Anspruch auf Badezimmersanierung

Hallo Ihr Lieben! Bei Google bin ich leider nicht fündig geworden. Vielleicht weiß ja jemand was…
Also, ich wohne seit 2001 in einem sechs Parteien Haus zur Miete. 2002 bekamen wir einen neuen Eigentümer. Dieser ließ nach und nach alle Bäder sanieren, sobald in der jeweiligen Wohnung gerade niemand wohnte.
Richtig, meins nicht…
Ich weiß, dass ich grundsätzlich keinen Anspruch auf ein neues Badezimmer habe, aber ist das auch dann so, wenn im ganzen Haus neue Bäder sind?
Mein Bad ist auch in einem nicht mehr allzu tollen Zustand. Hinter der Heizung sind bereits alle Fliesen abgefallen und an einer Ecke ist ein großer Spalt zwischen den Fugen. An manchen Stellen klingt es beim klopfen, als wäre es hinter den Fliesen hohl. Was kann ich tun, um ein neues Bad zu bekommen?
Lieben Gruß, Nadine

Hallo,

Wie wäre es erstmal mit einem netten Gespräch mit dem Vermieter?

Gruss
Jörg Zabel

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Hallo,

das hat gute Gründe. Was machst Du denn, wenn Dein Bad 3 Tage (eher länger) nicht benutzt werden kann?
Natürlich kannst Du mit dem Vermieter reden, vielleicht lassen sich die Arbeiten in Deinen Urlaub legen, aber dass sollte man mit reichlich zeitlichem Vorlauf planen, da Handwerker heutzutage durchaus nicht immer Zeit haben.
Und gehe davon aus, dass eine Badsanierung / -modernisierung eine Mieterhöhung zur Folge hat, denn das ist vermutlich der Grund, weshalb der Vermieter vor Neuvermietungen saniert.

Gruß,
Paran

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Eher 3 Wochen. :smiley:

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Paran hat da schon recht.
Aber das wird in 3 Tagen nicht zu schaffen sein.
Gehe mal eher von 3 Wochen und länger aus.
Wo willst du dann bleiben?
Benutzen können wirst du Bad und Küche in der Zeit ganz sicher nicht.
Also auch nicht da wohnen .
Die Handwerker werden die ganze Zeit in deiner Wohnung herumlaufen.
Könntest du damit leben das deine Sachen jedermann Zugriff bieten?
Das gibt auch einen haufen Dreck, der überall hinkommt.
Da werden Fliesen und Estrich aufgeschlagen.
Wasser, Abflussleitungen und Elektrik erneuert.
Danach Maurerarbeiten und neu Fliesen.
Danach alle Sanitär Sachen neu montieren.
Trockenzeiten müssen eingehalten werden und und und.
Du wirst wohl in der Zeit ausziehen und danach auch noch mit einer Mieterhöhung rechnen müssen.
Das beste wäre, du fragst deinen Vermieter.

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Hallo,

einen Anspruch hast du nicht, daher kannst du nur beim Vermieter anfragen.

So eine Renovierung wird deshalb nur beim Mieterwechsel gemacht, weil sie locker 3-4 Wochen dauern kann. In der Zeit kann das Bad nicht benutzt werden. Eine Wohnung ohne Bad ist unbewohnbar. Du hast aber mit deinem Vermieter einen Vertrag, dass er dir eine bewohnbare Wohnung gegen Miete zur Verfügung stellt.

Wo du also in der Zwischenzeit wohnen würdest und wer die Kosten dafür trägt wäre das nächste Thema.

Schlussendlich macht der Vermieter das nicht zum Spaß und es würde eine Mieterhöhung folgen. Der Vermieter kann bis zu 8% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Wenn die Renovierung des Bads also bspw. 20.000 Euro kostet (kein ungewöhnlicher Betrag) könnte deine Monatsmiete mal eben um 130 Euro steigen. Bist du bereit, das zu zahlen?

Gruß,
Steve

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Die Jahresmiete, bitte. Du schreibst es zuvor ja auch richtig:

Der Vermieter kann bis zu 8% der Kosten auf die Jahresmiete umlegen

8 Prozent von 20.000 sind 1600.
Geteilt durch 12 Monate sind 133,33.

Völlig richtig. Ich war tatsächlich vom Betrag sehr irritiert. Das mag damit zusammenhängen, dass ich auf solche Beträge für meine vermietete Wohnung nie käme. Das mag damit zusammenhängen, dass eine Badrenovierung in meinem Fall nicht unter den Begriff der Modernisierung nach §555 BGB fallen dürfte.

Kurz gesagt: ich ziehe meinen Widerspruch zurück.

Du hast exakt diese eine Wohnung gegen Zahlung der vereinbarten Miete gemietet wie sie sich bei Einzug dargestellt hat. D.h. das ist der vom Vermieter geschuldete Zustand der Wohnung. Wie es in anderen Wohnungen im Haus aussieht mag mehr oder weniger einheitlich sein, tut aber nichts zur Sache. Ggf. zahlen die Mieter dieser Wohnungen auch ganz andere Mieten.

Soweit gegenüber dem Zustand bei Anmietung jetzt Mängel vorhanden sind, hast Du einen Anspruch auf Beseitigung genau dieser Mängel, wobei sich ein Gespräch mit dem Vermieter immer dahingehend lohnt, ggf. nicht nur drei Fliesen zu ersetzen, sondern die Sache gleich etwas umfangreicher so zu gestalten, dass sich ein ansprechendes Gesamtbild ergibt. Also z.B. die hohl liegenden Fliesen (solange sie noch an der Wand sind, ist das mE kein Mangel der Mietsache) gleich mit zu ersetzen und die betroffenen ein oder zwei Wände gleich komplett neu zu verfliesen. Das lässt sich auch machen, während eine Wohnung bewohnt wird.

Außer lieb darum bitten , kannst Du da nichts tun. Du hast nur Anspruch auf Beseitigung konkreter Mängel. Alles was darüber hinaus geht ist Entgegenkommen des Vermieters.

Und im Übrigen schließe ich mich den anderen hier an: Du möchtest nicht wirklich eine vollständige Bad-Sanierung während Du in der Wohnung bist und ggf. nicht mal auf eine zweite Toilette ausweichen kannst. Unsere letzte Mieterin fing auch unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrags zu sehr moderaten Konditionen an, Druck in Richtung eines neuen Bades zu machen. Wir haben dem nicht nachgegeben, zumal die Dame sich über die Zeit als sehr kritisch und fordernd herausstellte, andererseits aber nicht die Konsequenz besaß umzuziehen. Nachdem sie dann nach Kündigung durch uns auszog, haben wir tatsächlich das Bad machen lassen. Das waren drei Wochen Lärm, Staub und Dreck, in denen niemand hätte in der Wohnung wohnen können (zumal das Bad auch noch Hinterliegerzimmer zum Schlafzimmer ist). Ich will mir gar nicht ausmalen, was dass für Zank und Streit gegeben hätte, wenn wir das tatsächlich während der Mietzeit gemacht hätten.

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