Hallo,
ich habe eine Frage zum Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Person A arbeitet auf dem Bau und bekommt momentan Saison-Kurzarbeitergeld. Ab März 2018 hat diese eine neue Arbeitsstelle. Im Lohnbüro sagte man Person A solle erst zum letztmöglichen Zeitpunkt fristgerecht kündigen (kündigungsfrist 12 Werktage). Da Person A, wenn diese in gekündigter Stellung ist, keinen Anspruch mehr auf das Saison-Kurzarbeitergeld mehr hat und so würde dieser lediglich 2 Wochen nichts bekommen.
Person A würde interessieren, ob dies tatsächlich so ist und wo das geregelt ist. Im SGB?
Vielen Dank für eure Hilfe
Silvia