Anspruch Arbeitslosengeld für 12 oder 18 Monate?

Ich habe eine Frage zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Es geht hier um die Altersgrenze von 50 Jahren. Ist das Alter zum Zeitpunkt Arbeitsplatzverlustes maßgebend oder zählt hier nur das Alter, zu dem man das Arbeitslosengeld beansprucht.

Hintergrund:
Angenommen, ich unterschreibe im September 2023 einen Aufhebungsvertrag.
Zu dem Zeitpunkt bin ich 48 Jahre alt. Mein Arbeitsverhältnis endet 6 Monate später am 31. März 2024. Zu dem Zeitpunkt bin ich 49 Jahre alt (geb. im Dezember).

Wenn ich nun ein „Dispojahr“ nehme, mich also nicht arbeitslos melde und keine Leistungen in Anspruch nehme. Dann verfällt mein Anspruch ja nicht Innerhalb von 18 Monaten. Ich warte dann ein Jahr, melde mich erst am 01. April 2025 arbeitslos und beantrage dann Arbeitslosengeld. Am 01. April 2025 bin ich dann bereits 50 Jahre alt.

Habe ich dann Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld oder bleiben es 12 Monate, weil ich zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzverlustes eben noch 49 Jahre alt war?

Zur Erläuterung: ich würde mit dem „Dispojahr“ meine Sperrzeit von 12 Wochen aushebeln, die mir die Agentur für Arbeit aufgrund des Aufhebungsvertrags aufbürden würde. Nach 1 Jahr Wartezeit verfallen sowohl die Sperr- als auch die Ruhezeit.

Danke vorab!

Viele Grüße
Achim

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Sorry, ich meinte natürlich 12 oder 15 Monate!

Hallo Achim,

der Schlüssel versteckt sich in § 137 Abs 2 SGB 3: Es ist tatsächlich dem Arbeitslosen überlassen, durch eine spätere Arbeitslosmeldung das Entstehen des Anspruchs zu verschieben, d.h. wenn Du Dich erst nach Vollendung des 50. Lebensjahrs arbeitslos meldest, hast Du den längeren Anspruch.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

ansonsten richtet sich der Anspruch gem. § 147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nach dem Lebensalter zu Beginn der Leistung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

&tschüß
Wolfgang

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Besten Dank, @Aprilfisch & @Albarracin :slightly_smiling_face:

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