Hallo Experten,
ich habe aktuell eine befristetet Stelle im öffentlichen Dienst, Laufzeit 12 Monate (Mitte April 2019 bis Mitte April 2020), 6 Monate Probezeit, in Vollzeit.
Problem:
Leider muss ich mich jetzt um einen Pflegefall kümmern, das ist jetzt dazugekommen. Ich muss Arztbesuche, Reha, Krankengymnastik organisieren und teilweise begleiten und einen Platz im Pflegeheim suchen. Bis ich einen Platz im Pflegeheim habe, muss ich eben teilweise selbst die Pflege durchführen.
Daher überlege ich gerade, ob ich für die Pflege vorrübergehende Teilzeit beantragen kann.
Meine Fragen:
Soweit ich weiß, ist eine zeitlich begrenzte Teilzeit möglich, richtig?
Ich denke, dass ich in 6 Monaten vieles regeln konnte und dann auch wieder in Vollzeit arbeiten kann.
Ist es richtig, dass man in Bayern im öffentlichen Dienst erst einige Zeit beschäftigt sein muss, um überhaupt Teilzeit beantragen zu dürfen? Wenn ja, wie lange muss man dabei sein?
Ist es richtig, dass man ein ganzes Jahr Teilzeit beantragen muss? Mir würden vielleicht auch schon 6 Monate ausreichen.
Muss ich einen Grund für die Teilzeit angeben? Ich möchte den Kollegen eigentlich nicht alles über mein privates Leben erzählen. Eine Betreuungsurkunde vom Amtsgericht liegt vor, muss ich die mit dem Antrag auf Teilzeit einreichen?
Wenn ich nach Ablauf des befristeten Vertrags (ab Mitte April 2020) keinen Anschluss-Vertrag bekomme bzw. keine neue Arbeitsstelle habe, wie berechnet sich dann mein AGL? Soweit ich das weiß, bekommt man 60% des Netto-Gehalts vom letzten Gehalt. Stimmt das? Demnach müsste meine Teilzeit bis einschließlich Februar 2020 beantragen, damit ich im März ein „normales“ Gehalt bekomme, damit die 60% Netto-Gehalt nicht auf das Teilzeit-Gehalt berechnet werden. Stimmt das so?
Manchmal läuft’s echt ungerecht.
Danke schon mal für eure Antworten.