Anschlussfinanzierung ohne Bonitätsprüfung verweigert

Hallo,
aufgrund eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises, was meinem finanzierenden Institut hätte auffallen müssen, habe ich auf Anraten meines Anwaltes u.a. gegen dieses Institut Klage eingereicht und die Zahlung der Raten eingestellt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wurde mir ein marktüblicher, fairer Zinssatz verwehrt mit der Begründung, dass zum einen eine Klage meinerseits anhängig sei und zum anderen der inzwischen deutliche Rückstand bestünde. Da das Verfahren nicht wirklich Fortschritte machte und die Zinslast durch den wachsenden Saldo ebenfalls stieg, habe ich den Rückstand schließlich ausgeglichen und erneut nach einer Anschlussvereinbarung gefragt. Dies wurde wiederum abgelehnt, ohne jegliche Bonitätsprüfung. Nun meine Frage: darf eine Bank, die bisher die Finanzierung übernommen hat, eine Anschlussfinanzierung ohne objektive Gründe ablehnen? In meinem Falle einer überteuert gekauften Immobilie ist es fast unmöglich gewesen, ein anderes Institut zu finden und ich habe den Verdacht, dass genau das das Kalkül war. Ich sollte keine andere Möglichkeit finden und in dieser Zwangslage die horrenden Zinsen von weit über 4% (bei derzeit üblichen unter 1%) zahlen als Strafe für meine Unverfrorenheit, zu klagen. Das ist aus meiner Laien-Sicht vorsätzliche Schädigung.

Hallo,

natürlich. Die Bank genießt, genau wie du, Vertragsfreiheit und kann entscheiden, mit wem sie Kreditverträge eingeht und mit wem eben nicht.

Gruß,
Steve

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Dein Problem scheint mit einer anderen Bank geloest zu sein.
Allgemein werden Banken lieber finanzieren, wenn der Kredit nur einen Teil des Immobilienwertes darstellt. Gut wird es oft unter 60 Prozent, und zwar des Schaetzwertes der Bank. Egal bei welchem Kaufpreis. Die Bonitaet des Kunden ist eine davon unabhaengige weitere Pruefung und somit Preiskriterium.