Anspruch des Schülers auf körperliche Unversehrthe

Hallo,

ich bitte euch auch, mir meine Ausführlichkeit nachzusehen - ich weiß es irgendwie auch nicht anders zu beschreiben .

Ich habe eine Schwester, welche nach 3 Jahren in Norddeutschland im letzten Jahr mit ihrer 15-jährigen Tochter wieder in ihren alten Wohnsitz zurückgekehrt ist. Das Mädchen besucht jetzt wieder die gleiche Schule wie zuvor, mit dem Unterschied, daß es ohne erkennbare Begründung (lediglich mit der Erklärung, dies sei nur eine vorübergehende Maßnahme), nicht in seine ursprüngliche, sondern eine Nachbarsklasse mit ihr völlig unbekannten Schülern versetzt worden ist.Diese Kinder kommen aus relativ weit entfernten Ortschaften, welche für meine Nichte nicht erreichbar sind. Ohnehin konfrontiert mit dem Umstand, nach mehrjähriger Abwesenheit mit der Umgebung wieder richtig vertraut zu werden, hat sich nun herausgestellt, daß ihr diese schulische Situation mittlerweile nervlich als auch körperlich doch sehr zu schaffen macht ( Esstörungen, Verdauungsprobleme, Abgeschlagenheit )- zumal Hänseleien und Schikaniererei bei ihr als Aussenseiterin wohl an der Tagesordnung sind .
Sie hat ihre Probleme auch schon selbst eingeräumt und von sich aus einen Arzt aufgesucht, welcher ihr nach eingehender Untersuchung keine direkte organische Erkrankung, wohl aber schwere Erschöpfung und diverse Mangelerscheinungen attestiert und seinerseits darauf hingewiesen hat, daß dies durchaus mit einer solchen Stressituation zu erklären sei. Daraufhin hat sich meine Schwester unverbindlich mit der entsprechenden Schulleitung in Verbindung gesetzt, ist aber dort wohl mit der Erklärung, ein Wechsel sei der neuen Klasse ( - die ja die alte ist !!) und den Lehrern nun nicht mehr zuzumuten, sang - und klanglos abgeschmettert worden.
Ich kann mir nun meinerseits nicht vorstellen, daß dies einfach so möglich sein soll und frage mich, ob bzw. wie man da vorgehen kann - vielleicht weiß ja von euch jemand Rat !

Vielen Dank schonmal + viele Grüße!

wieder die gleiche Schule wie zuvor, mit dem

Unterschied, daß es ohne erkennbare Begründung (lediglich mit
der Erklärung, dies sei nur eine vorübergehende Maßnahme),
nicht in seine ursprüngliche, sondern eine Nachbarsklasse mit
ihr völlig unbekannten Schülern versetzt worden ist.

Ist das nun eine vorübergehende oder endgültige Maßnahme? Die Schulleitung scheint nicht genau zu wissen, was sie will. Und mit welcher Begründung? Ich kenne nur eine: die andere Klasse hat den Richtwert für die maximale Schülerfrequenz (Klassengröße) erreicht. Dieser läßt sich bei der Schulaufsichtsbehörde erfragen.

Sie hat ihre Probleme auch schon selbst eingeräumt und von
sich aus einen Arzt aufgesucht … daß dies durchaus mit
einer solchen Stressituation zu erklären sei.

Natürlich. Und wer hier zum Arzt muß, ist der Schulleiter.

Daraufhin hat

sich meine Schwester unverbindlich mit der entsprechenden
Schulleitung in Verbindung gesetzt

Das Problem liegt in der Unverbindlichkeit. Damit können Verwaltungsheinis, wie z. B. Schulleiter, nicht viel anfangen.

vielleicht weiß ja von euch jemand Rat !

Der Rat ist einfach: Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht (Spezialgebiet „Schulrecht“) einschalten, und zwar ohne weitere Umschweife. Suchen kann man die hier: http://www.jurawelt.com/anwaltssuche/ Fragen Sie den RA trotzdem, ob er Erfahrung auf dem Gebiet hat. Diese Spezialisten sind dünn gesät (weil es da wenig zu verdienen gibt).

