Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Hallo Fachleute,

nehmt mal an, dass Frau X. am 01.12.2014 einen Aushilfsjob auf 450 Euro- Basis begonnen hat . Ab 01.09.2016 wandelt sich dieser Job in eine 50,2 % Stelle um. Es ist das gleiche Unternehmen bzw. jetzt halt aber ein Teilzeitvertrag im öffentlichen Dienst . Steht Frau X. Weihnachtsgeld zu? Wenn ja ab September anteilig? Kann man das irgendwo berechnen ?

Danke schonmal für hilfreiche Kommentare!

Gruss, M.

Hi!

Greift ein Tarifvertrag?
Wenn ja, welcher?
Wenn nein, was ist vertraglich vereinbart?

VG
Guido

Und schon dann bestand Anspruch auf Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld wenn das im Betrieb üblich oder im Tarifvertrag so geregelt war.
Und was soll sich bei nunmehriger Teilzeitanstellung ändern .

Nichts.

Es mag Dich überraschen, aber es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass Minijobs auf Stundenbasis abgerechnet werden und der Stundensatz das umgerechnete Weihnachtsgeld bereits enthält.

Oder anders: Du liegst mal wieder total daneben.

1 Like

Hi, ja TVöD

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Dienstrecht/TVoeD-Tarifbeschaeftigte/Tarifvertragstexte/tarifvertragstexte_node.html

Ab § 20 ist alles erklärt.

VG
Guido

1 Like

Ich liefer mal ein Praxisbeispiel nach …

1 Like