Anschnallpflicht - seit wann?

Ich habe nur ein paar ganz kurze Fragen.

1.) Seit wann gibt es Anschnallpflicht vorne?
2.) Seit wann gibt es Anschnallpflicht hinten?
3.) Muß ein Oldtimer mit Gurten nachgerüstet werden oder darf man auch ohne fahren?

Danke für alle Antworten
Dan

Hi,

  1. Pflicht zur Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Gurten 01.04.1974
  2. Gurtpflicht vorne seit 1976
  3. Gurtpflicht hinten seit 1979
  4. Bußgeld für Nichtanschnallen seit 1984
  5. Die Pflicht zur Nachrüstung besteht für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.04.1970 erstzugelassen wurden und über entsprechende Verankerungen verfügen. Sollte das Fahrzeug älter sein, besteht keine Nachrüstpflicht, im Falle eines Unfalls gibt es aber auf jeden Fall Mitschuld.

Gruss
Feanor

Danke
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Auskunft.
Alles Gute
Dan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sollte das Fahrzeug älter sein,

besteht keine Nachrüstpflicht, im Falle eines Unfalls gibt es
aber auf jeden Fall Mitschuld.

Hi
Ist das dein Ernst? Ich habe prinzipiell eine Mitschuld an einem Unfall, wenn mein Auto älter als 1970 ist? wie, bitte wird das begründet?

HH

Mißverständnis
Hi Helge,

Ist das dein Ernst? Ich habe prinzipiell eine Mitschuld an
einem Unfall, wenn mein Auto älter als 1970 ist? wie, bitte
wird das begründet?

Das hat Du falsch verstanden. Du bekommst keine generelle Teilschuld am Unfall, sondern an Deinen eigenen Verletzungen. Ob es stimmt, weiß ich zwar nicht, aber es wäre nur logisch, denn was kann der Unfallgegner dafür, daß ich keinen Gurt im Auto habe und deshalb schwerer verletzt werde als nötig.
Die Folge ist dann halt ein geringeres Schmerzensgeld, bzw. nur den Ersatz eines Teils der Behandlungskosten (den Rest muß dann Deine eigene KV tragen).
Ob das aber wirklich der Rechtsprechung entspricht, würde mich auch mal interessieren…

Gruß Stefan

Das hat Du falsch verstanden. Du bekommst keine generelle
Teilschuld am Unfall, sondern an Deinen eigenen Verletzungen.
Ob es stimmt, weiß ich zwar nicht, aber es wäre nur logisch,
denn was kann der Unfallgegner dafür, daß ich keinen Gurt im
Auto habe und deshalb schwerer verletzt werde als nötig.
Die Folge ist dann halt ein geringeres Schmerzensgeld, bzw.
nur den Ersatz eines Teils der Behandlungskosten (den Rest muß
dann Deine eigene KV tragen).

Find ich aber bedenklich, denn wenn ein Fahrzeug einmal zugelassen ist und ausdrücklich keine Gurte nachgerüstet werden müssen, aus baulichen bedingungen nicht nachgerüstet werden können, dann sehe ich so eine behandlung nicht ganz ein. wenn jemand trotz gurt nicht angeschnallt ist - ok. aber so? nä.

Ob das aber wirklich der Rechtsprechung entspricht, würde mich
auch mal interessieren…

würde mich sehr interessieren. mir sind Autos >1970 ein Greuel.

Gruß Stefan

Frage der Vernunft
Hallo Stefan,

Find ich aber bedenklich, denn wenn ein Fahrzeug einmal
zugelassen ist und ausdrücklich keine Gurte nachgerüstet
werden müssen, aus baulichen bedingungen nicht nachgerüstet
werden können, dann sehe ich so eine behandlung nicht ganz
ein. wenn jemand trotz gurt nicht angeschnallt ist - ok. aber
so? nä.

Es ist nur eine Frage der Fairness und Vernunft. In den letzten Jahrzehnten wurden gewaltige Fortschritte in der Sicherheitstechnik gemacht (Sicherheitsgurte standardmäßig, energiabsorbierende Karosserie, Airbags, Seitenaufprallschutz, ABS, usw.).
Niemand kann verlangen, dass du alle paar Jahre dir das neueste Fahrzeug zulegst. Aber man kann von dir verlangen, dass du etwas für deine eigene Sicherheit und für die Minimierung von Schäden unternimmst.
Beispiel: Jemand hat einen losen Fahrersitz. Es kommt zu einem Unfall mit 40 Km/h mit dir. Du hast, weil angeschnallt und Aibags einige Blaue Flecken und einen kräftigen Schrecken. Der andere hat ein zertrümmertes Rückrat. Wäre es Fair, dass du ihn nun eine volle lebenslange Rente zahlen musst, weil der Idiot mit einem losen Fahrersitz unterwegs ist?