Schulen scheuen jede Art von rechtlicher Auseinandersetzung. Ich denke, der RA wird auch am Telefon eine kostenlose Vorab-Auskunft geben, wenn man durchblicken läßt, daß man ihn im Streitfalle beschäftigen wird.
Ein Erstgespräch kostet max. € 190,-, kann sich aber auch auf viel weniger belaufen. Schriftverkehr - der hier benötigt wird für den sog. Schriftsatz an die Schule - wird möglicherweise auf dies Erstgespräch angerechnet. Das Erstgespräch wird auch verrechnet mit evtl. weiteren Beratungen (die hier kaum nötig sein werden) Sollte ein RA tätig werden, so vermute ich, daß er eine einstweilige Verfügung beantragen wird, mit der Maßgabe, daß Ihre Tochter „in den früheren Stand“ versetzt wird. Und zwar auch im laufenden Schuljahr.

Fürchten Sie nicht die Rache der Verwaltung! Sobald Sie Ihren Anspruch durchgesetzt haben, ist die Sache gegessen. Die Lehrer wird das alles nicht interessieren, vor allem nicht, wenn Sie ihnen den Vorgang auf dem nächsten Elternsprechtag plausibel gemacht haben.

Ich wünsche Ihnen Biß und Durchhaltevermögen für Ihr Vorhaben. Sparen Sie nicht am falschen Ende!
Gespräche mit Verwaltungsorganen (z. B. Schulleitung) nur unter Zeugen!

Jo Perrey, OStR
Sachverständiger für Beurteilungsfragen an Schulen

Hallo Jo,

Ich konnte anhand dieser Situation mal wieder erleben, wie rat - und perspektivlos man doch bisweilen dasteht, wenn einem, wie in diesem Fall, der nötige Einblick in bestimmte Strukturen fehlt - daher ganz herzlichen Dank für Ihre Informationen und Anregungen ! Ich habe diese weitergereicht und meine Schwester hat mir daraufhin mitgeteilt, daß sie, im Hinblick auf die Verfassung des Kindes nicht zögern wird, einen RA einzuschalten, falls man nicht auf „friedlichem“ Wege zur Lösung kommt - und das dürfte ja wohl kaum noch möglich sein.

Ihnen viele Grüße + alles Gute !
Thomas

Hallo Thomas,

mal unberücksichtigt, dass ich das Problem der Schule dort auch nicht erkenne, aber es gibt natürlich überhaupt keine Grundlage, warum eine Schule Kindern, die nach drei Jahren (in dem Alter ein Ewigkeit!)zufällig wieder zurückkommen einen Platz in der alten Klasse frei halten müsste.

Ebenso finde ich eher unbewiesen, dass die Probleme Deiner Nichte ursächlich an DER neuen Klasse liegen sollen. Immerhin kommen Kinder bei jedem Ortswechsel in völlig neue Klassen, das ist Deiner Nichte vor drei Jahren doch auch schon passiert. Außerdem habe ich mit 15 Jahren ganz sicher nicht mehr die selben Beziehungen gepflegt, wie noch mit 12 und wenn jeder von uns, der damals Freunde in den Parallelklassen hatte, deswegen die Klasse hätte wechseln sollen, dann wäre das ein wildes Spiel geworden. Es ist also völlig offen, ob Deine Nichte in der alten Klasse willkommener wäre, auch da haben sich die inneren Strukturen mit Sicherheit völlig geändert, die Kinder heißen zwar noch wie früher, sind doch aber verändert, denn es sind drei Jahre vergangen, die sich nicht ausradieren lassen.

Ich mutmaße beinahe, das Problem wird viel tiefer liegen und wird von Mutter und Tochter nur auf Klassensituation projeziert, da soll Normalität durch Äußerlichkeiten hergestellt werden…alter Ort, alte Klasse, alles gut? Das wird so nicht funktionieren. Deshalb würde ich vorsichtig sein, mittels Anwälten vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, die am Ende überhaupt keine Lösung sind und mir auch ein wenig so aussehen, als solle der Schule die verantwortung zugeschoben werden. Hin- und hergezogen ist aber Deine Schwester, nicht die Schule! Besser wäre m.E. das Kind zu unterstüzen, in der neuen Klasse klarzukommen.

