HI
kleine Witwenrente… passt hier wohl eher gar nicht - Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung
### Kleine Witwen- oder Witwerrente
Die kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
*Die kleine Witwen- oder Witwerrente zahlen wir höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners/Lebenspartners oder der Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie nach dieser Übergangszeit selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können.
… wenn sie 1977 geschieden wurde ist sie wohl eher nicht jünger als 47 Jahre alt …
Trotzdem kann es sehr wohl einen Versorgungsausgleich (oder auch nicht) gegeben haben … deswegen braucht ihr das Scheidungsurteil - das Amtsgericht des damals zuständigen Wohnsitzes deiner Mutter sollte euch dazu Auskunft geben können (die bewahren Akten doch schon sehr gern und vor allem sehr lang auf )
Wenn man nicht mehr weiß, wann sie wo gelebt hat, geben die Einwohnermeldeämter da Auskunft - du musst dich halt den Wohnsitzen entlang rückwärts hangeln - mein Einwohnermeldeamt wird auch der Familienstand hinterlegt … sprich wenn du da erstmalig auf das Scheidungsdatum stößt hast du ziemlich sicher auch den damaligen Wohnsitz und damit das für diesen Bezirk zuständige Gericht gefunden
Gruß h.