Hallo,
Herr Maier arbeitet seit 5 Jahren bei Firma XY. Seit ca. 5 Monaten in Folge bekommt Herr M sein Gehalt nur mit enormer Verspätung (Teilweise 4 Wochen) ,und auch nur dann, wenn er beim Geschäftsführer nachhakt. Gründe hierfür werden seitens der Geschäftsführung nicht gennant, auch wird die Verspätung nie angekündigt.
Da Herr M. seinen Lebensunterhalt durch die enormen Zahlungsverzögerungen gefährdet sieht und diesbezüglich erhbeliche Einschränkungen hinnehmen muss, mahnt er den Geschäftsführer schriftlich ab und droht mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, sollte sein Gehalt wiederholt mit einer solchen Verspätung überwiesen werden.
Frage: kann Herr M. im Falle seiner fristlosen Kündigung eine Abfindung verlangen, bzw. gerichtlich einklagen? Die Kündigung erfolgt in diesem Fall schließlich aus akuten finanziellen Problemen, die durch die enormen Zahlungsverspätungen entstanden und somit seinen Lebensunterhalt gefährden.