Anspruch auf neue Küche in neuer Mietwohnung

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Küche und die damit verbundenen Rechte als Mieter beim Vermieter. Hat man einen Anspruch beim Vermieter auf eine Küche und damit verbundenen Fußboden? Es betrifft eine Wohnung wo man schon über 10 Jahre drin wohnt, was damals mal eine richtige WG gewesen ist. Der Boden ist ein PVC hat bestimmt 20 Jahre hinter sich.

Bei der Küche lässt sich durch den Mieter nicht mehr nachvollziehen, ob dies eine Einbauküche gewesen ist oder Teile von WG Vormietern stammen. Da Küche schon drin war und übernommen wurde. In den letzten 10 Jahren gab es auch zwei Eigentümer- bzw. Hausverwaltungswechsel von dem Miethaus.

Vielen Dank

hi,

Sehr verwirrend.

Neue Mietwohnung?
schon 10 Jahre drin gewohnt?
Küche übernommen?
dann doch wieder unklar, wem sie gehört?

Wölltest du die Fakten nicht nochmal sortieren?

Wenn sie vom Vormieter drin war und von dir übernommen wurde, dann hat der VM damit nichts am Hut.
Ich würde einen Blick in den Mietvertrag empfehlen.

grüße
lipi

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Hallo,

ist die Küche Teil des Mietvertrages?
Wenn nicht, braucht es den Vermieter nicht zu interessieren.

Falls ja, muss der Vermieter sich nur darum kümmern, dass sie funktionsfähig ist.
Einen pauschalen Anspruch auf Erneuerung nach X Jahren gibt es da nicht.

Gruß,
Steve

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Wie soll man sich das vorstellen?

Egal wie alt der Boden auch ist, es kommt immer auch auf den Zustand drauf an ob dieser erneuert werden muss oder nicht.

übernommen vom wem?