Wenn du nicht viel Geld hast und mit einem 15 Jahre alten Auto untewegs bist, welches TÜV hat, kann man dir keinen Vorwurf machen, nicht die neueste Sicherheitstechnik zu haben.
Wenn du aber das Geld oder bastlerischen Fähigkeiten hast mit einem Veteran unterwegs zu sein, dann kann man von dir Verlangen auch in deine Sicherheit zu investieren. Denn ein Sicherheitsgurt lässt sich immer einbauen und wenn es ein Hosenträgergurt ist :wink:.

Gruß
Carlos

Hi Carlos!
Klar, ich hab selbst in Daf Coupé’s hinten 3 Gurte drin gehabt, aber du verfehlst das Thema, weder um Moralische Verpflichtung noch um Fähigkeiten und was daraus folgen sollte ist gefragt, sondern die gesetzliche Regelung. Ein Fahrzeug ist ausgenommen von der Pflicht und zugelassen: ergo folgt für mich daraus dass es uneingeschränkt nutzbar ist ohne rechtliche Nachteile.
Und lose Vordersitze oder Leute die auf Colakisten sitzen sind jetzt mal ausgenommen.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Helge,

…weder um Moralische

Verpflichtung noch um Fähigkeiten und was daraus folgen sollte
ist gefragt, sondern die gesetzliche Regelung. Ein Fahrzeug
ist ausgenommen von der Pflicht und zugelassen: ergo folgt für
mich daraus dass es uneingeschränkt nutzbar ist ohne
rechtliche Nachteile.

Deine Logik ist fehlerhaft. Der Staat gestattet dir persönliche Risiken einzugehen. Dies entbindet dich aber nicht von deiner Verantwortung. Er erlaubt dir einen Veteranen ohne Sicherheitsgurte zu nutzen, ohne dich zur einer Nachrüstung zu zwingen. Gleichzeitig weist er dich auf Schadensrechtliche Konsequenzen hin, die dadurch entstehen.

Z.B. gibt es das 130Km/h-Urteil. Wenn du schneller als 130 Km/h unterwegs bist, hast du bei einem Unfall rechtlich gesehen immer eine Teilschuld, selbst wenn der Unfall eindeutig von einem anderen verursacht wurde. Es gibt in Deutschland zwar viele Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber wer „zügig“ fährt erhöht das Unfallrisiko und dies wird bei der Schadensregulierung berücksichtigt.

Gruß
Carlos

Hi Carlos.
Das betrifft aber nur mein Eigenrisiko?
Beispiel (schon etwas her): ich fahre mit meinem Flösschen 220b eine Vorfahrtsstrasse entlang, passiere eine für mich grüngeschaltete Ampelkreuzung auf der mittleren von drei Spuren. Auf der Kreuzung schlägt in mein Heck ein von rechts kommender bei rRot die Kreuzung überquerender Erzieher ein. Geschätzte Geschwindigkeit km/h 80, das schätzte die Polizei anhand des nach dem Aufprall noch zurückgelegten Weg des Klumpen Golf. Mich brachte diese Berührung direkt in dem Meter hinterm Hinterrad in eine dreifache Kreiselartige Bewegung (ca 55 km/h) in Fahrtrichtung. In diesem Fall wurde keinerlei Teilschuld zuteil, ich war nicht angeschnallt. Ich hatte einige HWS Probleme, Schwindel etc, aber war nicht schlimm, das ganze war etwa wie Walzertanzen. Jetzt frage ich mich, hätte ich in dieser Kreiselphase meinetwegen 5 Leute an ner Bushaltestelle umgekreiselt, wäre dann die von dir angebrachte Teilschuld auch auf diese Opfer auszuweiten? Also trüge ich als teilschuldiger Nichtverursacher auch eine Mitschuld an deren Schaden oder beträfe diese Regel nur Schäden an mir selbst als Person oder an mir und meinem Fahrzeug??
Ich fahre seit ich fahren kann seltenst mal ein Fahrzeug neuer als 72, mein neuestes war glaub ich mal n 76er, und ich hatte reichlich Unfälle, immer schuldlos, immer ohne Teilschuld (zumindest wurde mir nie eine Teilschuld für irgendetwas aufgerechnet). Ist diese Regelung irgendwie in den letzten 12 Jahren getroffen worden? Wenn ich wieder fahr, wirds wieder was ohne Kopfstütze und Gurtpflicht sein, 68er…
hh

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Leute, die du an der Bushaltestelle umgemäht hättest, hätten nichts davon gehabt, wenn dein Auto Gurte gehabt hätte, also ändert es für die nichts, ob dein Auto nun von 72 oder 02 ist.