In jedem Fall aber alles Gute für Deine Nichte,
Gruß Maid :smile:

Hallo Maid

erstmal vielen Dank für Deine Stellungnahme. Ich sehe die Dinge an der ein - oder anderen Stelle allerdings etwas anders.

mal unberücksichtigt, dass ich das Problem der Schule dort
auch nicht erkenne, aber es gibt natürlich überhaupt keine
Grundlage, warum eine Schule Kindern, die nach drei Jahren (in
dem Alter ein Ewigkeit!)zufällig wieder zurückkommen einen
Platz in der alten Klasse frei halten müsste.

Nun, ich kenne mich nicht aus, kann mir aber doch gut vorstellen, daß es einen klaren ( - und möglicherweise auch einklagbaren -) schulpädagogischen Ansatz gibt, der darauf abzielt, wenigstens die Situation örtlicher Isolation bei den Kindern wenn irgend möglich zu vermeiden. Es kann ja doch kein Zufall sein, daß sich die einzelnen Klassen i.d. Regel ausnahmslos aus ALLEN Schülern der jeweiligen Ortschaften einer bestimmten Region zusammensetzen.
Wer wollte sich auch anmaßen, bei jungen Menschen in diesem Alter schon jenen Grad an charakterlicher Reife und Selbstbewusstsein als selbstverständlich vorauszusetzen, welche dazu nötig sind, um mit solch einer Situation einigermassen unbeeindruckt und verantwortlich umzugehen.
Lediglich eine Überschreitung der zulässigen Klassenstärke wäre in meine Augen überhaupt eine Begründung für das momentane Vorgehen und dies ist wohl nachweislich nicht der Fall.

Ebenso finde ich eher unbewiesen, dass die Probleme Deiner
Nichte ursächlich an DER neuen Klasse liegen sollen. Immerhin
kommen Kinder bei jedem Ortswechsel in völlig neue Klassen,
das ist Deiner Nichte vor drei Jahren doch auch schon
passiert.

Du hast natürlich recht, bewiesen ist dies nicht, nur die Erklärung
erscheint mir nicht ganz schlüssig - in Norddeutschland hat sie während Einschulung einen Großteil der Kinder IHRER Ortschaft tatsächlich erst kennengelernt und konnte sich so auch nachmittags bei Bedarf mit Ihren Mitschülern beispielsweise über die gemeinsamen Hausaufgaben austauschen - ein Umstand, den sie mir gegenüber nachdrücklich beklagt hat und den ich persönlich auch für eine eindeutige Benachteiligung halte.

Viele Grüße - Thomas!

1 Like

Nun, ich kenne mich nicht aus, kann mir aber doch gut
vorstellen, daß es einen klaren ( - und möglicherweise auch
einklagbaren -) schulpädagogischen Ansatz gibt, der darauf
abzielt, wenigstens die Situation örtlicher Isolation bei den
Kindern wenn irgend möglich zu vermeiden. Es kann ja doch kein
Zufall sein, daß sich die einzelnen Klassen i.d. Regel
ausnahmslos aus ALLEN Schülern der jeweiligen Ortschaften
einer bestimmten Region zusammensetzen.

Das ist ein eher praktischer Ansatz, der was mit Schulorganisation zu tun hat, weniger mit einem pädagogischen Ansprüchen. Und selbst wenn, dann kann man aus einer solch üblichen Praxis noch lange keine juristischen Ansprüche herleiten.

Wer wollte sich auch anmaßen, bei jungen Menschen in diesem
Alter schon jenen Grad an charakterlicher Reife und
Selbstbewusstsein als selbstverständlich vorauszusetzen,
welche dazu nötig sind, um mit solch einer Situation
einigermassen unbeeindruckt und verantwortlich umzugehen.

