Antiautoritäre Erziehung beim Bund?

Hallo Marco!

„Ich geh kurz raus eine :Rauchen“, als er sah, dass :viele den Test ohne :Abschreiben wohl nicht :schaffen würden, und das :Westernwaldlied, das wir mal :gelernt haben…

Au weia :smile:

Aber mal im Ernst: Da soll :smiley:ir einer, der Dir befiehlt :durch den Schlamm zu robben :erklären was Menschenwürde :ist, und dass man sie achten
soll. Ist da nicht vielleicht :zumindest ein klitzekleiner :Widerspruch schon von :vornherein eingebaut?

Kann ich mir lebhaft vorstellen. Wenn das Ganze aber mehr sein soll als sinnentleerter Spielkram im Gelände, halte ich von qualifizierten Leuten abgehaltenen Unterricht über Staatsbürgerkunde und Werteordnung für einen zentralen Punkt, weit wichtiger als Schlammrobberei.
Wo die Gewichtung bei der BW liegt, kann ich aus eigenem Erleben nicht sagen, war nie Soldat.

Gruß
Wolfgang

Hi,

Aber mal im Ernst: Da soll Dir einer, der Dir
befiehlt durch den Schlamm zu robben erklären
was Menschenwürde ist, und dass man sie achten soll.

Nein. Den Soldaten wird vorher erklärt, warum
das nötig ist, was das Ziel der „Operation“ ist
und dass man nur das leisten wird, was man
immer wieder trainiert hat. Und den Sodaten
wird klargemacht, dass es nicht darum
geht, dass jeder möglichst schmutzig wird,
sondern dass eine Aufgabe „trotz Schlamm“
gelöst werden muss.

Ist da nicht vielleicht zumindest ein
klitzekleiner Widerspruch schon von vornherein
eingebaut?

Nicht, so lange der Gruppenführer (oder besser
Zugführer) neben den Soldaten im Schlamm liegt.
Hier, wie überall anders auch, ist das persönliche
Vorbild entscheidend. Ein Problem entsteht nur
dann, wenn die „Ausbildung“ so aufgefasst wird,
dass der „Ausbilder“ gelangweilt vom Schützenpanzer
herab kommandiert: „auf nieder auf nieder“ oder
so. Entscheidend also ist, ob der Soldat „empfindet“,
ob eine Ausbildung „sinnlos“ ist, und nicht etwa, ob
sie es tatsächlich ist :wink:

Grüße

CMБ

Es gibt ausbildungspläne und jeder Ausbilder muss sich an die Methodik halten.

Diese Pläne sollen klar ein festgelegtes Zierl erreichen und dürfen nicht überschritten werden.
Die Ausbildungspläne werden überprüft.
Der Ausbildungsleiter hat für einhaltung von Pausen und Ruhezeiten zu sorgen, bzw. die Erholung.
Wir ein Ausbildungsziel von einer Gruppe wesentlich schneller erreicht oder wesentlich übertrpoffen ist dies nicht durch eine Mehrarbeit in anderen Bereichen auszuwerten. Der Wehrpflichtige muss hier keine Studnenarbeitskraft (blöd erklärt) vollbringen.
Die bedeutet wenn beim ersten scheissen 100% erreicht werden kann das 2. ausfallen und wird dann mit dem 3. weiter gemacht.
Der Zug hat am Freiag 12 Uhr seine Questiere ordentlich und abgenommen, und kann deshalb schon nach hause, anstelle normal 16 uhr etc.

Die Gesundheit der Wehrpflichtigen darf klar nicht angegriffen werden.
Also im winter 20 Minuten im eisbach schwimmen oder 3 Stunden auf der nassen kalten wiese liegen geht nicht.
Er kann da eine gewisse Zeit seien Stellung einnehmen wenn aber seien Kleidung nicht ausreichend ist ab zum aufwärmen.

