Anspruch auf Zinsen auf den gesamten Rechnungsbetrag, obwohl bereits Teilzahlungen getätigt wurden?

Hallo Zusammen,

hat ein Gläubiger einen Anspruch auf Zinsen in der „Hauptsache“, also auf den Gesamt Betrag seiner gestellten Rechnung, obwohl bereits Teilzahlungen auf diesen getätigt wurden?

Ich habe die letzte Teilzahlung versäumt und nun hat der Handwerker (Rechnungssteller) ein INKASO Unternehmen damit beauftragt den Restbetrag einzufordern. Hierbei werden mir auch Zinsen auf den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, sowie auch Zinsen auf den verbleibenden Betrag.
Da frage ich mich nun ist da so ok?

Beste Grüße schon mal für Eure Hilfe.
Jürgen

Servus,

das lässt sich mit den gemachten Angaben nicht beurteilen. Es hängt davon ab, ob und wie lange zum Zeitpunkt der Teilzahlungen bereits Verzug bestand. Wenn Du schreibst, welcher Betrag wann fällig war und welche Beträge wann bezahlt worden sind und wie das Inkasso-Unternehmen auf welchen Betrag Zinsen in welcher Höhe berechnet, lässt sich sagen, ob die Rechnung berechtigt ist oder ob die Leute bloß dicke Backen machen.

Schöne Grüße

MM

Moin,

der genau Hergang ist so.

  1. Der Handwerker stellt ein Rechnung bit Rechnungsdatum am 07.02.2018 von 4.012,68 EURO. Diese soll er mir per E-Mail gesendet haben. Kommt jedoch bei mir nicht an.
  2. Am 18.12.2018 erhalte ich eine Zahlungsaufforderung vom Handwerker. Worauf ich sofort antworte und ihm mitteile das mich bis her keine Rechnung erreicht habe und ich entsprechend überrascht bin.
  3. Am 21.12.2018 bitte ich den Handwerker um die Vereinbarung einer Ratenzahlung: Teilzahlung 1. 2.012,68 EURO im Dezember 2018. Eine weitere Teilzahlung von 2.000 EURO im Januar 2019. Damit ist der Handwerker einverstanden.
  4. Die erste Teilzahlung wurde am 21.12.2018 durchgeführt.
  5. Die zweite Teilzahlung musst ich abermals aufteilen in 1.000 und 1.000 EURO da ich im Januar und habe die ersten 1.000 EURO leider erst am 06.02.2019 zahlen können.
  6. Nun sind noch 1.000 Euro offen, die ich durch die Umstände schlicht weg bis heute vergessen habe. Klar bekommt der Handwerker sein Geld aber darf er auf den Hauptbetrag (4.012,68 EURO) Zinsen von 4,170% vom 14.02.2018 bist 06.01.2019 verlangen?
    Das Zinsen auf den noch fällige Betrag von 1.000 EURO für den Zeitraum 07.02.2019 bis 31.05.2019 fällig werden würde ich verstehen aber auf den Gesamtbetrag? Obwohl der Handwerker sich mit einer Teilzahlung einverstanden erklärt hat…

Dankeschön schon mal für die Mühe
Jürgen

überrascht nach 10 Monaten in denen sich (angeblich oder tatsächlich) nichts tat ?
Wie wahrscheinlich ist das, ein Handwerker wartet so lange ? Das ist lebensfremd.
:smile:

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Wenn ich das richtig verstanden habe, warst du erstmal im Verzug durch die verlorengegangene Email.
Dann hattest du nicht von vornherein Ratenzahlung mit dem Handwerker vereinbart, sondern erst, nachdem du bereits im Verzug warst.

Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe die Angelegenheit mal aus der Perspektive des Handwerkers:
Der hat seine Arbeit gemacht, dir ne Rechnung geschickt - und seitdem rennt er hinterm Geld her.
Das können die Leute leiden wie Zahnschmerzen.

Bevor hier geklärt wird, wieviel Zinsen er nehmen kann, kann wohl erstmal gefragt werden, wielange du dir noch weitere Arten von Teilzahlung ausdenken willst und den Handwerker aus sein Geld warten lässt. .Ich glaub, ich würd mal kleine Brötchen backen…

Gruß, Diva

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Hallo Jürgen,

auf den gesamten Rechnungsbetrag, mit dem Du in Verzug warst, lassen sich mit vollem Recht Verzugszinsen berechnen - schau mal in § 288 BGB.

Ob Verzug bereits am 14.02.2018 eingetreten ist, lässt sich anhand der geschilderten Einzelheiten nicht sagen, ist aber unwahrscheinlich. Welche Fälligkeit war denn vereinbart und auf der Rechnung (wörtlich!) angegeben, und wurde auf der Rechnung (mit welchen Worten?) darauf hingewiesen, dass und wann Verzug eintritt?

Schöne Grüße

MM

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