Wenn es wäre, wie Du sagst, dann dürfte es überhaupt keine Aufteilung in weiterführende Schulen geben. Und…vergiss das bitte nicht…dann wären Eltern, die ihren Kindern Schulwechsel zumuten geradezu fahrlässig. Oder nicht?
Insbesondere in größeren Städten ist es sowieso nicht gegeben, dass Kinder in geschlossenen Gruppen die Einrichtungen wechseln. Da teilen sich die Kiddies nach der vierten, oder aber sechsten Klasse, in bis zu 7-8 weiterführende Schulen auf, je nachdem, wie die Eltern das entscheiden. Zwar werden auch dort i.d.R. die Klassen nach den Ausgangschulen eingeteilt, aber wegen der Klassenstärken geht das nie genau auf und wenn nur zwei Kinder aus einer Klasse in eine neue Klasse kommen, die sich alle schon kennen, kann das ebenso negativ sein. Es ist müßig da allgemeingütlige Regeln aufstellen zu wollen.
Kinder verkraften normalerweise solche Schulwechsel aber ganz gut.

Lediglich eine Überschreitung der zulässigen Klassenstärke
wäre in meine Augen überhaupt eine Begründung für das
momentane Vorgehen und dies ist wohl nachweislich nicht der
Fall.

Das kann ich nicht wissen, ich sage ja auch, dass mir die Motivation der Schulleitung nicht nachvollziehbar ist, ich kann die Schule aber auch nicht fragen. Es geht mir mehr um die Ansicht, mit Anwälten könne man seinem Kind alle Steine aus dem Weg räumen.

Ebenso finde ich eher unbewiesen, dass die Probleme Deiner
Nichte ursächlich an DER neuen Klasse liegen sollen. Immerhin
kommen Kinder bei jedem Ortswechsel in völlig neue Klassen,
das ist Deiner Nichte vor drei Jahren doch auch schon
passiert.

Du hast natürlich recht, bewiesen ist dies nicht, nur die
Erklärung
erscheint mir nicht ganz schlüssig

Meine Erklärung nicht schlüssig? Kann sie nicht sein, weil ich natürlich nur die Fakten kenne, die Du uns bechreibst. Da fehlt z.B. auch eine Erklärung, wieso und unter welchen Umständen denn überhaupt die ganzen Umschulungen nötig waren. Man kann nicht im Ernst glauben, dass die ohne Folgen für das Mädel geblieben sind, wenn eine nicht wunschgemäße Klasse solch extreme Auswirkungen haben soll.

  • in Norddeutschland hat

sie während Einschulung einen Großteil der Kinder IHRER
Ortschaft tatsächlich erst kennengelernt und konnte sich so
auch nachmittags bei Bedarf mit Ihren Mitschülern
beispielsweise über die gemeinsamen Hausaufgaben austauschen -
ein Umstand, den sie mir gegenüber nachdrücklich beklagt hat
und den ich persönlich auch für eine eindeutige
Benachteiligung halte.

Ei Gott, Thomas, es gibt tausend ‚Benachteiligungen‘. Und es gibt Telefon! Das Mädel ist 15 Jahre alt, das kann man doch nicht mehr mit der Einschulung vergleichen. In dem Alter möchte man längst wiassen, das das Leben nicht immer gerecht ist. Meine Freundinnen wohnten damals alle nicht in meiner Ortschaft (ich war nämlich an so einer so genannten Zubringerschule, wo Kinder aus über 20 vertreuten Orten beschult wurden.), sondern jeweils 5-10 km entfernt…erreichbar nur mit dem Rad über sandige Waldwege. Na und, wir haben trotzdem gemeinsam für die Prüfungen gelernt, entweder gleich nach der Schule, oder am WE oder eben nach 5km Kampf durch Sand und Regen. Telefon hatten wir damals übrigens keins :wink:

Unterhalte Dich doch mal mit Deiner Nichte darüber, WARUM sie eigentlich in der neuen Klasse abgelehnt wird. Doch nicht explizit, weil sie neu ist oder weil sie aus einer anderen Ecke kommt. In den Klassen meiner Kinder kommen öfter mal Neue, die sind max. 14 Tage ein Thema, dann gehören die dazu. Vielleicht lehnt ja das Kind instinktiv die Klasse ab und gar nicht umgekehrt? Und dann fragt Euch, ob sie in der ‚alten‘ Klasse denn willkommen wäre. Gerade so eine per Anwalt erzwungene Umsetzung kann eine ganz neue Stigmatisierung hervorrufen.

Und was wird aus Deiner Nichte, wenn sie einen Beruf erlernt? Muss dann eine Freundin mitgehen und Händchen halten, oder wie?

