Ansprechpartner in Rechnungsadresse

Hat das schon einer gehört:

Unsere externe Buchhaltungstante sagte uns, daß das Finanzamt keine Rechnung akzeptiert, in der die Ansprechperson in der Rechnungs-Adresse steht. Beispiel:

IxYpsilon AG
Frau Musterfrau
Im Sandgraben 7

88888 Musterhausen

Das FA würde das so werten, daß der Rechnungsempfänger nicht die Firma sondern der Ansprechpartner wäre. Was sich mit den DIN-Normen überhaupt nicht deckt!

Ich persönlich halte das für Schwachsinn, aber ich lasse mich auch gerne belehren.

Hat jemand dazu eine Erklärung? Lt. Chefchen müssen wir jetzt alle „falsch“ ausgestellten Rechnungen zurücksenden - :frowning:

Dank für fundierte Antworten im voraus.

Irena

Hallo Irena,

offensichtlich hat Deine Buchhaltungstante da irgend etwas verwechselt. Recht hätte sie nur wenn die Rechnungsanschrift wie folgt aussehen würde:

Frau Musterfrau
c/o XY AG bzw. (auch ohne c/o)
Im Sandgraben 7

88888 Musterhausen

Dann und nur dann könnte das Finanzamt davon ausgehen, daß Frau Musterfrau die Rechnungsempfängerin ist. Alles andere ist Blödsinn.

Große Firmen haben häufig keine zentrale Buchhaltung sondern führen pro Abteilung eine eigene. Das Chaos wäre perfekt, wenn da die Ansprechperson nicht genau bezeichnet wäre. Wenn nun die Abteilung in der Rechnungsanschrift genannt wird, wird das Finanzamt wohl kaum die Rechnung abschmettern bzw. auf die verursachende Abteilung abwälzen, oder?

Was Deinen Chef angeht, seine Idee kann ich nur so kommentieren: Warum sich das Leben einfach machen, wenn es auch kompliziert geht?

Ich schreibe und bekomme seit fast 10 Jahren Rechnungen, in denen ich genannt werde bzw. in dem mein Ansprechpartner genannt ist. Das Finanzamt hat auch nach drei Betriebsprüfungen nichts daran beanstandet.

Also, die Arbeit kannst Du Dir sparen.

Gruß
Tessa

Hallo Irena,

die Antwort von Teresa ist vollkommen richtig!

Gruß
Roger