Anspruch auf Pflegegeld / Zuschuss?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Schwiegermutter ist jetzt 77 Jahre alt. Sie lebt im eigenen Haushalt und nach meiner Auffassung ist sie für ihr Alter noch recht fit und gesund und kommt mit den meisten Tätigkeiten des täglichen Lebens gut zurecht. Einzig ihre Beine machen ihr immer häufiger zu schaffen, sie hat oft stark geschwollene Beine (meist Wassereinlagerungen), die auch schmerzen, und starke Krampfadern. Sie geht sehr langsam, Treppen steigen fällt ihr zunehmend schwer, an manchen Tagen geht sie gar nicht aus dem Haus. Sie wird schon lange deshalb behandelt, nimmt z.B. Wassertabletten zum Entwässern. Ihr Arzt hat ihr nun dringend das Tragen von orthopädischen Stützstrümpfen empfohlen. Das Problem ist nur leider, dass sie nicht in der Lage ist, diese Strümpfe selbst anzuziehen, dazu braucht sie Hilfe. Da sie auch schwere Einkäufe nicht mehr selbst erledigen kann und wir ihr daher meist den Wocheneinkauf abnehmen und Getränkekisten und Milch vorbei bringen, ist der Arzt der Auffassung, dass die vorliegende Form der Hilfebedürftigkeit schon für die Pflegestufe 1 ausreichen müsste. Er hat uns empfohlen, dass wir eine Pflegekraft beantragen sollen, die jeden morgen meine Mutter besucht und ihr beim Anziehen der Stützstrümpfe hilft. (Ausziehen am Abend klappt notfalls auch alleine).

Ein weiteres Thema: Aufgrund ihrer schweren, dicken und schmerzenden Beine hat sie oft auch Probleme, in die Badewanne zu kommen, und eine Dusche hat sie leider nicht. Sie hat schon vor längerem einen Badewannenlift von der Krankenkasse bekommen, aber mit diesem kommt sie leider gar nicht gut zurecht, zumal er ihr das Einsteigen über den hohen Wannenrand nicht abnimmt. Meist steht sie deshalb in einer größeren Schüssel vor dem Waschbecken und wäscht sich mit einem Waschlappen ab.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder kann die Pflegekraft, die ihr beim Anziehen der Stützstrümpfe helfen soll, meine Schwiegermutter auch beim Baden bzw. Duschen unterstützen (zumal es zunehmend gefährlich für sie ist, wenn sie versucht, ohne Hilfe in die Wanne zu steigen). Oder wir haben die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss für den Umbau des Bades zu beantragen und dort eine ebenerdige (barrierefreie) Dusche mit Sitzhilfe einzubauen anstelle der Badewanne. Das haben wir ohnehin schon lange vor, leider ist das aber eine sehr kostspielige Angelegenheit. Wir (mein Mann und ich) sind übrigens die Eigentümer der Wohnung, meine Schwiegermutter wohnt dort zur Miete.

Also: Welche Möglichkeiten haben wir, Hilfen zu beantragen? Bekommen wir eine Pflegekraft gestellt oder erhalten wir einen finanziellen Zuschuss und suchen die Pflegekraft dann selbst? Wo müssen wir den Antrag stellen? Bei der Krankenkasse meiner Schwiegermutter? Welche Angaben und Voraussetzungen sind notwendig für die Bewilligung von Unterstützung?

Für uns ist das Thema noch komplett neu, es fängt praktisch erst jetzt an, dass meine Schwiegermutter pflegebedürftig wird, und es wird in den kommenden Jahren sicher nicht weniger werden …

Für ein paar Infos und Tipps wäre ich also sehr dankbar. :smile:

Liebe Grüße,
Anke

Hallo!
Für eine Pflegestufe wird es vermutlich noch nicht reichen, aber ich würde trotzdem einen Antrag stellen. Die Stützstrümpfe können von einem Pflegedienst angezogen werden. Dieser würde von der Krankenversicherung gezahlt werden. Der Arzt muss dazu eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen.

Solange noch keine Pflegestufe vorliegt, muss das wöchentliche Baden und Einkaufen selbst finanziert werden. Wenn das Einkommen etwa unter 700 Euro und das Vermögen unter 2600 Euro liegt, keine Pflegestufe vorliegt, im Pflegegutachten der Hifebedarf beim Baden und Einkauen bestätigt wird, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Dann würde das Sozialamt die Kosten für den Pflegedienst übernehmen.

Der Badumbau wird von der Pflegekasse in Höhe von 2557 Euro bezuschusst, jedoch nur, wenn mindestens Pflegestufe 1 vorliegt. Die KfW- Bank vergibt zinsgünstige Darlehen für Sie als Eigentümer, wenn Sie ihre Immobilie behindertengerecht ausbauen.

Ich empfehle Ihnen, bei der Pflegekasse eine kostenfreie Pflegeberatung anzufordern. Diese kann Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben behilflich sein. Die Pflegeberatung ist seit 2009 eine Pflichtleistung der Pflegeversicherung.

Viele Grüße und alles Gute,
Katrin