Die ausbildung von Whrpflichtigen MUSS so ausgelegt werden das dieser nach ausscheiden aus der bundewehr wieder sovort sein Lbene udn seine Arbeit ohne jegliche einschrenkungen, genauso wie vorher, aufnehmen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die bedeutet wenn beim ersten scheissen 100% erreicht werden
kann das 2. ausfallen und wird dann mit dem 3. weiter gemacht.

Die Zeiten haben sich wohl wirklich geändert, seit ich vor ziemlich genau 10 Jahren den Laden verlassen habe. Unsere Verdauung wurde damals eigentlich noch nicht bewertet… :wink:

'tschuldigung, ich konnt’s mir nicht verkneifen.

Gruß,
Hauserbub

Ist da nicht vielleicht zumindest ein
klitzekleiner Widerspruch schon von vornherein
eingebaut?

Nicht, so lange der Gruppenführer (oder besser
Zugführer) neben den Soldaten im Schlamm liegt.
Hier, wie überall anders auch, ist das persönliche
Vorbild entscheidend. Ein Problem entsteht nur
dann, wenn die „Ausbildung“ so aufgefasst wird,
dass der „Ausbilder“ gelangweilt vom Schützenpanzer
herab kommandiert: „auf nieder auf nieder“ oder
so. Entscheidend also ist, ob der Soldat „empfindet“,
ob eine Ausbildung „sinnlos“ ist, und nicht etwa, ob
sie es tatsächlich ist :wink:

Die Idee ist gut, und von den Leuten in
meiner Einheit wären wohl zwar die meisten
beeindruckt gewesen, wenn der Depp mit Balken
auf der Schulter sich selbst in den Schlamm
geworfen hätte, aber deshalb die Übung als
*sinnvoll* empfinden…

…das halte ich doch für reichlich unrealistisch
zu erwarten :smile:

Schließlich haben wir nicht für einen Kampfeinsatz
trainiert, sondern um den dreimonatigen
Zusatzdienst beim Zivi zu vermeiden.

Gruss, Marco

Hallo,
warum musste man denn dann als Zeitsoldat den Personalausweis umschreiben lassen auf den Ort, wo die Kaserne lag?
Im GG gibt es doch so etwas wie freie Wohnortwahl?
Recht auf "körperliche Unversehrtheit wurde schon durch die Ausgabe von Stiefeln, die X Leute vorher getragen hatten, verletzt. Nach 500 Meter PMarsch damit fingen die Schmerzen an, nach 5 Km wunderbare Blasen.
Gruss
Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
warum musste man denn dann als Zeitsoldat den Personalausweis
umschreiben lassen auf den Ort, wo die Kaserne lag?
Im GG gibt es doch so etwas wie freie Wohnortwahl?
Recht auf "körperliche Unversehrtheit wurde schon durch die
Ausgabe von Stiefeln, die X Leute vorher getragen hatten,
verletzt. Nach 500 Meter PMarsch damit fingen die Schmerzen
an, nach 5 Km wunderbare Blasen.
Gruss
Rainer

Hallo Rainer!

  1. Wohnort „umschreiben“ geht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch hervor. (§9 Abs. 1 Satz 1 BGB; „Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort.“)
    Dies ist mit nichten eine „Außerkraftsetzung“ irgendeines Grundrechtes.

  2. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird durch die von dir geschilderten Tatbestände nicht verletzt, sondern angetastet - jedoch nicht im Wesensgehalt. Wie ich bereits ausgeführt habe sind gewisse Grundrechte für Soldaten EINGESCHRÄNKT.

ERGO: Das Erkennen des Unterschieds zwischen Einschränkung und Außerkraftsetzung einerseits und des feinen Unterschieds zwischen Eingriff in eingeschränkte Grundrechte und Verletzung von Grundrechten andererseits sind zugegeben schwierig - sollte jedoch meiner Ansicht nach nicht außschließlich durch Juristen erkannt werden können - sondern spätestens von jenen, welche über solche Sachverhalte sprechen/schreiben/posten.

MfG

Alex