Ich meine, Ihr könnt doch machen was Ihr denkt, vielleicht hilft es auch ein wenig, aber ich glaube immer noch, dass hier auf einem Scheinschauplatz gekämpft wird, statt das wirkliche Übel anzugehen.

Gruß Maid

4 Like

Also Maid, mit Verlaub

Nun, ich kenne mich nicht aus, kann mir aber doch gut
vorstellen, daß es einen klaren ( - und möglicherweise auch
einklagbaren -) schulpädagogischen Ansatz gibt, der darauf
abzielt, wenigstens die Situation örtlicher Isolation bei den
Kindern wenn irgend möglich zu vermeiden. Es kann ja doch kein
Zufall sein, daß sich die einzelnen Klassen i.d. Regel
ausnahmslos aus ALLEN Schülern der jeweiligen Ortschaften
einer bestimmten Region zusammensetzen.

Das ist ein eher praktischer Ansatz, der was mit
Schulorganisation zu tun hat, weniger mit einem pädagogischen
Ansprüchen. Und selbst wenn, dann kann man aus einer solch
üblichen Praxis noch lange keine juristischen Ansprüche
herleiten.

  • woher weißt du das ???

Wer wollte sich auch anmaßen, bei jungen Menschen in diesem
Alter schon jenen Grad an charakterlicher Reife und
Selbstbewusstsein als selbstverständlich vorauszusetzen,
welche dazu nötig sind, um mit solch einer Situation
einigermassen unbeeindruckt und verantwortlich umzugehen.

Wenn es wäre, wie Du sagst, dann dürfte es überhaupt keine
Aufteilung in weiterführende Schulen geben.

Also bitte - wenn es eben nur einen Schüler eines Jahrganges im Dorf gibt, welcher z.B. auf’s Gymnasium wechselt, wird er in dem Moment notgedrungen mit dieser Situation umgehen müßen.

Und…vergiss das

bitte nicht…dann wären Eltern, die ihren Kindern
Schulwechsel zumuten geradezu fahrlässig.

Ich würde mich mit meiner Tochter oder meinem Sohn jedenfalls im Vorfeld darüber unterhalten und wissen wollen, wie er/sie darüber denkt bzw. sich dabei fühlt.

Oder nicht?

Insbesondere in größeren Städten ist es sowieso nicht gegeben,
dass Kinder in geschlossenen Gruppen die Einrichtungen
wechseln. Da teilen sich die Kiddies nach der vierten, oder
aber sechsten Klasse, in bis zu 7-8 weiterführende Schulen
auf, je nachdem, wie die Eltern das entscheiden. Zwar werden
auch dort i.d.R. die Klassen nach den Ausgangschulen
eingeteilt, aber wegen der Klassenstärken geht das nie genau
auf und wenn nur zwei Kinder aus einer Klasse in eine neue
Klasse kommen, die sich alle schon kennen, kann das ebenso
negativ sein. Es ist müßig da allgemeingütlige Regeln
aufstellen zu wollen.

Die Familie lebt nicht in der Stadt! Hier auf dem Land sind die Entfernungen mitunter weitaus größer und parallel dazu die öffentliche Verkehrsanbindung unverhältnismäßig viel schlechter. Womöglich hat das Gruppenzugehörigkeitsgefühl in dem Alter für den einen oder die andere daher hier in der Provinz auch eine etwas andere Bedeutung - weiß ich aber nicht.

Kinder verkraften normalerweise solche Schulwechsel aber ganz
gut.

Normalerweise … - WOHER WEISST DU DAS - kennst du alle ???

Es geht mir mehr um
die Ansicht, mit Anwälten könne man seinem Kind alle Steine

aus dem Weg räumen.