Du hast aber bei nichtvorhandensein von Gurten eine Mitschuld an deinen eigenen Verletzungen, bekommst also dafür keine volle Entschädigung vom Schadenverusacher, wenn er glaubhaft machen kann, daß du mit Gurt weniger verletzt worden wärest.

Das ganze gilt natürlich nur in so krassen Fällen wie „kein Gurt“, aber nicht bei „kein Seitenairbag“, sonst müßte man ja wirklich alle 6 Monate ein neues Auto kaufen…

Pop

1 Like

Hallo Helge!

als 72, mein neuestes war glaub ich mal n 76er, und ich hatte
reichlich Unfälle, immer schuldlos, immer ohne Teilschuld

Hoppla, das hört sich ja richtig gefährlich an! Wo sind diese Unfälle passiert, bzw. worauf führst du es zurück, dass du so häufig in Unfälle verwickelt worden bist?

CU

Stefan

Hi
In Berlin :smile:
Vielleicht weil einem in 20 Jahren und 25 Tkm/j in ner Grossstadt uU öfter mal der Falsche begegnet. häufig nicht-berliner die so Sachen machen wie in den Gegenverkehr abbiegen wenn ne strasse mal so breit aussieht als als wäre sie für beide richtungen.
Oder 2 Parallele Abbiegespuren und Leuts die beim abbiegen die Spur wechseln un dich auf den mittelstreifen drücken wollen.
oder der Polizist nach dienstschluss der mir ungebremst ins heck ballerte, währen ich bei rot an der ampel stand.
oder der typ der auf ner 2 spurigen strasse rechts blinkend auf parplatzsuche einherschleicht und dann ohne ansatz linksrum wenden will, als ich noch etwa 5 m distanz habe.
oder die dame die die linksabiegephase solange verschlafen hat un quer zum mit 60 km/h fliessenden verkehr abbog. hinter mir ein tanklaster, alle Spuren voll, kein ausweichen mehr drin. ich hab mich noch quergedreht und war dann in der mitte dazwischen (und mutters auto hin).
oder (ich Schuld) die Kolonnen fahrt in der Stadt, 4 rechtsabbieger rollen auf die Kreuzung zu, der Abbiegepfeil schaltet auf grün, man beschleunigt, schliesst auf - der erste haut vor der Ecke bei grün in die Eisen, und lässt ne Tramperin raus poff, Pofff, Poffff - ich war der hinterste. Die tramperin flog, da sie noch ein bein drin hatte.
oder auf der Autbahn von Babelsberg richtung Avus, abend, nebel, auf einmal (ich rechte spur, etwa 120) sehe ich das der nebel irgendwie viereckig ist. das war ein polnischer Möbelkoffer, ohne seitliche beleuchtung am wenden war. keine begrenzung mittig, da war früher der Kontrollpunkt. mein Glück, kaum Bäume, die Grenzer wollten gucken können. Hintewr mir Autos, neben mir autos, verbleibender weg zu kurz. der pole setzte grad zurüch weil er vorn nicht rum kam. der links von mir bremst, kapiert das reicht nicht und balllert hinter dem polen vorbei über den Mittelstreifen. er wäre sonst auf höhe hinterachse eingeschlagen. Ich sah den Dieseltank hinterm führehaus auf mich zu fliegen, hab voll rechts eingeschlagen bremse losgelassen und bin 5 meter vor der kiste diagonal durch nen flachen graben auf ne böschung geschossen. die hinter uns kamen etwa 5-10 m vor dem kasten zum stehen. alle hatten eckige räder. nochmal durch den graben zu fahren hat mich den letzten mut gekostet. die türspalten stimmten danach nicht mehr.

Ein Auszug, wenn ich mal in meinem Versicherungsordner krame :smile:
bedenke: ich hab nen 45% vertrag Erstfahrzeug der ruht und 70% 2tfahrzeug, seit 92 kein verkehr mehr, aber nächstes jahr werd ich wieder, wenn die Preise der öffentlichen weitersteigen.
HH

Hallo Helge!

als 72, mein neuestes war glaub ich mal n 76er, und ich hatte
reichlich Unfälle, immer schuldlos, immer ohne Teilschuld

Hoppla, das hört sich ja richtig gefährlich an! Wo sind diese
Unfälle passiert, bzw. worauf führst du es zurück, dass du so
häufig in Unfälle verwickelt worden bist?

CU

Stefan

Hi
Naja, bei den meisten Autos ists wenn du Schweissen kannst und träger findest kein Prob Gurtaufnahmen einzusetzen. Aber legal ists auch nicht, müsste abgenommen werden. Hat allerdings nie ein Tüvver nach gefragt.
mein näxter hat keine Kopfstützen. Beckengurt? Na, ich weess nich…
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]