Moin,
ich war vom 07.2011-21.07.13 durchgehend bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt.
Seit Februar 2013 bin ich durch einen Bandscheibenvorfall krankgeschrieben.
Die Firma behauptet, ich habe keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Im BZA TarifVertrag steht:
Die Auszahlung des Urlaubsgeld erfolgt mit der Abrechnung Juni.
Aber ich war doch bis zum 21.7.13 angestellt.
Hab ich nun Anspruch oder nicht?
Vielleicht kennt sich ja einer mit dem BZA aus.
Ich hab’s mir ein paar mal durchgelesen und glaube das ich Anspruch habe.
schonmal Dankeschön
Mfg
Samir