Anspruch auf rückwirkende Zahlung von EU-Rente seit Antrag?

Guten Tag an die Experten!
Mir wurde jetzt eine EU-Rente bewilligt, zum 01.05.2017, deren Antrag ich bereits im August 2016 stellte.
Die Krankenkasse erwähnte mir gegenüber, dass ich ein Anrecht auf Nachzahlung seit Antragstellung hätte, konnte mir aber keine näheren Angaben machen. Besteht dieser Anspruch auf Nachzahlung tatsächlich (bei mir 8 Mon.) rückwirkend? Wo kann man den Gesetzestext nachlesen?

Die EU-Rente wurde mir bis 2020 bewilligt; danach solle ich zum Arbeitsamt gehen (???) Wie soll ich das verstehen?
Immerhin bin ich chronisch krank; soll ich mit 60 wieder arbeiten gehen?- Ohne Chance auf Jobangebot? Oder wie läuft das ab?

Für nähere Auskünfte wäre ich sehr dankbar! Damit ich weiss, was ich der Rentenversicherung Bund schreiben muss.
Vielen Dank im Voraus!
Nanamee1

Hallo,

Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Rente ab Antragstellung bewilligt werden soll.

danach solle ich zum Arbeitsamt gehen (???) Wie soll ich das verstehen?
Dass nach Ablauf der Rente du dich selbst darum bemühen musst, sofern du es möchtest, Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen.
Wer dir „Arbeitsamt“ zurief, das vor 12 Jahren umbenannt wurde, hat gleich wenig Ahnung. Wenn, dann wäre das Jobcenter Anlaufstelle für dich. Alternativ könnte man prüfen, ob man eine Weiterbewilligung der EU-Rente beantragen möchte.

Immerhin bin ich chronisch krank;
Wer weiß, ob bis zum Ablauf der Rente Therapiemöglichkeiten erfunden werden. Deshalb auch die Befristung.

soll ich mit 60 wieder arbeiten gehen?
Ja, warum nicht. Viele arbeiten in diesem Alter noch. Altersrente kommt erst später.

  • Ohne Chance auf Jobangebot?
    Woher weist du dass heute so sicher?

Oder wie läuft das ab?
Das von mir Geschrieben müsste die Antwort geben. Nachfragen sind möglich.

Gruß
Otto

Hallo,

womit bestreitest du zur Zeit Deinen Lebensunterhalt ? Falls es Krankengeld oder ALG I ist, nutzt Dir ein Widerspruch nur, wenn die Rentenzahlung höher ist wie die o.a. Leistungen.
Denn zuerst einmal wird bei einer Nachzahlung mit anderen Leistungen verrechnet.
Und der Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung ist nicht identisch mit dem Zeitpunkt des Eintretens der Erwerbsminderung. Gem. § 101 Abs. 1 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html
wird eine Erwerbsminderungsrente erst ab dem 7. (!) Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.
Das steht auch alles in Deinem Bescheid drin.
Wenn die Rente ab 01.05. gezahlt wird, hat die DRV den Eintritt der Erwerbsminderung auf Oktober 2016 gelegt. Bei einem Widerspruch würde es also nur um 2 Monate gehen.
Außerdem würde bei einer Vorverlegung des Rentenbeginns auch das Ende der Befristung entsprechend vorverlegt.

Gem. § 102 Abs. 2 SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
muß die DRV bei erstmaliger Gewährung grundsätzlich befristen. Ausnahmen gibt es nur bei wirklich unheilbaren und fortschreitenden Krankheiten wie zB MS oder ALS.

Du kannst natürlich (ca. 5-6 Monate vor Ablauf) einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Hinweis auf die Arbeitsagentur ist nur vorsorglich, damit Du keine Nachteile hast, falls die Rente nicht oder relativ spät verlängert wird.

&Tschüß
Wolfgang