Hallo Zusammen,
hat ein Gläubiger einen Anspruch auf Zinsen in der „Hauptsache“, also auf den Gesamt Betrag seiner gestellten Rechnung, obwohl bereits Teilzahlungen auf diesen getätigt wurden?
Ich habe die letzte Teilzahlung versäumt und nun hat der Handwerker (Rechnungssteller) ein INKASO Unternehmen damit beauftragt den Restbetrag einzufordern. Hierbei werden mir auch Zinsen auf den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, sowie auch Zinsen auf den verbleibenden Betrag.
Da frage ich mich nun ist da so ok?
Beste Grüße schon mal für Eure Hilfe.
Jürgen