Widerspruch. Es gibt Ampelprotokolle die man einsehen kann (über Anwalt) oder dann vor Gericht. Dein Video würde ich runterladen, auf CD brennen und mit an den Anhörungsbogen hängen, den du von der Bußgeldstelle bekommst. Wenn alles so ist, wie du es beschrieben hast, wird das Verfahren vermutlich eingestellt.

Also, als ich ebenfalls mal übermässig lange an einer roten Ampel stand mit meinem Pkw, rief ich von meinem Handy aus die Telefonnummer 110 an und meldete den „Schaden“. Trotzdem wartete ich wie auch hinter mir stehende Autofahrer, bis die Ampel endlich auf „Grün“ umsprang.

Merkwürdig, wenn in Deinem Fall dort ausgerechnet Polizeibeamte auf „Rotlichtsünder“ lauerten ???

In Brandenburg erlebte ich einmal, dass Polizeibeamte ganz offensichtlich mit ihrer „Radarpistole“ auf Temposünder lauerten, die nach der offiziellen Ausfahrt aus einer Stadt schon vor dem ca. 150 Meter weiter stehenden Tempo 70 - Schild beschleunigten… „Gefahrenstelle“ ?

Empfehlen würde ich Dir, die kostenlose Rechtsberatung des ADAC in Anspruch zu nehmen. Im ADAC ist doch eigentlich so gut wie jeder Autofahrer ?

Das sieht recht gut aus für Sie und die Polizeiaktion scheint sogar eine Abzockfalle zu sein.
Sollten Sie der einzige ein, was Sie natürlich nicht wissen können, sollten Sie, wenn dem Widerspruch nicht zugestimmt wird, einen Anwalt nehmen.
Ich hoffe mal, dass Sie im Verkehrsrechtsschutz sind.

Viel Erfolg

Guten Tag,

Meine Empfehlung: Widerspruch aufrecht erhalten, Video als Beweis einflechten, Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und Gewinnen. 10 Minuten sind allerhand. Hoffentlich haben Sie auch den Beweis, wie lange die besagte LZA auf „Rot“ war.

Waren das tatsächlich 10 Minuten?

In diesem Falle ist davon auszugehen, dass die Wartefrist lange genug war. Gerichte gehen von „deutlich länger als 3 Minuten“ aus. Nach 10 Minuten dürfte man wohl tatsächlich von einem Defekt ausgehen. Die ungewöhnlich langeRotlichtphase müssen ja auch die Polizeibeamten bemerkt haben.
Ich denke, man sollte sich auf eine Verhandlung einstellen. Vorsatz kann zumindestens in Ihrem Fall nicht unterstellt werden, so dass höchstens davon auszugehen ist, dass sie sich in dem technischen Zustand der Ampel geirrt haben und ihnen maximal fahrlässige Begehung unterstellt werden kann. Das OLG Hamm (2 Ss OWi 486/99 ) hat in einem vergleichbaren Fall auf 50 € (ohne Fahrverbot) erkannt.

Hallo Honso,

Reaktion des Widerspruches abwarten…und guter Dinge sein!

Gruß
rolli

Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand - soviel zu deinen Chancen.

Wenn du durch dein Video eine unüblich lange Rotphase nachweisen kannst steigen deine Chancen. Sollte allerdings die Rotphase tatsächlich so lange dauern und die Ampel keinen Defekt aufweisen dann kannst du nur hoffen, dass der Richter ein Einsehen hat und wenigstens das Fahrverbot als atypischen Fall streicht.
Verdächtig finde ich allerdings, dass die Gendarmerie gleich so präsent war… würde mich nicht wundern, wenn denen der Schaltplan bestens bekannt ist.

Hallo, ich denke die Chancen stehen recht gut. Bei einem Ampeldefekt muß man ja irgendwann die Ampel ignorieren.
Kurios ist nur, dass die Beamten den Defekt nicht bemerkt haben- wenn diese die Haltelinie und die Ampel „observieren“ um Rotlichtsünder zu verwarnen sollten die das eigentlich merken. Wenn beide Beamte glaubhaft aussagen die Ampel habe tadellos funktioniert und Ihnen bei den zehn Minuten übereinstimmend widersprechen sieht die Sache allerdings nicht mehr so gut aus.
Am Ende entscheidet (sollte das Verfahren nicht vorher eingestellt werden) ein Gericht und nicht die Polizei oder die Bußgeldstelle.

Ich wünsche viel Glück und hoffe ich konnte helfen.

mfg

Du solltest möglichst warten, die Polizei über 110 benachrichtigen, die dann angeblich sofort kommt und handregelt.

Der ADAC rät, sollte keine Polizei in der Nähe sein, erst nach einer „angemessenen Wartezeit“ die Kreuzung zu passieren. Was genau „angemessen“ ist, wird allerdings nicht definiert und von Gerichten unterschiedlich interpretiert. „Es müssen schon mehrere Ampelphasen sein“, rät Polizeisprecherin Röhrs. Vor Einfahrt in den Gefahrenbereich sollte der Fahrer sich die Beschilderung ansehen, dazu notfalls auch aussteigen. Erst dann könne er sich vorsichtig und langsam in den Gefahrenbereich vortasten. „Gegenseitige Rücksichtnahme hat dabei oberste Priorität.“