Moin moin,
ich schreibe hier aus einem traurigen Anlass.
Chef Tot, Firma zu.
Bekommt jetzt die 450€ Kraft noch den kompletten Monat bezahlt.?
Oder nur die geleisteten Arbeitstage plus Urlaub und Rest Überstunden ?
Danke.
Hallo1
mal etwas naiv gefragt, wer soll denn der Minijobberin überhaupt noch etwas zahlen wenn noch Lohn aussteht ?
Ist denn da noch jemand ?
Chef tot und Firma zu. Gut, aber das bedeutet noch lange nicht es gibt keinen Rechtsnachfolger (z.B. die Erben).
Und Firma zu bedeutet nicht auch insolvent. Wäre es so, so greift fast immer die Insolvenzversicherung und zahlt Löhne noch aus.
Und Tod des Firmeninhabers ersetzt keine Kündigung…
Sicher gibt es noch mehr Angestellte, setzt euch zusammen.
MfG
duck313
Mehr Angaben, bitte.
Welche Rechtsform hat die Firma? Gibt es Erben?
Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Minijobber.
Für die ersten drei Monate können Sie mit einer vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.
Dauert das Arbeitsverhältnis länger als zwei Jahre , müssen Sie als Arbeitgeber längere Kündigungsfristen beachten:
Kündigungsfristen|Arbeitsverhältnis bestand|Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats|
| — | — |
|2 Jahre|1 Monat|
|5 Jahre|2 Monate|
|8 Jahre|3 Monate|
|10 Jahre|4 Monate|
|12 Jahre|5 Monate|
|15 Jahre|6 Monate|
|20 Jahre|7 Monate|
oder ausführlicher:
Es scheint lediglich dann eine ausserordentliche fristlose Kündigung nicht ausschliessbar zu sein, wenn der Job direkt an die Person des AG gebunden war, wie z.B. in einer Pflegesituation.
Achso, und noch ein Nachtrag, der aber auch eine Frage an die besser Wissenden ist:
Solange da jetzt kein Rechtsnachfolger überhaupt auch nur eine Kündigung verschickt müsste auch die Kündigungsfrist noch nicht automatisch laufen, der Tod des Firmeninhabers sit ja an und für sich keine Kündigung.
?
Wenn das so wäre, dann würde die Frist nämlich überhaupt erst anlaufen mit Zustellung der Kündigung. Z.B. Kündigung irgendwann zwischen 16 Februar und Ende Februar würde bedeuten: Zum 15 März.
Hallo erstmal und vielen Dank für die Infos.
Wir wissen nicht wie und warum der Chef verstorben ist.
Einen kompetenten und informierten, Nachlassverwalter gibts wohl nicht.
Der kleine Kreis der Angestellten - alle auf 450€
fühlt sich irgenwie alleingelassen.
Man weis schlicht nicht was man tun soll oder auch kann , muss.
Interessant ist, das der Chef eine MA 3 Monate vor seinem Tod noch auf 450€ herrunter gestuft hat. (O-Ton. Damit haben sie mir sehr geholfen!)
Der MA ist im Rentenalter, war 25 Jahre in der Firma, muß er jetzt praktisch von jetzt auf Gleich
in Rente gehen? Kein Kündigungsschutz? Keine Abfindung?
Bei einer Abfindung, wird da das 25 Jahre gezahlte Gehalt herrangezogen oder die
wesentlich geringeren 450€?
Falls das Büro übernacht leergräumt wird - wie stellt der MA seine Bereitschaft zu Arbeit sicher?
Kurzgefragt - Wie verhält man sich in so einem Fall Gesetzeskonform und sichert seine Rechte?
Können die MA Einsicht in das Testament / die Buchhaltung verlangen?
Oder gilt da Treu und Glauben?
Hallo, kann mir hier keiner mehr weiter Helfen?
Nicht wirklich.
Vor allen Dingen würde ich Lohn, der nicht eintrifft, schriftlich anmahnen (Nachweislich, am besten mit Zeugen im Firmenbriefkasten einwerfen. Den Zeugen vorher den Inhalt des Briefes abfotografieren lassen).
Wenn plötzlich alles zu ist, sollten die Arbeitnehmer am besten gleichzeitig zur Arbeit erscheinen und sich gegenseitig bestätigen, dass sie da waren. Da muss aber ordentlich Buch drüber geführt werden, das muss mit Datum und Uhrzeit aufgeschrieben werden, wer da war, und der AN muss unterschreiben, und dann sollten noch zwei andere als Zeugen unterschreiben (deren Namen auch leserlich daneben).
Ich weiß nicht, ob das hilft und ob das nötig ist, aber das wäre das, was ich spontan machen würde.
Vor allem eine Telefonkette und/oder eine WhatsAppGruppe mit allen Arbeitnehmern.
Den Rechtsnachfolger des Unternehmens müsste man auch durch das Handelsregister rauskriegen können.
Ich glaube das ist ein Thema, welches nicht so einfach ist.
Dies sollte man, vor Allem um auf der rechtssicheren Seite zu sein, nicht in einem Forum besprechen.
Solche Szenarien wird es denke ich nicht so oft geben. Daher wird wahrscheinlich auch keine eindeutiige Rechtssprechung vorhanden sein.
Es macht somit einzig und allein Sinn sich hier bei einem Rechtsanwalt Unterstützung zu holen um die einzelnen Schritte zu besprechen.
Der kann vielleicht auch noch keine Lösung bieten, aber Ansätze wie man es lösen kann.
Vor Allem kann er auch solche Dinge die @Simsy angesprochen hat vielleicht etwas detaillierter klarstellen, was von alle dem nötig und richtig ist um damit Bestand zu haben.
Viel Erfolg auf jeden Fall, das wird sicher nicht einfach.
Puh, das ist wirklich ein heikles Thema. Und sehr schwer und sehr ernst.
Ich habe hier alle Kommentare gelesen und gebe all denen recht. Es ist ein schwieriger Fall.
Chef plötzlich gestorben und die Firma wurde zugemacht.
Da kann ich nur sagen: Es gibt wohl schon Behörden, die tatsächlich die Erben und Nachkommen ermitteln können. Wenn du aber als Privater hinkommst, wird es wohl schwierig. Da ist echt ein Anwalt das beste Hilfsmittel. Der hat damit schon einen ganz anderen Einfluss. Denn das ist eine gesetzliche Geschichte, die geklärt werden muss. Klar ist, die Erben werden wohl oder übel deinen Lohn zukommen lassen müssen. Und das ist ärgerlich. Sollte es keinerlei Erben geben und die Firma ist dicht, dann muss doch normalerweise das Arbeitsamt einspringen. Oder liege ich da verkehrt? Ich meine mit dem AA natürlich eine Weiterzahlung zum Lebensunterhalt. Als 450-Euro-Jobber hat man es echt schwer. Ich hoffe, ich konnte so ein wenig weiterhelfen.
Danke allen für Eure guten und sehr guten Tips.
Wir Denken wir werden das Beste draus machen.
Und gut is.
Bis ans Lebensende werden wir uns damit nicht Beschäftigen.
Sind ja vielleicht nur noch eine handvoll Jahre.
Die Einschläge kommen tgl. dichter.
Euch allen alles Gute
Dignam