Hallo,
du hast wissentlich einen von dir nicht nachweislich von Rolf Benz stammenden Tisch zum Verkauf beworben. Das ist Markennamenmissbrauch, Käufertäuschung und argliste Täuschung.
Dass die Person nur Anzeige erstatten will erscheint mir in der Praxis eher unüblich, aber nicht auszuschließen. Ein Anwalt des Markenrechtsinhaber Rolf Benz würde gleiche eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung dir mit Hilfe von Ebay an dich versenden wegen Markennamenmissbrauch.
Ob die Anzeige einer Privatperson rechtens ist und dich verklagen kann, bin ich mir nicht sicher. Handelt es sich bei der Person um die Käufer des Tisches? Hat irgendjemand den Tisch gekauft? Ein Schaden ist für eine Privatperson nicht entstanden, sofern sie den Tisch nicht erworben hat.Eine Abmahnung vom Anwahl des Markenrechtsinhaber ist dagegen rechtens und zulässig.
Ebay kann bei offensichtlichen Missbrauch das Angebot löschen, steht aber meiner Auffassung nach nicht in der Pflicht alle Angebote zu prüfen, diese Pflicht und Verantwortung obliegt beim Verkäufer, also dir. Wenn eine freundliche Person das Angebot einfach gemeldet hätte und Ebay daraufhin diese als Fälschung enttarnt erkannt hätte, gäbe es nur eine hoffentlich rechtzeitige Löschung.
Viele Grüße