Hallo,
folgender Fall: Eine Person hat 6 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig in D gearbeitet. Sie hat gekündigt und war dann einen Monat arbeitslos gemeldet, aber wegen Kündigung von ALG 1 gesperrt.
Nach diesem Monat Arbeitslosigkeit war die Person 3 Jahre in den USA wohnrechtlich gemeldet und hat dort gearbeitet. Nun kehrt die Person zurück und möchte sich einen weiteren Monat arbeitslos melden. Gilt nun noch der Anspruch auf ALG 1?
Eigentlich gilt ja, dass man in den letzten 12 Monaten in D gearbeitet haben muss, um ALG1-berechtigt zu sein. Allerdings habe ich auch gehört, dass der Anspruch durch die erste Arbeitslosigkeitmeldung „aufgespart“ wird.
Vielen Dank und beste Grüße,
Ben