Hat das schon einer gehört:
Unsere externe Buchhaltungstante sagte uns, daß das Finanzamt keine Rechnung akzeptiert, in der die Ansprechperson in der Rechnungs-Adresse steht. Beispiel:
IxYpsilon AG
Frau Musterfrau
Im Sandgraben 7
88888 Musterhausen
Das FA würde das so werten, daß der Rechnungsempfänger nicht die Firma sondern der Ansprechpartner wäre. Was sich mit den DIN-Normen überhaupt nicht deckt!
Ich persönlich halte das für Schwachsinn, aber ich lasse mich auch gerne belehren.
Hat jemand dazu eine Erklärung? Lt. Chefchen müssen wir jetzt alle „falsch“ ausgestellten Rechnungen zurücksenden -
Dank für fundierte Antworten im voraus.
Irena