Guten Tag,
folgende Fragestellung:
Ein Hochschulabsolvent durchläuft ein Traineeprogramm. Für dieses Programm muss dieser Trainee alle 3 Monate die Niederlassung wechseln.
Der Arbeitgeber zahlt dem Trainee 600 EUR/Monat an Wohnzuschuss.
- Nettogehalt von 2500 EUR.
Gesamtsumme: 3100 EUR / Monat.
Diese 600 EUR werden nicht als geldwerter Vorteil in der Gehaltsabrechnung vom Trainee aufgeführt.
In der Gehaltsabrechnung wird lediglich das Gehalt vom Trainee aufgeführt.
Das Traineeprogramm endet am 01.12.14.
Der Trainee überlegt jetzt, mit wie viel Gehalt er nach seinem Programm rechnen kann.
Darf der Trainee die freiwillige Zahlung von 600 EUR/Monat, zu seinem Gehalt hinzurechnen? Oder handelt es sich um eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, auf die er nach seinem Traineeprogramm kein Anspruch mehr haben kann?
Demnach würde der Trainee nach seinem Programm nur noch sein normales Nettogehalt von 2500 EUR / Monat verdienen.
Und diese Tatsache führt zu der Schlussfolgerung: Der Trainee verdient während seines Programms mehr Geld als danach.
Wie ist also der Sachverhalt zu bewerten?
Wichtig: Zahlen sind frei erfunden.