Anspruch auf Teilzeit

Hallo Experten,

ich habe aktuell eine befristetet Stelle im öffentlichen Dienst, Laufzeit 12 Monate (Mitte April 2019 bis Mitte April 2020), 6 Monate Probezeit, in Vollzeit.

Problem:

Leider muss ich mich jetzt um einen Pflegefall kümmern, das ist jetzt dazugekommen. Ich muss Arztbesuche, Reha, Krankengymnastik organisieren und teilweise begleiten und einen Platz im Pflegeheim suchen. Bis ich einen Platz im Pflegeheim habe, muss ich eben teilweise selbst die Pflege durchführen.

Daher überlege ich gerade, ob ich für die Pflege vorrübergehende Teilzeit beantragen kann.

Meine Fragen:

Soweit ich weiß, ist eine zeitlich begrenzte Teilzeit möglich, richtig?

Ich denke, dass ich in 6 Monaten vieles regeln konnte und dann auch wieder in Vollzeit arbeiten kann.

Ist es richtig, dass man in Bayern im öffentlichen Dienst erst einige Zeit beschäftigt sein muss, um überhaupt Teilzeit beantragen zu dürfen? Wenn ja, wie lange muss man dabei sein?

Ist es richtig, dass man ein ganzes Jahr Teilzeit beantragen muss? Mir würden vielleicht auch schon 6 Monate ausreichen.

Muss ich einen Grund für die Teilzeit angeben? Ich möchte den Kollegen eigentlich nicht alles über mein privates Leben erzählen. Eine Betreuungsurkunde vom Amtsgericht liegt vor, muss ich die mit dem Antrag auf Teilzeit einreichen?

Wenn ich nach Ablauf des befristeten Vertrags (ab Mitte April 2020) keinen Anschluss-Vertrag bekomme bzw. keine neue Arbeitsstelle habe, wie berechnet sich dann mein AGL? Soweit ich das weiß, bekommt man 60% des Netto-Gehalts vom letzten Gehalt. Stimmt das? Demnach müsste meine Teilzeit bis einschließlich Februar 2020 beantragen, damit ich im März ein „normales“ Gehalt bekomme, damit die 60% Netto-Gehalt nicht auf das Teilzeit-Gehalt berechnet werden. Stimmt das so?

Manchmal läuft’s echt ungerecht.

Danke schon mal für eure Antworten.

Nein. Überleg mal, das wäre doch auch seltsam ungerecht, schließlich könnte es auch mal „zufällig“ stark abweichendes Gehalt geben. Das soll dann als ALG-Grundlage dienen ?
Nein.
Es wird der Durchschnitt aus den letzten 12, in einem bestimmten Fall sogar den letzten 24 Monate gebildet.

MfG
duck313

Diese Konstellation von Befristung und Teilzeit ist schon etwas speziell.

Zunächst könntest Du einfach den Arbeitgeber fragen, ob Du auch Teilzeit arbeiten darfst. Das wäre die einfache Variante.

Es gibt natürlich das Teilzeit- und Befristungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html
Leider steht dort
§ 9a Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

Damit kommt dieser gesetzliche Anspruch für Deine Zwecke nicht in Frage.

Beatrix

Hallo,

mach es nicht zu kompliziert, es gibt das [Pflegezeitgesetz][1] (für dich relevant § 3 und § 4), hier kannst du einiges dazu lesen:

Gruß
Christa
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/index.html

Muss ich die Betreuungsurkunde in Kopie vorlegen.
Ich bin damit einverstanden, wenn der Personalchef die Betreuungsurkunde einsieht, aber eine Kopie für die Akten möchte ich nicht unbedingt geben.
Schließlich stehen da ganz persönliche Daten der zu betreuenden Person drauf.
Steht irgendwo, ob man einen Grund für die Teilzeit angeben muss? Steht irgendwo, ob man einen Nachweis vorlegen muss?

Die möglichen Gründe und die vorzulegenden Nachweise bitte hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html

Eine Kopie ist kein Nachweis. Lege das Original vor.
Eine Kopie dieses Nachweises stellt eine Datenerhebung dar. Ein berechtigtes Interesse, in der Akte den Nachweis der Notwendigkeit der Freistellung vorzuhalten, sehe ich nur bedingt, jedenfalls sind die nicht notwendigen Angaben auch nicht zu erfassen. Dazu könnte man ja eine Kopie bereitstellen, die man selber digital geschwärzt hat. Also Einscannen, dann schwärzen, dann ausdrucken. Mit schwarzem Edding „Geschwärztes“ bleibt lesbar!

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Weitere Frage zur zeitlich begrenzter Teilzeit:

Ich werde früher mit dem Betreuungsfall fertig als ich dachte. Jetzt würde ich gerne meine Arbeitszeit früher als geplant auf 100% zu setzten.

Ist das möglich?
Kann der AG das ablehnen?
Ich bräuchte das Geld schon, musste mich drum kümmern.