Anspruch auf Urlaubsgeld

Moin,
ich war vom 07.2011-21.07.13 durchgehend bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. 
Seit Februar 2013 bin ich durch einen Bandscheibenvorfall krankgeschrieben.
Die Firma behauptet, ich habe keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Im BZA TarifVertrag steht:
Die Auszahlung des Urlaubsgeld erfolgt mit der Abrechnung Juni. 
Aber ich war doch bis zum 21.7.13 angestellt.
Hab ich nun Anspruch oder nicht?
Vielleicht kennt sich ja einer mit dem BZA aus.
Ich hab’s mir ein paar mal durchgelesen und glaube das ich Anspruch habe.

schonmal Dankeschön 

Mfg
Samir

Hallo,
ich kopiere dir den Text des Tarifvertrages rein, da ich aufgrund deiner ANgaben diese Vorgaben erfüllt sind:
§ 15.33Voraussetzung für den Anspruch auf Auszahlung der Sonder-zahlungen ist das Bestehen eines ungekündigten Beschäfti-gungsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt.Anspruchsberechtigte Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistungen. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie eine anteilige Leistung

Also hatte ich doch recht, dann werd ich da heute mal hingehen und mein Geld einfordern.
Dankeschön, Mark

Hallo Samiroquai,

Mark hat zwar den richtigen Text, aber leider falsch interpretiert.

Auszahlungszeitpunkt ist „mit der Juni-Abrechung“ also i. d. R. am 15.07.2013.
An diesem Tag war Dein Arbeitsverhältnis aber bereits gekündigt, nämlich zum 21.07.2013, falls die Kündigung fristgerecht durch den Arbeitgeber erfolgte (was ich hier unterstelle).
Ausserdem ruht das Arbeitsverhältnis, da die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernommen haben müßte (Februar + 6 Wochen).
Daher leider: kein Urlaubsgeld aka Sonderzahlung.

Gruß
Harry

Ja schade, aber trotzdem danke für die Mühe

Harry hat Dir ja schon kompetent geantwortet. Aber warum hast Du die Kündigung akzeptiert?

hallo Samir,

es kommt auf deinen arbeitsvertrag an.
solltest du einen tarif haben dann noch im tarifvertrag nachsehen.

beides zusammen wird dir die antwort geben.
ich kenne beide nicht deswegen kann man das nicht so pauschal sagen.

im zweifel bei der gewerkschaft nachfragen.

lg
time-sklave