Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld wenn Arbeitsverhältnis zum 15.11. endet?

Weiß jemand, ob ich Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld habe, wenn das Arbeitsverhältnis zum 15.11. endet?

Im Vertrag steht folgendes:

„… erhält für seine vertragliche Tätigkeit ein Bruttogehalt in Höhe von monatlich …
Ferner erhält er zum 01. Dezember 2010 Weihnachtsgeld in Höhe eines monatlichen Brutto-Monatsgehalts. Diese Sonderzahlung steht unter dem Vorbehalt eines jederzeitigen, freien Widerrufs. Für das Jahr 2010 wird die Weihnachtsgratifikation anteilig berechnet.“

Danke für die Hilfe.

Hallo,

du hast überhaupt keinen Anspruch auf die Zahlung. Auch wenn du weiter dort beschäftigt wärst, könnte der Arbeitgeber sich mit so einer Klausel entscheiden, diese zukünftig nicht mehr zu zahlen.

Gruß,
Steve

Du hast nicht mal Anspruch darauf, wenn du dort weioter beschäftigt wärst. Es ist eine freiwillige Leistung.

Diese Klausel habe ich allgemein verstanden, dass der Arbeitgeber jedes Jahr entscheiden kann ob er überhaupt Weihnachtsgeld zahlt. Also dann würden u. U. alle Angestellten kein Weihnachtsgeld erhalten. Wenn alle Angestellten dieses Jahr wie die letzten Jahre Weihnachtsgeld erhalten, können sie mir dann den Anspruch streichen?

Wann erhalten sie es denn ? Dann wenn Du bereits weg bist.

Lies mal hier rein, was das BAG mal entschieden hatte. Es kommt auf die Formulierung im Vertrag an. Ist nur auf einen Stichtag bezogen oder ist es auch auf einen monatlichen Anteil bezogen, der dann zum Stichtag ausgeschüttet wird.

MfG
duck313

Soweit ich weiß, kann der AG in diesen Fällen frei entscheiden, ob und wem er Weihnachtsgeld gibt. Es müssen nicht alle AN welches bekommen - auch nicht von denen, die dort weiterbeschäftigt sind.