angenommen, ein mitarbeiter beginnt in einem unternehmen eine anstellung im oktober, das hiesse mit 31 kalendertagen/bzw 22 arbeitstagen. wenn dieser mitarbeiter beispielsweise seine tätigkeit erst am montag,27.10. mit einem probetag nun beginnen würde, dann ab dienstag ein anstellungsverhältnis mit 3000 euro mtl. beginnen würde, das wären 4 bzw mit probetag 5 tage bis zum sa.31 sten oktober. würd dann dann die rechnung lauten 3000 div duch 31kal.tage mal 4 arbeitstage, geich 387 anteilig brutto, da stände der mitarbeiter doch wohl, besser da, wenn die rechnung lauten würde, 3000 euro div durch 22 arbeitstage mal 4 gearbeitete tage gleich 545 euro brutto. weche der beiden rechnungen ist richtig und hat ein mitarbeiter, wenn er nach der probe angestellt wird auch anspruch auf bezahlung des probetages?
Wenn nichts geregelt ist, wird grundsätzlich Gehalt geteilt durch 30 x Anzahl der Kalendertage des Beschäftigungszeitraums gerechnet (Samstag, Sonntag) zählen also mit. Einen Rechtsanspruch auf diese Berechnung gibt es vermutlich nicht. Es mag auch betriebsübliche Regelungen geben.
Bezahlung des Probetags hängt sicherlich von der getroffenen Vereinbarung ab. Ist nichts vereinbart, wird das wohl schwierig, so etwas einzuklagen.
nun denn, probetag mal bei seite. wenn man aber nun seine arbeit am montag den 27.10 mit jenem probetag begonnen hat und dann angestellt wurde mit 3000 euro brutto, hat man somit dann 4 arbeitstage ohne probetag bis freitag den 31.10. gearbeitet. die firma kann doch nun nicht, 3000 euro brutto durch 31 oktobertage teilen, mit allen samstagen und sonntagen und dies dann mit 4 von mir tatsächlich geleisteten arbeitstagen multiplizieren und dies ergibt dann mein brutto, nicht zu fassen, gibt es keine allgemeine richtlinie?
Servus,
multipliziert wurde hier nicht mit vier Arbeitstagen, sondern mit vier Kalendertagen. Es ist Zufall, dass diese im Oktober gleich viele waren.
Ob im Divisor die tatsächliche Zahl von Kalendertagen oder über alle Monate 30 angesetzt wird, ist nicht allgemein verbindlich festgelegt - es darf bloß nicht willkürlich mal so, mal so gerechnet werden.
Einen anderen Bezug als den auf Kalendertage gibt es in diesem Zusammenhang bloß bei Stundenlöhnern.
Schöne Grüße
MM
Wenn nichts geregelt ist, wird grundsätzlich Gehalt geteilt
durch 30 x Anzahl der Kalendertage des Beschäftigungszeitraums
gerechnet (Samstag, Sonntag) zählen also mit.
Dafür hast Du doch sicherlich eine rechtlich belastbare Quelle, oder?
Hallo,
sehe ich richtig, dann wird ihm auch dem Arebeitnehmer die volle Woche bezahlt. Wie es sich nun mit dem Probetag ergibt, dass ist im Grunde einen reine Auslegungssache, entweder Zeigt sich der Arbeitgeber kolant und rechnet den einen Probetag mit als Arbeitsta,oder aber eben nicht. Was die Anteilige Berechnung anbelangt, so geht man hier von den soll Arbeitstage des laufenden Monat aus.
Wenn wir von deinen Wert ausgehend und angenommen es handelt sich hier um einen 22 tägige Arbeitsmonat dann wäre folgendne Rechnung anzusetzen.
3000,00 / 22 * gearbeiteten Tage = Bruttolohn.
Servus,
Du beschreibst eine von drei Berechnungsmöglichkeiten, die - weil sie die relativ höchsten Kosten verursacht - bei Festgehältern am seltensten angewendet wird.
Was spricht denn nach Deiner Meinung gegen die Berechnung nach tatsächlichen Kalendertagen oder Dreißigsteln?
Schöne Grüße
MM