Hallo zusammen,
einem Auszubildenden wurde fristlos zum 15.01.25 gekündigt, da kurz zuvor vom AG entdeckt wurde, dass er falsche Angaben zur Arbeitsunfähigkeit gemacht hatte. Weitere Nachforschungen ergaben, dass er an weiteren Tagen unentschuldigt der Berufsschule ferngeblieben ist. Es gab zuvor einschlägige Abmahnungen.
Nun geht es an die letzte Auszahlung der Vergütung.
Als Ausbildungsvertrag wurde das Formular der HWK genutzt.
Es gab zum 31.12.24 keine bestehenden Überstunden, der Azubi ist am 01.01.25 volljährig geworden, es gibt keinen Resturlaub aus 2024, die Probezeit ist lange vorbei, nach dem Jahreswechsel waren Betriebsferien bis zum 05.01. (2 Urlaubstage). Vom 06.01. bis 10.01. liegt eine AUb vor. Am 13. und 14. wurde Urlaub gewährt, am 15. besuchte er die Berufsschule.
Der Azubi hat also im Januar keinen Tag gearbeitet, war einen Tag in der Schule und hat vier ihm nicht zustehende Urlaubstage bekommen. Aus Dezember bestehen zwei Fehltage wegen gelogener Arbeitsunfähigkeit.
Was zahlt man ihm denn nun?
Die vier überzähligen Urlaubstage darf ich ja wohl nicht abziehen.
Wie sieht es mit dem möglichen Schadenersatz aus?
„Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.“
Am liebsten würde man dieser Person keinen Cent mehr überweisen. Die Rückgabe der Berufskleidund steht noch aus, ebenso die eines während einer überbetrieblichen Fortbildung angefertigten Werkstücks im Wert mehrerer Hundert Euro.
Anwaltskosten sind auch angefallen (die Kündigung erfolgte nach Beratung bei einem Anwalt, dieser hat sie auch verfasst).
Eigentlich möchte man nun nicht noch weitere Kosten durch Fragen beim Anwalt zu diesen Punkten generieren, vielleicht weiß hier jemand mehr?
(Die Schlichtungsstelle der HWK wurde von ihm noch nicht angerufen, es gab noch keinen Kontakt zum Azubi, lediglich der Vordruck zur Meldung bei der Arbeitsagentur wurde dem AG gegeben.)