Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Küche und die damit verbundenen Rechte als Mieter beim Vermieter. Hat man einen Anspruch beim Vermieter auf eine Küche und damit verbundenen Fußboden? Es betrifft eine Wohnung wo man schon über 10 Jahre drin wohnt, was damals mal eine richtige WG gewesen ist. Der Boden ist ein PVC hat bestimmt 20 Jahre hinter sich.
Bei der Küche lässt sich durch den Mieter nicht mehr nachvollziehen, ob dies eine Einbauküche gewesen ist oder Teile von WG Vormietern stammen. Da Küche schon drin war und übernommen wurde. In den letzten 10 Jahren gab es auch zwei Eigentümer- bzw. Hausverwaltungswechsel von dem Miethaus.
Vielen Dank