Hallo, gibt es einen Anspruch der Ehefrau auf monatliches „Taschengeld“?
Ich übernehme ansonsten schon alle Kosten (Miete, Lebenshaltung usw.),
das Kindergeld geht an sie.
Vielen Dank für Tips
T.
Hallo, gibt es einen Anspruch der Ehefrau auf monatliches „Taschengeld“?
Ich übernehme ansonsten schon alle Kosten (Miete, Lebenshaltung usw.),
das Kindergeld geht an sie.
Vielen Dank für Tips
T.
Hallo,
es geht um eine Ehe, die nicht gerade im Scheidungsprozess ist?
Da stellt man sich so eine Frage?
Ich bin entsetzt angesichts so einer Einstellung.
Aber immerhin sorgt das BGB dafür, dass hier Klarheit besteht:
§1360a BGB
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.
(2) Der Unterhalt ist in der Weise zu leisten, die durch die eheliche Lebensgemeinschaft geboten ist. Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen.
(Hervorhebung durch mich. Und wenn man sucht, findet man auch Urteile, die klarstellen, dass persönliche Bedürfnisse hier klar vom Lebensbedarf abgegrenzt sind, also die Dinge umfassen, die man nicht zwingend benötigt, sondern einfach mal gerne hätte. Bevor gefragt wird: Man muss der Ehefrau tatsächlich auch erlauben, das Haus ohne Begleitung des Ehemannes zu verlassen. Steht irgendwo sinngemäß in dem Gesetz, welches vor wenigen Tagen Geburtstag hatte.)
Moin,
wie stelle ich mir das vor? Sie verdient kein Geld? Du überweist ihr das Kindergeld, mit dem sie was tut? Wovon kauft sie sich denn Klamotten, mal einen Lippenstift oder auch ein Buch?
Soon
Servus,
wichtiger für die artgerechte Haltung ist, dass eine Ehefrau mindestens 15 Quadratmeter Auslauf haben sollte, in dem sie sich frei bewegen kann (die Beinfesseln müssen mindestens zwei Mal am Tag für mindestens dreißig Minuten abgenommen werden). Außerdem darf die tägliche Futterration einen Energiegehalt von 2.000 kcal nicht unterschreiten - bei Handhabung unüblich schwerer Staubsauger und Bügeleisen und beim Tragen der Einkäufe über mehr als zwei Etagen ohne Aufzug sollen entsprechende Zuschläge berücksichtigt werden.
Schöne Grüße
MM
die arme Ehefrau !!!
Moin,
Taschengeld?! da kommt nix Gutes bei rum:
Gruß
Ralf
Hi Thomas,
lies mal https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-ehegattenunterhalt-v-taschengeld_idesk_PI17574_HI10698639.html - hier sind einige Aspekte angesprochen.
Wenn du Meinungen hören willst, dann solltest du deine Lebenssituation ein bisschen konkretisieren.
Es ist ein Unterschied, ob du 20.000 € netto hast, 3 kleine Kinder und erwartest, dass deine Ehefrau vom Kindergeld alles von den Kindern bestreitet und dich fragen muss, ob sie 3 € für einen Lippenstift bekommt oder ob du 1.500 € netto hast, ihr z. B. 3 Kinder habt die schon studieren, deine Frau „nicht mehr brauchen“ und deine Frau die rund 600 € Kindergeld im Monat rein für Hobbys ausgeben kann.
Wenn es finanziell machbar ist und deine Frau kein oder wenig eigenes Geld verdient, sollte auch darüber nachgedacht werden, vom Familieneinkommen etwas für die Alterssicherung deiner Frau zu leisten!
Viele Grüße
Karin
Ich komplettiere die Frage mal:
…und wie oft muss sie mir Beischlaf gewähren?
Leute gibts…
Vielen Dank.
Interessanter Weise kamen die besten Antworten von einer Frau.
LG
T.
Verehrtrer Aprilfisch - MM,
Du bist einfach einmalig in Deinen Stellungnahmen / Hinweisen.
Gruß Walter VB
Vielen Dank Thomas!
Ich gebe nur eines noch zu bedenken; lass deine Frau nicht das Gefühl haben, dass sie „Bittstellerin“ ist! Überlege dir, wie es für dich wäre, wenn sie das Geld verdient und du dich um die Kinder kümmern würdest. Familienarbeit ist auch Arbeit!!!
Ich persönlich halte es in einer funktionierenden Partnerschaft mit gemeinsamen Kindern für ganz wichtig, dass BEIDE ungefähr den gleichen Betrag („Taschengeld“) zur Verfügung haben, über den sie frei verfügen können - ohne „was für einen Schmarrn hast du da schon wieder gekauft“, ohne „du lebst doch gut von meinem Geld“, ohne „für sowas gibst du mein sauer verdientes Geld aus“.
Ich möchte @Karin s Antwort in keinster Weise herabwürdigen, aber hast du vielleicht mal darüber nachgedacht, dass sie (und ich übrigens auch) sich ihren Teil bei deiner Frage gedacht hat? Und einfach nur zu nett (wie ich übrigens auch) ist, um dir dir deine Frage, wie die männlichen Kollegen, um die Ohren zu hauen? Hast du mal auf den Kalender geschaut, welches Jahrhundert wir haben? Wie kommt man auf die Idee, in einer Ehe mit Kindern zwischen Mein und Dein zu unterscheiden?
Du hast übrigens meine Fragen nicht beantwortet (musst du auch nicht, vielleicht nur für dich mal), aber interessieren tät’ es mich schon.
Soon
Naja, keine Antwort auf die Frage, den Fragenden als moralisches Arschloch ohne Kenntnis weiterer Umstände zu diffamieren, und dann noch hoch besternt werden, das ist das offensichtliche Kennzeichen dieses Forums.
awM
Den Stern habe ich hier versehentlich gegeben.
Was soll man auf eine so merkwürdige Frage denn antworten?
Gruß Walter VB
So habe ich mich aber gefühlt.