Anspruch Arbeitslosengeld abhängig vom Wohnsitz?

Hallo,

hätte eine wichtige Frage, Szenario ist folgendes:
Person A ist in Stadt A mit Wohnsitz gemeldet… wohnt aber seit Jahren bei Person B und arbeitete auch in Stadt B bei Firma B. Jetzt ist die Firma B insolvent und Person A ist der Annahme, keinen Anspruch auch ALG 1 zu haben, weil Wohnsitz nicht identisch mit Arbeitsort. und wie wäre es, wenn Person A jetzt in die Stadt C ziehen würde und dort ALG 1 beantragen wöllte. Welches Amt ist zuständig? Stadt A mit eingetragenem Wohnsitz?

Vielen Dank!
Anja

Die Agentur für Arbeit am Wohnsitz. Falls es um ALG2 gehen sollte, dann das Jobcenter am Wohnsitz.

Das spielt keine Rolle. Es ist unschädlich und auch sonst legal, nicht am Beschäftigungsort zu wohnen.

Hallo,

wie kommt Person A denn auf das schmale Brett?

Schon das Grundgesetz garantiert die freie Wahl des Wohnortes. Wenn man am Arbeitsort wohnen müsste bräuchten wir ja auch keine Pendlerpauschale, denn dann gäbe es keine Pendler.

ALG1 ist eine Versicherung, die zahlt, wenn Beiträge geleistet wurden und der Schadensfall eintritt. Wo man wohnt und/oder arbeitet ist da erstmal völlig nebensächlich.

Gruß,
Steve

Hallo,

dann dürfte es keinen einzigen Pendler in Deutschland geben!

Darüber würde ich eher nachdenken, denn wir haben in Deutschland eine Meldepflicht, Person A müsste zumindest einen Zweitwohnsitz bei Person B melden, wobei ich nicht verstehe, wenn sie sowieso seit Jahren dort wohnt, warum sie noch in Stadt A gemeldet ist. Wo kein Kläger, da kein Richter, weiß aber nicht, wie das mit einer evtl. Strafbarkeit ist, soweit habe ich mich mit den Gesetzen nicht beschäftigt.

Gruß
Christa

Hi Milena,

der Anspruch auf ALG I ist unabhängig vom Wohnort.

Gruß
Fronk

Hallo,
wo man Alg zu beantragen hat ist durch Gesetz geregelt. Das hindert niemand seinen Wohnort und Arbeitsplatz nach GG frei zu wählen. Ich habe gerade keine Lust dieses Gesetz zu suchen.

Gruß
Otto