Hallo,
hätte eine wichtige Frage, Szenario ist folgendes:
Person A ist in Stadt A mit Wohnsitz gemeldet… wohnt aber seit Jahren bei Person B und arbeitete auch in Stadt B bei Firma B. Jetzt ist die Firma B insolvent und Person A ist der Annahme, keinen Anspruch auch ALG 1 zu haben, weil Wohnsitz nicht identisch mit Arbeitsort. und wie wäre es, wenn Person A jetzt in die Stadt C ziehen würde und dort ALG 1 beantragen wöllte. Welches Amt ist zuständig? Stadt A mit eingetragenem Wohnsitz?
Vielen Dank!
Anja