Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Hallo zusammen,

meine Frau (Nichtdeutsche) hat bisher in einer ausländischen Deutschen Botschaft gearbeitet und ist nun im Zuge einer Familienzusammenführung zu mir, ihrem Ehemann, nach Deutschland gezogen. Hier ist sie natürlich für´s Erste ohne Job, weshalb wir sie nun bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und einen Antrag auf ALG I stellen wollen, solang sie noch keine Arbeit gefunden hat.

Meine Frage ist nun, inwieweit sie überhaupt Chancen hat, hier in Deutschland ALG I zu beziehen?
Denn meines Wissens sind die Deutschen Botschaften in den verschiedenen Ländern ebenso deutsche Firmen, wie die Unternehmen, die auf deutschem Boden stehen.
Hat jemand schon einmal Erfahrung mit soetwas gemacht?

Bin dankbar für jede ernstgemeinte Antwort.
Viele Grüße

Eigenverantwortung des Arbeitnehmers
Servus,

Hat jemand schon einmal Erfahrung mit soetwas gemacht?

ja, die betreffende Person selbst: Ob sie mit dem Status „Angehörige einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland“ in Deutschland sozialversichert oder als lokale Mitarbeiterin nach lokalem Recht beschäftigt und ggf. versichert war, kann sie ihren Gehaltsabrechnungen und ggf. den Entgeltmeldungen entnehmen, die sie bekommen hat.

Sie hatte außerdem einen Dienstvertrag, in dem steht, in welchem Status sie beschäftigt war.

Schöne Grüße

MM

Meine Frage ist nun, inwieweit sie überhaupt Chancen hat, hier
in Deutschland ALG I zu beziehen

In der Regel werden ausländische Mitarbeiter in deutschen Botschaften nach lokalem Recht eingestellt und bezahlen die Sozialversicherungsbeiträge in ihrem jeweiligen Gastland (sofern es dort sowas wie ein SV gibt). Weiter in die deutsche SV meist nur entsendete deutsche Mitarbeiter ein.

Sehe die Chancen auf ALG1 als verschwinden gering an. Schau dir einfach ihre alten Gehaltsabrechnungen an ob das die ALG Versicherung auftaucht.

Denn meines Wissens sind die Deutschen Botschaften in den
verschiedenen Ländern ebenso deutsche Firmen, wie die
Unternehmen, die auf deutschem Boden stehen.

Sie beschäftigen aber Mitarbeiter aus dem Ausland, welche im Ausland wohnen. Sie können also wählen ob sie in die Deutsche SV wollen. Die hohen Abgaben vor allem in die RV werden aber fast alle lokalen Mitarbeiter abschrecken, zumal sehr lange eingezahlt werden muss um überhaupt Anspruch zu haben.

Hallo,

meine Frau (Nichtdeutsche) hat bisher in einer ausländischen
Deutschen Botschaft gearbeitet

In welchem Land, ev. EU?

weshalb wir sie nun bei der Agentur für Arbeit arbeitslos
gemeldet haben

Arbeitslosmeldung erfolgt immer durch die Arbeitslose und nicht in Form von „wir“

und einen Antrag auf ALG I stellen wollen,

Nicht gleichzeitig gestellt?

Meine Frage ist nun, inwieweit sie überhaupt Chancen hat, hier
in Deutschland ALG I zu beziehen?

Haben schon andere beantwortet. Erfährt man aber zuverlässig, wenn man den Antrag stellt.

Hat jemand schon einmal Erfahrung mit soetwas gemacht?

Dazu braucht man keine Erfahrung sondern Kenntnisse über SGB III

Gruß
Otto