Guten Tag an die Experten!
Mir wurde jetzt eine EU-Rente bewilligt, zum 01.05.2017, deren Antrag ich bereits im August 2016 stellte.
Die Krankenkasse erwähnte mir gegenüber, dass ich ein Anrecht auf Nachzahlung seit Antragstellung hätte, konnte mir aber keine näheren Angaben machen. Besteht dieser Anspruch auf Nachzahlung tatsächlich (bei mir 8 Mon.) rückwirkend? Wo kann man den Gesetzestext nachlesen?
Die EU-Rente wurde mir bis 2020 bewilligt; danach solle ich zum Arbeitsamt gehen (???) Wie soll ich das verstehen?
Immerhin bin ich chronisch krank; soll ich mit 60 wieder arbeiten gehen?- Ohne Chance auf Jobangebot? Oder wie läuft das ab?
Für nähere Auskünfte wäre ich sehr dankbar! Damit ich weiss, was ich der Rentenversicherung Bund schreiben muss.
Vielen Dank im Voraus!
Nanamee1