Anspruch auf eine Sonderzahlung / Anrechenbarkeit fürs zukünftige Gehalt?

Guten Tag,

folgende Fragestellung:

Ein Hochschulabsolvent durchläuft ein Traineeprogramm. Für dieses Programm muss dieser Trainee alle 3 Monate die Niederlassung wechseln.

Der Arbeitgeber zahlt dem Trainee 600 EUR/Monat an Wohnzuschuss.

  • Nettogehalt von 2500 EUR.
    Gesamtsumme: 3100 EUR / Monat.

Diese 600 EUR werden nicht als geldwerter Vorteil in der Gehaltsabrechnung vom Trainee aufgeführt.
In der Gehaltsabrechnung wird lediglich das Gehalt vom Trainee aufgeführt.

Das Traineeprogramm endet am 01.12.14.
Der Trainee überlegt jetzt, mit wie viel Gehalt er nach seinem Programm rechnen kann.

Darf der Trainee die freiwillige Zahlung von 600 EUR/Monat, zu seinem Gehalt hinzurechnen? Oder handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die er nach seinem Traineeprogramm kein Anspruch mehr haben kann?

Demnach würde der Trainee nach seinem Programm nur noch sein normales Nettogehalt von 2500 EUR / Monat verdienen.

Und diese Tatsache führt zu der Schlussfolgerung: Der Trainee verdient während seines Programms mehr Geld als danach.

Wie ist also der Sachverhalt zu bewerten?

Wichtig: Zahlen sind frei erfunden.

Servus,

es handelt sich offenbar um eine SV- und steuerfreie (teilweise) Erstattung von Reisekosten (Unterkunft und Verpflegung). Diese fällt weg, wenn der Anlass (Unterkunft und Verpflegung auswärts) wegfällt.

Das Gehalt nach der Traineezeit wird so hoch sein, wie es im Vertrag steht. Reisekostenzuschüsse haben keinen Einfluss darauf.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Und diese Tatsache führt zu der Schlussfolgerung: Der Trainee
verdient während seines Programms mehr Geld als danach.

Nein. Er bekommt mehr Geld ausbezahlt, da er höhere Kosten hat.

Bei einem Job mit Reisetätigkeit verdiene ich ja auch nicht mehr, nur
weil ich meine Reisekosten erstattet bekomme.

Gruß,
Steve

Ich verstehe das Argument nicht.
Wenn der Trainee während seiner „Ausbildung“ auswärts wohnt und diese Auswärtswohnung vom Arbeitgeber bezahlt wird, dann verdient er doch auch mehr Geld.

Vielleicht ist „verdienen“ das falsche Wort, da es nicht zum Gehalt gerechnet wird. Aber wenn die 600 Euro wegfallen, dann muss der Trainee in Zukunft seine Wohnung von seinem Nettogehalt zahlen…und da liegt es doch nahe zu sagen: Er verdient weniger Geld.

Ganz einfach Rechnung
2500 Euro Netto

Miete für die Wohnung von 600 EUR zahlt der Arbeitgeber

Bleiben immer noch 2500 EUR beim Trainee übrig.

Nach dem Traineeprogramm muss sich der Trainee eine eigene Wohnung finanzieren, d.h. die Zahlung vom Arbeitgeber findet nicht mehr statt. Angenommen der Trainee nimmt sich eine Wohnung von 300 EUR --> 2500 - 300 = Rest von 2200 EUR, folglich weniger Geld in der Tasche.