Anspruch auf Kurzarbeitergeld in gekündigter Stellung?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Person A arbeitet auf dem Bau und bekommt momentan Saison-Kurzarbeitergeld. Ab März 2018 hat diese eine neue Arbeitsstelle. Im Lohnbüro sagte man Person A solle erst zum letztmöglichen Zeitpunkt fristgerecht kündigen (kündigungsfrist 12 Werktage). Da Person A, wenn diese in gekündigter Stellung ist, keinen Anspruch mehr auf das Saison-Kurzarbeitergeld mehr hat und so würde dieser lediglich 2 Wochen nichts bekommen.

Person A würde interessieren, ob dies tatsächlich so ist und wo das geregelt ist. Im SGB?

Vielen Dank für eure Hilfe
Silvia

Servus,

In § 98 SGB III stehen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, diese gelten auch für die besondere Form des Saison-KuG.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag beenden den Anspruch auf KuG.

Schöne Grüße

MM

Danke für die schnelle Antwort. Schönen Abend noch.

Ein Aufhebungsvertrag lässt sich auch ohne Einhaltung von Fristen am letzten „Beschäftigungstag“ machen.
Nach dem Tipp vom Lohnbüro wäre das evtl. eine Option.