Ich trug mich mit dem Gedanken, eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten
zu starten. Im „Auswahlgespräch“ ging es mindestens 50% der Zeit um
mein Alter (50). Nach dem Gespräch wurde mir zunächst mündlich
bescheinigt, dass ich alle Voraussetzungen für die Weiterbildung
erfülle, man wollte aber noch schauen, ob andere Kandidaten „besser“ ins
Profil passen.
Jetzt erhielt ich eine Ablehnung. Ich vermute stark
das Alter war entscheidend. Ist so etwas ein Fall für das
Antidiskriminierungsgesetz?
Hallo <- Gruß
Es handelt sich nicht um das ‚Antidiskriminierungsgesetz‘ sondern um das AGG = Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html
Es ist mitunter hilfreich zu wissen, von was man spricht und wie es wirklich heißt … nicht nur in der Psychotherapie
Gruß h. <-- schon wieder ein Gruß
Gruß, Meldung, Gruß… Ahhhh, da kommen Jugenderinnerungen hoch. Danke fürs Erinnern.
Hi!
Spätestens daran wird es wohl scheitern.
Abgesehen davon solltest du tatsächlich mal ins [AGG][1] schauen [Beitrag editiert - www Team]. Da steht nämlich tatsächlich alles drin - also im AGG und nicht im Antidiskriminierungsgesetz, dass es in Deutschland nicht gibt.
Gruß
Guido
[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__10.html
Eine Benachteiligung wegen deines Alters wäre n. § 2 (1) 1 AGG unzulässig. Dummerweise müsstest du hierfür mindestens glaubhaft machen können, dass der erfolgreiche Kandidat allein wegen seines jüngeren Alters bevorzugt wurde.
Das scheitert regelmäßig, wenn er nur ein weiteres Kriterium erfüllte, dass du nicht nachweisen konntest, für die Auswahl dann aber den Ausschlag gab: Berufserfahrung, bessere Ausbildungsnoten, berufliche Vorbildung, Praktika, absolvierte Weiterbildungen, Fremdsprachenkenntnisse, Führerschein, PC-Kenntnisse usw.
G imager
Das ist falsch.