So, hier kommen wir denn endlich wieder auf’s Thema:
Es geht auch gar nicht um „alle Steine“. Es geht ausschließlich darum, daß dem Kind ohne hinreichende Begründung ( - sprich: ohne Not ! )nicht die GLEICHEN PRAKTISCHEN GRUNDVORAUSSETZUNGEN gewährt werden, wie sie für ALLE ANDEREN in seiner Umgebung SELBSTVERSTÄNDLICH sind und das in diesem und vorläufig NUR diesem Zusammenhang größere Probleme geäußert werden. Dies zu tun ist m.E. nach völlig legitim und die Umstände wenn irgend möglich zu ändern. Sollten sich die Probleme unter entsprechend veränderten Bedingungen nicht bessern, wird man diese Situation dann ggf. neu betrachten müssen. Meine Frage bezog sich darauf, ob bzw. wie diese Situation herzustellen sei und nicht amateurpsychologisch daherzuspekulieren, ob, wie oder was mit dem Mädchen bzw. der Familie oder der Erziehung nicht stimmen könnte.

Meine Erklärung nicht schlüssig? Kann sie nicht sein, weil ich
natürlich nur die Fakten kenne, die Du uns bechreibst. Da
fehlt z.B. auch eine Erklärung, wieso und unter welchen
Umständen denn überhaupt die ganzen Umschulungen nötig waren.
Man kann nicht im Ernst glauben, dass die ohne Folgen für das
Mädel geblieben sind, wenn eine nicht wunschgemäße Klasse
solch extreme Auswirkungen haben soll.

Wer sagt denn, daß Du etwas glauben sollst …?
Genau diese Dinge haben mit der Fragestellung vorläufig absolut nichts zu tun und gehen dich, mich oder wen auch immer daher mit Verlaub auch nicht das GERINGSTE an !

Ei Gott, Thomas, es gibt tausend ‚Benachteiligungen‘. Und es

gibt Telefon! Das Mädel ist 15 Jahre alt, das kann man doch
nicht mehr mit der Einschulung vergleichen. In dem Alter
möchte man längst wiassen, das das Leben nicht immer gerecht
ist. Meine Freundinnen wohnten damals alle nicht in meiner
Ortschaft (ich war nämlich an so einer so genannten
Zubringerschule, wo Kinder aus über 20 vertreuten Orten
beschult wurden.), sondern jeweils 5-10 km
entfernt…erreichbar nur mit dem Rad über sandige Waldwege.
Na und, wir haben trotzdem gemeinsam für die Prüfungen
gelernt, entweder gleich nach der Schule, oder am WE oder eben
nach 5km Kampf durch Sand und Regen. Telefon hatten wir damals
übrigens keins :wink:

Keine Ahnung - heldenhaft - weiß ich nicht .

Unterhalte Dich doch mal mit Deiner Nichte darüber, WARUM sie
eigentlich in der neuen Klasse abgelehnt wird. Doch nicht
explizit, weil sie neu ist oder weil sie aus einer anderen
Ecke kommt. In den Klassen meiner Kinder kommen öfter mal
Neue, die sind max. 14 Tage ein Thema, dann gehören die dazu.
Vielleicht lehnt ja das Kind instinktiv die Klasse ab und gar
nicht umgekehrt? Und dann fragt Euch, ob sie in der ‚alten‘
Klasse denn willkommen wäre. Gerade so eine per Anwalt
erzwungene Umsetzung kann eine ganz neue Stigmatisierung
hervorrufen.

siehe oben

Und was wird aus Deiner Nichte, wenn sie einen Beruf erlernt?
Muss dann eine Freundin mitgehen und Händchen halten, oder
wie?

Oje …!

Ich meine, Ihr könnt doch machen was Ihr denkt, vielleicht
hilft es auch ein wenig, aber ich glaube immer noch, dass hier
auf einem Scheinschauplatz gekämpft wird, statt das wirkliche
Übel anzugehen.

…welches Du ja offensichtlich schon längst in Deiner Dir eigenen, untrüglichen Art ausgemacht hast - nun denn …!

Gruß Maid

Gruß Thomas

1 Like

Hallo Thomas ,Hallo Jo,
ich möchte noch anmerken das eine Schule immer noch ein Teil einer Behörde ist und es ratsam ist sich solche Sachen schriftlich einzufordern wie z.B. die „vorübergehende Maßnahme in der Parralellklasse eingestuft zu werden“ bzw. „die Ablehnung der Umsetzung“. Gespräche sind Schall und Rauch wenn man keinen unabhängigen Zeugen dabeihat (Elternvertreter, Freund, Bruder ect.)

Gruß Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]