Herr X wird im Betrieb eingestellt nur mit der Voraussetzung sich bei der Handelskammer einzutragen, als Konzessionsträger.
Später wird er nur mit Arbeiten auf den Bau beschäftigt. Ich würde es mitarbeitenden Polier nennen. Als er festsellte, dass es sich um eine Scheinkonzession handelt, wiel es der Firma nur um sein Titel ging, suchte er sich eine neue Arbeit und meldete sich als Konzessionsträger ab. Wie kann ich sicher stellen, dass der Titel trotz Ausscheidung aus der Firma nicht einfach weiterhin genutzt wird. Danke für eine kompetente Antwort
Welcher Titel denn ?
Firmiert diese Firma als „Meisterbetrieb“, hat nun nach deinem Ausscheiden gar keinen Meister mehr ?
Die Kammer müsste sich von sich aus einschalten, schließlich weiß sie seit deiner Abmeldung, da fehlt ein Meister.
Außer, die Firma hat inzwischen einen neuen Meister angestellt und als Konzessionär registrieren lassen.
Weißt Du das denn sicher, es ist nicht so ?
Du kannst aber der Kammer auch einen Brief schreiben und das mitteilen.
Aber bringt es dir denn etwas ?
MfG
duck313
ER wurde als eingestellt als Polier. Später fing man dann an du musst dich bei der Handwerkskammer eintragen lassen.Auf jeden Fall werde ich es wieder bei der Handwerkskammer abmelden. Ich habe nur Bedenken, dass ich weiter von der Firma als Konzessionsträger geführt werde.
Dann weiss die Handelskammer bescheid und der Betrieb muss einen neuen Verantwortlichen aus dem Hut zaubern …
Du bist auf alle Fälle aus der Verantwortung raus.
Wenn die Firma deinen Namen weiter verwendet, wäre dies ein Missbrauch, welcher aber nur für die Firma Konsequenzen hat. Wenn es beweisbar ist, kann man das der Firma natürlich auch gerichtlich untersagen, aber eigentlich wäre da zuerst die Handelskammer zuständig.
MfG Peter(TOO)